Betrug und Betrugsversuche bei Leistungsüberprüfungen

  • Hallo zusammen,


    bei uns an der Schule nehmen die Betrügereien bei Klassenarbeiten, Tests, etc. in letzter Zeit überhand. Gespickt wird nach allen Regeln der Kunst. Abschreiben vom Sitznachbarn oder vom Spickzettel ist noch das "Harmloseste". Das Hauptproblem sind die Smartphones. In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt. Noch effektiver ist es natürlich in den modernen Fremdsprachen. Da werden ganze Aufsätze aus dem Internet abgeschrieben. Während der Klausur!


    Die Schüler gehen dabei derart geschickt vor, dass man während der Klausur nichts bemerkt. In Englisch hatte ich in diesem Halbjahr bereits vier Schüler (in unterschiedlichen Klausuren), die ihren Aufsatz nachweislich während des Klausur aus dem Internet abgeschrieben hatten! Obwohl ich gewissenhaft Aufsicht geführt habe, habe ich nichts bemerkt. Gott sei Dank konnte ich den Schülern das im Nachhinein nachweisen, weil ich die Quellen im Internet gefunden habe.


    Den Schülern das Smartphone VOR der Klausur prophylaktisch abzunehmen ist laut unserer SL unzulässig. Wir dürfen es erst wegnehmen, wenn wir sie beim Betrugsversuch ertappen. Dies ist aber wiederum schwierig, weil die Schüler wie gesagt derart geschickt sind... So ein kleines Smartphone ist ja auch sehr schnell verschwunden, wenn der Lehrer sich aufmacht, durch die Reihen zu laufen. Ich selbst nehme Schülern auch nur wirklich ungern das Handy ab, weil ich schon den Fall hatte, dass ein Schüler mich beschuldigt hat, sein Handy wäre in meiner "Obhut" kaputt gegangen. Ich bin froh, dass es da keine anwaltliche Auseinandersetzung im Endeffekt gab, obwohl die Eltern damit gedroht hatten. Beweisen, dass ich es nicht kaputt gemacht habe, hätte ich zumindest nicht können.


    Einige Kollegen haben bereits resigniert und geben das auch offen zu. Sie sind der Meinung, dass die Schüler die Quittung dann in der Abschlussprüfung erhalten werden und diese nicht bestehen werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall und so spicken sich manche Schüler munter zum Abschluss... Ich weigere mich jedoch, diese Betrügereien einfach hinzunehmen. Erstens ist es den rechtschaffenen Schülern gegenüber unfair und zweitens bin ich der Meinung, dass die Schüler spätestens bei uns lernen sollten, dass ein solches Verhalten nicht geht bevor sie im "wahren" Leben mal ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen.


    Was auch des Öfteren vorkommt, ist, dass Schüler gezielt zu Leistungsüberprüfungen fehlen. Teilweise auch mit Attest vom Arzt. Ich habe in der 13 einen Schüler, der bei mir (und bei den anderen Kollegen) noch NIE zum Haupttermin eine Klausur mitgeschrieben hat. Sein Arzt schreibt ihn dann brav für diesen einen Tag krank und wir können nichts machen... Eine AU müssen wir akzeptieren. Zudem sind viele Klassenleitungen extrem nachlässig und akzeptieren die Vorlage der AU/des Attest auch nach Fristende.


    Sehr schlimm finde ich es auch, dass bei den Schülern überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist und sie einem teilweise ins Gesicht lügen. Einsehen, dass sie für einen vollendeten Betrug oder eben den Betrugsversuch 0 NP erhalten, tun die Wenigsten.


    So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:

    • Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
    • Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
    • Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
    • Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
    • Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
    • Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?

    Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.


    LG,
    Mrs Pace

    • Offizieller Beitrag

    ach du liebe Zeit, da ist ja ganz schön was los bei euch :schreck:


    Ich versuche mal, deine Fragen zu beantworten, auch wenn ich aus einem anderen BL komme


    Punkt eins: ja, warum nicht? Gerade wenn sich die Betrugsversuche so dermaßen häufen, müsste das doch leicht einzurichten sein. Zumindest in deinen Klassen/ bei deinen Klausuren.


    Punkt zwei: ich kenne die Regelung, dass in der Oberstufe jedes Fehlen bei einer Klausur per Attest nachgewiesen werden muss.


    Punkt drei: in flagranti erwischen, bzw. wenn du nachträglich zwei in Teilen identische Arbeiten hast, hast du doch den Beweis ;)


    Punkt vier: redest du von einem Plagiat während einer Klausur? Also mit einem Handy wurde betrogen? Oder meinst du ein Plagiat bei einem Vortrag oder einer Präsentation?
    Eigentlich auch egal, Plagiat = Note 6.
    Ausschluss vom Unterricht kann ich mir rechtlich nicht vorstellen, aber man belehre mich eines Anderen...


    Punkt fünf: ja


    Punkt sechs: ja, wenn das nicht schon längst erfolgt ist, wird es höchste Zeit. Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden.


    Übrigens würde ich einem Schüler, der während einer Leistungskontrolle sein Smartphone benutzt, dieses gar nicht groß wegnehmen. Wohl aber die Klausur. Note 6.

  • [...] die ihren Aufsatz nachweislich während des Klausur aus dem Internet abgeschrieben hatten! Obwohl ich gewissenhaft Aufsicht geführt habe, habe ich nichts bemerkt.

    Der Nachweis setzt das Bemerken voraus?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich bin auch in Bawü - in den KAs haben die Sus exakt so wie in der Prüfung die tasche vorn im Raum abzulegen, das Handy kommt hinein. Übrigens auch in der Berufsschule.
    Ich kündige vorher an, dass die Arbeit automatisch mit 6 bewertet wird, wenn ich jemand auch nur mit Handy in der Hosentasche erwische. Musste ich noch nie durchführen.


    Im Abi ist sogar das Handy im Prüfungsraum ein Betzrugsversuch (wie in der Uni auch) - das Handy muss bei Freunden, im Schließfach oder wo auch immer bleiben.


    Wir sind da knallhart, da spielt auch die SL mit und auch das RP, dessen Juristen uns freie Bahn gegeben haben.


    Ergo: Auf der GLK thematisieren, in die Hausordnung aufnehmen und rigoros durchsetzen.


    Im Übrigen: In der KBS geht das Fernbleiben von der KA nur mit AU, auch in der Vollzeitschule verlange ich das einfach als Klassenlehrer, auch ohne verhängte Attestpflicht. Bringt aber leider nicht viel, die Hasis haben halt Ärzte,die fleißig krank schreiben. Da hilft nur der Nachschreibtermin am Samstag und knallharte Nacharbeiten und Nacharbeiten ohne Ankündigung auch in anderen Stunden sowoe die Möglichkeit des Eintrags von Fehlzeiten in das Zeugnis (entscheidet die Klassenkonferenz, machen wir nicht bei chronisch Kranken!). Aber einen massiven Rückgang habe ich dadurch bei den hartnäckigen Fällen nicht feststellen können.


    Im nächsten Jahrgang werde ich frühzeitig die Eltern dazuholen, solange die Schüler noch nicht 18 sind, und früh den Gang zur SL antreten.

  • Hier gilt auch Fehlen bei Klausuren nur mit Attest. Sollte jemand auffällig fehlen, steht die Schulleitung da zum Glück hinter uns und hat auch schon mal Schüler zum Amtsarzt geschickt (Schulfähigkeit bestätigen lassen). Ansonsten Nachschreibetermin am Samstag (da kommt man schwerer an ein Attest) ansetzen. Wenn jemand auch am Nachtermin mit Attest fehlt, bekommt er trotzdem einen weiteren.
    Und die Handys lasse ich vor Klausurbeginn sortiert aufs Fensterbrett oder einen Extratisch legen. Das eigene Handy gibt es bei Abgabe der Klausur zurück. Hab aber einem Spezi auch schon zusätzlich ein zweites Handy während der Klausur abgenommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke für eure Beiträge!

    Punkt eins: ja, warum nicht? Gerade wenn sich die Betrugsversuche so dermaßen häufen, müsste das doch leicht einzurichten sein. Zumindest in deinen Klassen/ bei deinen Klausuren.

    Ok, das werde ich im Hinterkopf behalten und bei Gelegenheit so vorschlagen. Ich plane nämlich, die SL zu bitten uns da KLARE Richtlinien an die Hand zu geben. Da könnte man das gleich als "Maßnahme" vorschlagen. Ich hatte da Bedenken, weil das ja auch "prophylaktisch" wäre und daher nicht zulässig. Auf der anderen Seite wird es ja im Abi auch so gehandhabt, also muss es eigentlich rechtlich i.O. sein.

    Punkt zwei: ich kenne die Regelung, dass in der Oberstufe jedes Fehlen bei einer Klausur per Attest nachgewiesen werden muss.

    Laut meiner SL ist es rechtlich nicht zulässig, eine allgemeine Attestpflicht für Klassenarbeiten, etc. auszusprechen. Das dürfte man erst für den Nachtermin oder wenn es eben zum wiederholten Mal vorkam. Dann dürfte man sagen, Schüler xy erhält in Zukunft Attestpflicht für alle Leistungsnachweise, weil...


    Hier ist auch das Problem, dass wir als Kollegen da nicht geschlossen vorgehen. So kann Schüler xy bei Herrn Müller fehlen, bei Frau Mayer, etc. bis irgendwann mal etwas passiert. Jeder versucht das Problem individuell zu lösen und der Schüler lacht sich ins Fäustchen... Wie kann man ein geschlossenes Vorgehen erreichen?

    Punkt drei: in flagranti erwischen, bzw. wenn du nachträglich zwei in Teilen identische Arbeiten hast, hast du doch den Beweis

    Das ist genau das Problem. Ich finde es sehr schwierig zu bestimmen, was Spicken und was "durch die Gegend gucken" ist. Klar, wenn ein Schüler dauernd auf das Blatt des Nachbarn guckt, das ist wohl Spicken. Aber so blöd sind sie ja nicht. Und bei 30, 31 Leuten in einem kleinen Raum ist es schon schwierig, genau zu erkennen, wann jemand spickt und wann nicht.

    Punkt vier: redest du von einem Plagiat während einer Klausur? Also mit einem Handy wurde betrogen? Oder meinst du ein Plagiat bei einem Vortrag oder einer Präsentation?
    Eigentlich auch egal, Plagiat = Note 6.

    Ja, genau. Während einer Klausur. Ohne, dass ich es bemerkt hätte. Wie gesagt, im Nachhinein dann mit freundlicher Unterstützung von Tante Google nachgewiesen. Eine Schülerin behauptete, sie hätte das auswändig gelernt. Klaro... Auf die Idee mit dem Schulausschluss kam ich, weil man ja an der Uni für ein Plagiat exmatrikuliert wird. Das darf man in der Schule nicht? Schade. :(

    Punkt fünf: ja


    Punkt sechs: ja, wenn das nicht schon längst erfolgt ist, wird es höchste Zeit. Fristen sind dazu da, eingehalten zu werden.

    Ok, super. Danke für die Auskunft.

    Übrigens würde ich einem Schüler, der während einer Leistungskontrolle sein Smartphone benutzt, dieses gar nicht groß wegnehmen. Wohl aber die Klausur. Note 6.

    Das Problem ist auch hier der Nachweis. Selbst wenn ich den Verdacht habe, bis ich beim Schüler bin ist das Smartphone schnell verschwunden. Wohin, weiß ich nicht. Ich kann ja nicht anfangen, den Schüler zu filzen?! Wenn er behauptet, er habe kein Handy bei sich, was tue ich dann?


    Ich fühle mich generell dieser Problematik gegenüber mehr oder minder machtlos und wünsche mir einfach klare und möglichst strenge Vorgaben der SL, die für die Schüler eine derartige Abschreckung haben, dass sie das Spicken lassen.


    Aber selbst dann, es gibt Schüler die bleiben unbelehrbar. Von zwei Fällen könnte ich erzählen, die mehrfach beim Spicken erwischt wurden und wo NICHTS passierte außer ein Gespräch bei der SL. Dort wird man teilweise dann offenbar noch belächelt, weil man deswegen so einen "Aufriss" macht... :(

  • Ja, genau. Während einer Klausur. Ohne, dass ich es bemerkt hätte. Wie gesagt, im Nachhinein dann mit freundlicher Unterstützung von Tante Google nachgewiesen. Eine Schülerin behauptete, sie hätte das auswändig gelernt. Klaro... Auf die Idee mit dem Schulausschluss kam ich, weil man ja an der Uni für ein Plagiat exmatrikuliert wird. Das darf man in der Schule nicht? Schade.

    Selbst wenn sie es auswendig gelern hätte, wäre es keine eigenständige Leistung und hätte gekennzeichnet werden müssen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Selbst wenn sie es auswendig gelern hätte, wäre es keine eigenständige Leistung und hätte gekennzeichnet werden müssen.

    In einer Klausur?? Ich hatte schon den Fall einer extrem schwachen Schülerin die aus lauter Verzweiflung ganze Sätze aus meinen Unterlagen auswendig gelernt hat. Wenn der Satz dann (meist eher zufällig ...) als Antwort auf eine Prüfungsfrage gepasst hat, bekam sie natürlich Punkte dafür. Soll die da jetzt ernsthaft "Zitat Frau Teuqila" hinschreiben damit es kein Plagiat ist? Ist natürlich in einem Deutsch-Aufsatz anders zu werten als in einer Chemie-/Physik-Klausur aber grundsätzlich wäre ich an der Stelle mit dem Plagiats-Vorwurf etwas vorsichtiger.

  • Den Schülern das Smartphone VOR der Klausur prophylaktisch abzunehmen ist laut unserer SL unzulässig.

    Du musst es ihnen ja nicht abnehmen, es reicht wenn sie es höchst selbst in einer Kiste auf dem Lehrerpult deponieren und nach der Klausur ebenso höchst selbst aus dieser Kiste wieder rausnehmen. So mache ich es jedenfalls bei "kritischen" Klassen. Zu keinem Zeitpunkt habe ICH die Finger an den Smartphones.

  • Wir haben zum ersten spezielle Räume für Klausuren, um möglichst auszuschließen, dass Tische o.ä. präpariert werden können.
    Ich lasse dann generell immer die Taschen und Jacken bei mir vorne ablegen. Auf den Tisch kommen nur Stifte, Lineal etc, was eben gebraucht wird. Auch Stiftemäppchen haben nichts auf dem Pult zu suchen. Flaschen für Getränke sind erlaubt, ich sehe mir diese aber im Laufe der Klausur an (wegen möglichen Spickern auf Etiketten).
    Die Handys müssen die SuS zusammen mit den Kappen von Taschenrechnern auf mein Pult legen, ausgeschaltet. Wohlgemerkt: Ich fasse die Handys selbst nicht an, dann kann auch keiner sagen, etwas sei kaputt gegangen.
    Und dann beobachte ich aufmerksam.


    Damit habe ich, soweit ich WEIß, einigermaßen Ruhe. Versuchen tut es ab und an trotzdem einer, aber ich denke die meisten Spickversuche erwische ich auch.


    Unsre Schulleitung steht da voll hinter uns, auch was zu spät abgegebene Entschuldigungen angeht. Wer bei der Arbeit fehlt halt generell immer ein Attest abzugeben, und das innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens, ansonsten hat der Schüler unentschuldigt gefehlt, und es gibt eine 6, punktum.
    Da wir es viel mit erwachsenen Schülern zu tun haben, die sich im Endeffekt Entschuldigungen selbst schreiben können, ist das einfach unumgänglich, um ständiges Fehlen zu vermeiden. Und leider fehlen und spicken die genauso wie die jüngeren Schüler, wenn nicht gar noch dreister.


    Ich verstehe auch nicht, warum man sich das Leben schwer macht, indem man es nicht so macht wie bei uns. Habt ihr auf den allgemeinbildenden Schulen andere rechtliche Hintergründe?

    • Offizieller Beitrag

    Von zwei Fällen könnte ich erzählen, die mehrfach beim Spicken erwischt wurden und wo NICHTS passierte außer ein Gespräch bei der SL. Dort wird man teilweise dann offenbar noch belächelt, weil man deswegen so einen "Aufriss" macht...

    wer so einen SL hat, braucht keine Feinde....


    Ich kann dir nicht sagen, wie man die Kollegen dazu bekommt, an einem Strang zu ziehen. ich weiß nur, dass bei uns an der Schule die Kollegen heilfroh sind, wenn wir gemeinsame einheitliche Absprachen treffen. An jedem pädagogischen Tag und in der Vorbereitungswoche nach den Sommerferien (in den Sommerferien) stimmen wir solche Dinge miteinander ab. Das ist letztendlich für jeden Einzelnen eine Hilfe im Alltag

  • Laute Infodienst Schulleitung BaWü gilt "In Prüfungen ist bereits das Mitführen eines Handys aufgrund der hierfür geltenden besonderen Regelungen eine Täuschungshandlung." Dies gilt auch wenn es ausgeschaltet ist.


    Jetzt weiß ich nicht, wie der Begriff der "Prüfung" in BaWü definiert ist - und ob Klassenarbeiten dazu gehören.
    Wenn deine SL das vorherige Abnehmen für unzulässig hält sprich mit ihr doch mal darüber, ob du die SuS der Gefahr aussetzen willst, eine Täuschungshandlung zu begehen - bloss weil sie keine Möglichkeit haben, ihr Handy vor der Prüfung abzugeben.

  • In einer Klausur?? Ich hatte schon den Fall einer extrem schwachen Schülerin die aus lauter Verzweiflung ganze Sätze aus meinen Unterlagen auswendig gelernt hat. Wenn der Satz dann (meist eher zufällig ...) als Antwort auf eine Prüfungsfrage gepasst hat, bekam sie natürlich Punkte dafür. Soll die da jetzt ernsthaft "Zitat Frau Teuqila" hinschreiben damit es kein Plagiat ist? Ist natürlich in einem Deutsch-Aufsatz anders zu werten als in einer Chemie-/Physik-Klausur aber grundsätzlich wäre ich an der Stelle mit dem Plagiats-Vorwurf etwas vorsichtiger.

    Das hängt dann wahrscheinlich stark vom Fach ab. Das ist bei mir glaub ich nicht wirklich möglich. Aber es besteht doch ein Unterschied zwischen: hat einen Satz aus den Unterlagen auswendig gelernt und hingeschrieben und hat einen Aufsatz im Internet gesucht, der auf das aktuelle Thema passt, und den dann als Klausurtext abgegeben.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt.

    Dagegen hilft folgendes:

    • Kein Aufgaben/Klausur-Recycling.
    • Keine Rezeptaufgaben.
    • Kompetenzorientierung in dem Mittelpunkt stellen.
    • Erkläraufgaben (immer am Beispiel), die stärker gewichtet werden als reine Reproduktionsaufgaben.
    • (Klausurlösungen unter Verschluss bis Klausur geschrieben. Hauptsächlich ein Problem bei Parallelarbeiten.)


    @Spicken vom Nachbarn:
    Unterschiedliche A/B-Klausuren


    @Klausurkranke:
    Grundsätzlich andere Klausur nachschreiben lassen. Am besten am ersten Tag der Gesundung.


    Ich habe sicher eine andere Schülerklientel als du, aber mit diesen Maßnahmen reduziert sich das spicken und krankmelden bei mir deutlich bzw. läuft ins Leere.

  • In einer Klausur?? Ich hatte schon den Fall einer extrem schwachen Schülerin die aus lauter Verzweiflung ganze Sätze aus meinen Unterlagen auswendig gelernt hat. Wenn der Satz dann (meist eher zufällig ...) als Antwort auf eine Prüfungsfrage gepasst hat, bekam sie natürlich Punkte dafür. Soll die da jetzt ernsthaft "Zitat Frau Teuqila" hinschreiben damit es kein Plagiat ist? Ist natürlich in einem Deutsch-Aufsatz anders zu werten als in einer Chemie-/Physik-Klausur aber grundsätzlich wäre ich an der Stelle mit dem Plagiats-Vorwurf etwas vorsichtiger.

    Es ist ein Unterschied, ob einzelne Sätze auswendig gelernt wurden oder komplette Passagen/ Spalten... ich hatte auch schon Klausuren, die aus 4 Spalten bestanden, die wortwörtlich von einer Internetseite abgeschrieben waren. Und natürlich ist das dann ein Plagiat und der Teil wird nicht gewertet. Da gab es bei uns aber weder im Kollegium, noch mit der Schulleitung ernsthafte Diskussionen drum, dass das anders gesehen werden könnte.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Zur generellen Attestpflicht bei Klausuren: Das ist auch nach meiner Information in BW unzulässig - wir haben deshalb unser Vorgehen ändern müssen. Aber unsere Schulleitung nutzt konsequent ihr Recht, in Einzelfällen Attestpflicht zu verhängen, wenn wir Kollegen verdächtiges Fehlen rechtzeitig melden, und zwar nicht erst für den Nachtermin, sondern für die verpasste Klausur. Bisher haben wir damit noch keine rechtlichen Probleme gehabt.
    Wir haben außerdem einen GLK-Beschluss, dass bei Klassenarbeiten und Klausuren die Handys abgelegt werden müssen - aufs Lehrerpult bzw. einen Schrank/in eine Kiste, so dass die Lehrer sie nicht anfassen müssen. Blöd: Irgendwer vergisst seines immer hinterher mitzunehmen.

    • Offizieller Beitrag

    In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt.

    das habe ich nicht verstanden. Übt ihr genau die Klausur vorher?


    es gibt bei uns einen bestimmten Wochentag, an dem nachgeschrieben wird. Jede Woche. Der erste nach dem Fehlen ist dann deiner.


    Und natürlich sind die Nachschreibklausuren unangenehmer als die Originalklausuren. Den geeignetsten Text habe ich natürlich für
    die Originalklausur verwandt....


    Wenn Schüler während einer Klausur/Klassenarbeit ganze Passagen aus dem Internet übernmehmen, müssen sie die doch über ein paar Minuten hinweg abschreiben. Sieht das der Lehrer nicht?? Ein Smartphone ist doch kein USB Stick

  • Bei uns werden, wenn die Versäumnisse von Klausuren überhand nehmen, die Nachschreibetermine auf Samstag 8:00 Uhr gelegt. Das muss man nur zwei mal so machen, danach ist Ruhe im Karton. ;)
    Auch ist es bei uns völlig normal, dass die Schüler vor der Klausur ihre Handys ausgeschaltet auf das Lehrerpult legen und es sich nach der Klausur wieder wegnehmen. Das funktioniert bisher reibungslos.
    Spicker mit Zettel erwische ich für gewöhnlich. Dafür habe ich ein gutes Auge. (Wobei ich noch bei keinem von ihnen in die Situation gekommen bin, die Note herabsetzen zu müssen, weil die auch MIT Spcikzettel bisher immer im Keller war.)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • (Wobei ich noch bei keinem von ihnen in die Situation gekommen bin, die Note herabsetzen zu müssen, weil die auch MIT Spcikzettel bisher immer im Keller war.)

    Das ist auch meine Erfahrung. Ich wüsste auch nicht, was ein Spickzettel in meinen Fächern (Sprachen) und bei den gängigen Aufgabenformaten bringen könnte. Deshalb hänge ich das auch nicht so hoch.
    Interessant fand ich im anderen Thread zum ähnlichen Thema neulich allerdings die Ideen, wie man mit Handy, versteckter Kamera und Kopfhörern betrügen kann. Aber reine Spickzettel. Bei mir dürfen sie auch die eigenen Lektüren (mit Eintragungen) verwenden, wobei die Eintragungen deutlich Randnotizen sein müssen. Ganze Tafelbilder bzw. ganze Texte sind verboten. Aber auch das kontrolliere ich nur stichprobenartig... weil auch das den Schülern im Zweifelsfall nicht hilft, ihre eigene Argumentation zu entwickeln.


    Ein echtes Problem sind bei uns aber auch die Nachschreiber, v.a. in der Oberstufe. Mein SL stellt sich auf den Standpunkt, dass eine pauschale Attestpflicht bei Klassenarbeiten nicht zulässig ist.

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