Hallo zusammen,
bei uns an der Schule nehmen die Betrügereien bei Klassenarbeiten, Tests, etc. in letzter Zeit überhand. Gespickt wird nach allen Regeln der Kunst. Abschreiben vom Sitznachbarn oder vom Spickzettel ist noch das "Harmloseste". Das Hauptproblem sind die Smartphones. In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt. Noch effektiver ist es natürlich in den modernen Fremdsprachen. Da werden ganze Aufsätze aus dem Internet abgeschrieben. Während der Klausur!
Die Schüler gehen dabei derart geschickt vor, dass man während der Klausur nichts bemerkt. In Englisch hatte ich in diesem Halbjahr bereits vier Schüler (in unterschiedlichen Klausuren), die ihren Aufsatz nachweislich während des Klausur aus dem Internet abgeschrieben hatten! Obwohl ich gewissenhaft Aufsicht geführt habe, habe ich nichts bemerkt. Gott sei Dank konnte ich den Schülern das im Nachhinein nachweisen, weil ich die Quellen im Internet gefunden habe.
Den Schülern das Smartphone VOR der Klausur prophylaktisch abzunehmen ist laut unserer SL unzulässig. Wir dürfen es erst wegnehmen, wenn wir sie beim Betrugsversuch ertappen. Dies ist aber wiederum schwierig, weil die Schüler wie gesagt derart geschickt sind... So ein kleines Smartphone ist ja auch sehr schnell verschwunden, wenn der Lehrer sich aufmacht, durch die Reihen zu laufen. Ich selbst nehme Schülern auch nur wirklich ungern das Handy ab, weil ich schon den Fall hatte, dass ein Schüler mich beschuldigt hat, sein Handy wäre in meiner "Obhut" kaputt gegangen. Ich bin froh, dass es da keine anwaltliche Auseinandersetzung im Endeffekt gab, obwohl die Eltern damit gedroht hatten. Beweisen, dass ich es nicht kaputt gemacht habe, hätte ich zumindest nicht können.
Einige Kollegen haben bereits resigniert und geben das auch offen zu. Sie sind der Meinung, dass die Schüler die Quittung dann in der Abschlussprüfung erhalten werden und diese nicht bestehen werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall und so spicken sich manche Schüler munter zum Abschluss... Ich weigere mich jedoch, diese Betrügereien einfach hinzunehmen. Erstens ist es den rechtschaffenen Schülern gegenüber unfair und zweitens bin ich der Meinung, dass die Schüler spätestens bei uns lernen sollten, dass ein solches Verhalten nicht geht bevor sie im "wahren" Leben mal ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen.
Was auch des Öfteren vorkommt, ist, dass Schüler gezielt zu Leistungsüberprüfungen fehlen. Teilweise auch mit Attest vom Arzt. Ich habe in der 13 einen Schüler, der bei mir (und bei den anderen Kollegen) noch NIE zum Haupttermin eine Klausur mitgeschrieben hat. Sein Arzt schreibt ihn dann brav für diesen einen Tag krank und wir können nichts machen... Eine AU müssen wir akzeptieren. Zudem sind viele Klassenleitungen extrem nachlässig und akzeptieren die Vorlage der AU/des Attest auch nach Fristende.
Sehr schlimm finde ich es auch, dass bei den Schülern überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist und sie einem teilweise ins Gesicht lügen. Einsehen, dass sie für einen vollendeten Betrug oder eben den Betrugsversuch 0 NP erhalten, tun die Wenigsten.
So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:
- Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
- Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
- Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
- Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
- Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
- Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?
Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.
LG,
Mrs Pace