Nachteilsausgleich in Klasse 9 wegen ADS und isolierter Rechtschreibstörung beantragt

  • In der Schule kommen immer mehr Eltern mit Bescheinigungen, dass ihr Kind unter ADS und einer Rechtschreibstörung leide und beantragen einen Nachteilsausgleich. Aktuell ist in meiner Klasse 9 eine Schülerin, bei dem ein Nachteilsausgleich beantragt werden soll. Wenn ich die offiziellen Dokumente richtig deute, ist ADS kein Grund für einen Nachteilsausgleich (es steht dort nirgendwo explizit das Wort "ADS" und es ist nur die Rede von Störungen wie Autismus-Spektrum-Störung). Eine konkrete Förderung in der Schule hat nur in den Klassen 5 und 6 stattgefunden. In der Schule fällt die Schülerin eher dadurch aus, dass sie sich vor Leistungsüberprüfungen und wenn er längere Hausaufgaben vorlegen muss, wegen Krankheit abholen lässt, sie bei Anwesenheit "das Heft vergessen" hat, in Klassenarbeiten schreibt sie gedanklich sehr chaotisch.


    Wie verfahrt ihr an euren Schulen mit solchen Schülern (Es geht hier konkret um die Lage in NRW)?

  • Habt ihr in NRW keine allgemeinen Regelungen?
    Sonst: Einfach den Schulleiter ansprechen und vielleicht mal beim PR anregen, dass wenigstens schulintern eine einheitliche Regel gefunden wird.

  • Bisher ist das immer in die Hand des Klassenlehrers gegeben worden.

    Hm, finde ich schwer zu entscheiden ohne den Schüler zu kennen. Vielleicht kannst du dich an Entscheidungen der letzten Jahre orientieren. Oder gibt das Attest vielleicht irgendwelche Vorschläge. (Also z.B. Zeitzuschlag von 25%)
    Sonst würde ich an deiner Stelle eine schulinterne allgemeine Regelung anstreben, falls möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Allgemeine Regelungen sind eher unwahrscheinlich, weil das im jeweiligen Einzelfall zunächst belegt, beantragt und beschieden werden muss

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ... es liegt ein pauschaler Vorschlag aus dem Jahr 2014 (!) vor, der uns nun vorgelegt wurde, über eine Zeitverlängerung vor. Wegen ADS.
    Ich stehe der Praxis, aus der das Gutachten stammt, aber skeptisch gegenüber bei einem anderen Schüler wurde etwas attestiert, zusätzlich zu LRS, damit - so gaben Eltern zu - die Logopädie von der Krankenkasse übernommen wird.

  • Du kannst aber das ärztliche Attest nicht anzweifeln. Die verlinkten Bestimmungen sind doch so wischiwaschi, gib dem Kind doch einen Zeitzuschlag, wo ist das Problem? Gespräche darüber, warum und wie es so lernt, wie es lernt, was sein eigentliches Problem ist und ob seine Schule der richtige Lernort ist, können doch außerdem geführt werden.

  • Von mir aus kann sie den Zeitzuschlag haben. Es sind bereits massenhaft Gespräche geführt worden, Lernhilfen angeboten worden, Lernferien wurden vorgeschlagen usw. Verändert hat sich bisher nicht. Leider immer Abholen lassen, "Heft vergessen" oder "ich habe LRS". Weil die 9 bereits wiederholt wird, aber bereits ein Gespräch über Alternativen.

  • NTA wird gewährt, aber dazu ist eine Klassenkonferenz notwendig, in der das beschlossen wird. Ansonsten konsequent sein: etwas vergessen und dann nichts machen und keine schlechten Noten erhalten ist kein NTA!

  • NTA wird gewährt, aber dazu ist eine Klassenkonferenz notwendig, in der das beschlossen wird. Ansonsten konsequent sein: etwas vergessen und dann nichts machen und keine schlechten Noten erhalten ist kein NTA!

    Ausgezeichnete und korrekte Vorgehensweise. Dies aber bitte - wenn möglich durch die Schulleitung - einmal nachweislich den Eltern und dem Schüler mitteilen.



    Du kannst aber das ärztliche Attest nicht anzweifeln.

    Richtig, allerdings nimmt ein Attest von 2014 wohl nur noch eine Statistenrolle ein. Erwarten kann man, dass die damals gestellte Diagnose überprüft und die daraus resultierenden Vorschläge ggf. angepasst werden. Was man schließlich aus den Vorschlägen macht, entscheidet eine Klassenkonferenz.

  • Es sind bereits massenhaft Gespräche geführt worden, Lernhilfen angeboten worden, Lernferien wurden vorgeschlagen usw. Verändert hat sich bisher nicht.

    Wenn die Angebote nicht oder nur sporadisch angenommen wurden, sehe ich keine Grundlage für einen NTA.

  • Ihr könnt euch auch als Klassenkonferenz zusammensetzen und feststellen, dass das Kind nie vorgeschlagene Fördermöglichkeiten annimmt und deswegen auch kein Nachteilsausgleich passt. Hast du in den Link reingesehen?

  • Ihr könnt euch auch als Klassenkonferenz zusammensetzen und feststellen, dass das Kind nie vorgeschlagene Fördermöglichkeiten annimmt und deswegen auch kein Nachteilsausgleich passt. Hast du in den Link reingesehen?

    Ja, diese Datei kannte ich und die habe ich mir auch noch einmal durchgelesen. Die hilft gut, aber es steht eben nirgendwo explizit, dass ADS kein Grund ist oder aber welche "Bedingungen" erfüllt sein sollten. Es bleibt recht vage.

  • Mal hierzu eine konkrete Frage zu BaWü 9. Klasse GMS/Realschule in Deutsch.


    Gemäß Notenverordnung muss ein Diktat geschrieben werden. Wie sieht es hier diesbezüglich mit einem Nachteilausgleich für LRS aus? Ist es in Ordnung den betroffenen Schüler das Diktat mitschreiben zu lassen und als Nachteilsausgleich die Verwendung eines Wörterbuchs plus einen Zeitzuschlag von 20 Minuten zu gewähren? Oder müsste hier die Aufgabenstellung zwingend anders gestaltet sein? (Wenn ja: wie? Lückentext?)


    Und: muss der Nachteilausgleich in so einem Falle im Zeugnis vermerkt werden, wenn ein Schüler bei Aufsätzen mehr Bearbeitungszeit zugesprochen bekommt? Oder nur dann, wenn bspw. die mündliche Leistung stärker gewichtet wurde?


    Danke für jede erhellende Antwort!

  • In Bayern werden die Rechtschreibleistungen beim Diktat nicht gewertet. Im Quali (Abschlussprüfung Qualifizierter Mittelschulabschluss) dürfen alle Schüler für einen gewissen Zeitraum ein Wörterbuch verwenden. Mündliche Leistungen werden stärker berücksichtigt.
    Ist es nur ein Diktat oder hat es noch einen weiteren Teil? Bspw. Grammatik, Wissen um bestimmte Rechtschreibregeln?


    Leider kann ich dir nicht weiter konkret helfen, aber vielleicht liest es so noch jemand?

Werbung