Hallo,
nachdem ich nun ca. ein Jahr als Vertretungslehrerin gearbeitet habe, hat mir meine Schulleitung eine Festanstellung ermöglicht. Was eigentlich ein großes Glück sein sollte, empfinde ich nun aber teilweise als ziemliches Ärgernis. War ich als Vertretungslehrkraft in EG 11 Stufe 1 eingestuft, soll ich nun in der Festanstellung (+ dazugehörige pädagogische Weiterbildung) nur in EG 10 Stufe 1 eingestuft werden. Ich empfinde das als ungerecht, auch, wenn die Begründung dafür recht plausibel scheint: Und zwar war die Stelle auf Musik ausgeschrieben und in diesem Fach habe ich nur einen Bachelorabschluss, was dazu führt, dass ich nur in Sek 1 (GHR-Bereich) unterrichten darf und dies eben die EG 10 Stufe 1 mit sich bringt (Vorzeiten würden noch angerechnet werden). Mein Zweitfach Darstellendes Spiel, in welchem ich wöchentlich momentan 10 Stunden unterrichte (also anteilsmäßig recht viel bei 24,5 Wochenstd.) wurde überhaupt nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass die Stelle ALLEIN für Musik ausgeschrieben wurde. In diesem Fach bzw. dem dazugehörigen Studium Theaterwissenschaften kann ich aber ein Diplom vorweisen.
Nun frage ich mich gerade: MUSS nicht eh immer ein Zweitfach dabei sein? Und wie sieht ein Widerruf der Rückstufung aus? Im Moment habe ich noch einen Vertretungsvertrag bis 7.4., die "Umstellung" auf den Festvertrag läuft gerade, ich hab aber noch keinen richtigen Vertrag, sondern bekomme immer nur irgendwelche "Infos" über meine Einstufung etc. Wenn ich jetzt einen Widerruf anleier, dann zieht sich die Festeinstellung wahrscheinlich noch mehr hin und ich steh die Osterferien ohne Gehalt da oder ähnlich Ärgerliches.
Was würdet ihr machen und ist das überhaupt rechtens?
Gruß,
Beethaufen
P.S.: Nebenbei bin ich auch noch Klassenlehrerin (was ich selbst ein wenig verantwortlungslos von der Schulleitung finde) und unterrichte fachfremd zwei weitere Fächer - insofern mach ich nicht nur "so´n bisschen Kunst", sondern hau richtig rein. Da finde ich meine Eingruppierung einfach daneben. Auch, wenn das Klassenlehrer-Dasein wohl nicht mehr Gehalt rechtfertigt (vor dem Gesetz zumindest), da man sowas von nem Lehrer wohl erwarten darf.