Folgender Fall: Ein Lebensgefährte einer Schülermutter hat Hausverbot erhalten, weil er auf dem Schulhof handgreiflich ggü. Schülern wurde. Die Polizei konnte den Mann nicht ausfindig machen, weil sich die Mutter weigerte, dessen Namen preiszugeben. Nun taucht dieser Mann aber zu Elterngesprächen wieder auf und unsere SL weiß nichts mehr von einem Hausverbot.
Muss ich diese Person zum Elterngespräch mit dazunehmen, wenn die Mutter das wünscht? Oder kann ich zumindest, wenn er spontan mit dazukommt, das Gespräch aktuell verweigern und einen neuen Termin zusammen mit der SL verlangen?