Wer hat in letzter Zeit einen solchen gestellt und mag kurz berichten, ob dieser genehmigt wurde bzw. wenn abgelehnt, mit welcher Begründung?
Mir ist bekannt, dass es sich hierbei jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt und dass im Beurlaubungsjahr keine Beihilfeberechtigung besteht.
Was empfiehlt sich um Umgang mit dem RP?
Außerdem habe ich einen Versetzungsantrag gestellt bzw. werde einen erneuten stellen, da die gewünschte Schule im Moment bzw. in absehbarer Zeit keinen Bedarf hat.
(Wäre dann Pech für mich, wenn dem Urlaubsjahr stattgegeben würde und genau dann dort Bedarf entstünde, andererseits: Gut möglich, dass ich erst in 5 Jahren eventuell zum Zug komme).
Antrag auf Deputatsreduzierung möchte ich ebenfalls stellen.
So, das alles zusammen genommen: Kann überhaupt nicht abschätzen, ob das für die Beurlaubungsgewährung eher kontraproduktiv ist.
(Bitte keine posts mit persönlichen Meinungen zu diesem Thema, nur Erfahrungswerte, Danke .)