Dienstliche E-Mail, Erreichbarkeit u.s.w.

  • Jepp, allerdings gewährleiste ich in den Ferien nicht, dass ich innerhalb von 12 Stunden eine E-Mail beantworte.
    In den Weihnachtsferien kamen zwei Fragen zur Klassenarbeit, die wir bald danach schrieben.


    Klar, bin ich prinzipiell erreichbar.

  • Ich weiß gar nicht was hier für ein Aufstand gemacht wird. Ich habe immer Zugriff auf meine dienstliche Email.
    Mir ist das allemal lieber dass ich während der Zufahrt per Handy Themen abklären kann, als wenn ich in der Schule die Eltern anrufen muss oder gar ständig Sprechstundentermine vereinbaren muss.


    Ich bin froh dass meine Schule da recht gut ausgestattet ist. Vertretungsplan per Email, Zugriff auf meinen Stundenplan, mögliche Raumänderungen, Reservierungen usw.

  • Ja, der Dienstherr, auch vertreten durch alle Instanzen darunter bis auf die Ebene der Schulleitung hat das Anrecht, jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu verlangen: Adresse, Telefon, E-Mail, um die gängigsten zu nennen. In der Schule meines Stiefsohnes haben die Kollegen auch alle einen WhatsApp-Account und sind Mitglied in allen Klassengruppen, in denen sie unterrichten. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Hessen angeordnet werden kann.

    In Hessen wird Whats App etc. nicht nur nicht angeordnet, sondern es ist sogar in vielen Bereichen verboten.
    "Personenbezogene Daten und Dokumente (wie Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Feedback zu Lernleistung etc.) dürfen nicht über Soziale Netzwerke mitgeteilt werden."

    Einmal editiert, zuletzt von Alterra () aus folgendem Grund: Zitat eingefügt

  • [...]


    Ist nicht meine Schule, und es sind nicht meine Kinder in Hessen in der Schule, aber ich weiß, dass es praktiziert wird. Und wenn ein Schulleiter das anordnet, ist es erstmal so. Wenn jemand die Infos hackt, ist der Schulleiter möglicherweise dran... Not my cup of tea...

  • Wenn der Schulleiter rechtlich völlig haltlosen Blödsinn anordnet, dann remonstrierst du und wenn er meint den Schwachsinn aufrecht zu erhalten, schickst du auf dem Dienstweg eine Anfrage ans Kultusministerium in der du nachfragst, über welches Gerät du dieses vom Schulleiter angeordnete Whatsapp für den Schüler-/Elternkontakt denn nutzen sollst und ob das Land dir ein solches nicht zur Verfügung stellen möchte. Was meinst du wie schnell dann Bewegung in die Bude kommt? xD


    Die Schule kann unter Umständen eine dienstliche eMailadresse veröffentlichen, das war's. Alles andere ist rechtlich völlig unhaltbar, egal in welchem Bundesland.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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