Dienstliche E-Mail, Erreichbarkeit u.s.w.

  • Moin,


    gibt es Vorschriften/Gesetze, die Regeln ob die Schule eine dienstliche E-Mail Adresse anordnen darf, und in welchem Rahmen sie genutzt werden muss?
    Für mich ergeben sich folgende Fragen:


    1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
    2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
    3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
    Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
    4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?


    Ich verweigere mich momentan einer dienstlichen Mailadresse.
    Wenn Eltern was von mir möchten, können sie eine Nachricht im Sekretariat hinterlassen, oder zu den Elternsprechtagen kommen.
    Für die schulinterne Kommunikation hat die Schule meine private Mail Adresse, die natürlich nicht weiter gegeben werden darf.


    Ich möchte nicht über den Sinn diskutieren, sondern nur wissen wie die Rechtslage ist.


    Danke für Eure Hilfe ;)

  • 1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
    2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
    3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
    Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
    4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?

    1. Privat nicht, der Dienstherr muss ggf. einen Rechner im Lehrerzimmer zur Verfügung stellen, dann ist aber zumutbar, dass man die Adresse nutzt und regelmäßig abruft.
    2. Schreiben sicher, wie du dann mit den Mails umgehst, ist im Einzelfall zu prüfen, ein allgemeines Recht auf Antwort gibt es für die Eltern genau so wenig, wie ein Recht für dich, die Mails einfach zu ignorieren.
    3. Vor- und Nachname dürfen im Allgemeinen veröffentlicht werden, werden sie ja in vielen anderen Kontexten ja auch, die dienstliche Emailadresse darf auch auf der Homepage veröffentlicht werden.
    4. Es ist inzwischen so, dass zb Einladungen zu Konferenzen nicht mehr schriftlich erfolgen müssen, diese können auch per Email zugestellt werden. Aus den Ladungsfristen ergibt sich dann, dass eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Abfrage der dienstlichen Emails erwartet werden kann, mindestens also etwa ein Mal pro Woche.

  • 3. Vor- und Nachname dürfen im Allgemeinen veröffentlicht werden, werden sie ja in vielen anderen Kontexten ja auch, die dienstliche Emailadresse darf auch auf der Homepage veröffentlicht werden.

    Das bezweifele ich, den dann wäre das Datenschutzgesetz hinfällig.
    Ich musste eine Datenschutzerklärung unterschreiben, ob ich damit einverstanden bin, dass mein Name auf der Homepage genannt werden darf.
    Dem habe ich nicht zugestimmt, und mein Name steht nirgends auf der Homepage. Somit wird das bei einer dienstlichen Mail Adresse sicher nicht anders sein.

  • 1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
    2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?


    Wenn die Schulleitung dienstliche Emails anordnet, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass Lehrern die notwendige Hardware zur Verfügung steht. Ansonsten ist es die Angelegenheit jedes Lehrers, wie er damit umgeht.


    Allerdings geht hier manche Schulleitung einfach zu weit:


    Ich war 2 Wochen krank, am Fr (10:30) schreibt der SL, dass ich seine Email bis 13:00 beantworten soll, weil er mich auf meinem privaten Handy nicht erreicht hat!! Gegen 13:10 habe ich geantwortet, da hatte sich die Frage bereits erledigt. Zumindest habe ich meinen guten Willen gezeigt, dass ich meine Emails auch während meiner Krankschreibung abrufe. Und wenn mein privates Handy aus ist, dann ist es eben aus!


    Ich gebe Eltern lieber die Email des Sekretariates, wenn sie mir eine Email schreiben wollen. Das Sekretariat kann sie mir dann weiterleiten.
    Jedoch ist es mir auch schon passiert, dass Eltern während einer Krankschreibung mir eine Email schrieben und um schnelle Beantwortung bitten. Diese Email habe ich erst am ersten Tag nach der Krankschreibung beantwortet.


    Wenn der SL darauf besteht, dass du deine Email privat abrufst, dann würde ich mich ganz schnell an den Personalrat wenden. Das gilt auch für Online-Vertretungspläne.


    (Wenn ich bis zur 7. Stunde Unterricht habe, dann schaue ich prinzipiell danach nicht mehr daheim online nach, ob ich spontan in der 1. Stunde eine Vertretungsstunde hätte.)

  • Als ich 1992 nach meinem ersten Studium in der Industrie anfing war E-Mail bereits ein etablierten und allgemein verbindliches Arbeitsmittel.
    Ich bin immer wieder erstaunt, welcher Zirkus um E-Mails im Bildungsbereich heute noch gemacht wird. Und nein, E-Mails sind kein Neuland (mehr)!


    Allerdings sind E-mails ein asynchrones Medium, d.h. ob und wann ich die beantworte bestimme grundsätzlich ich (ob das für einen guten Arbeitsablauf sinnvoll ist, ist eine andere Frage). Will jemand sofort eine Antwort, kann er/sie anrufen, oder z.B. chatten ;).


    ...und ja, für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag

    Vertretungsplan muss nicht automatisch per dienstliche mail mitgeteilt werden.


    Ich bin ein großer Fan der dientlichen MailAdresse. So gibt es uns kaum noch überraschende Anrufe über das Sekretatriat, ich kann die Eltern recht gut und unkompliziert erreichen (ein böser Blick zu denen, die ihre Mails so selten ablesen), und vor allem:


    Ich kann selbst enstcheiden, wann ich was lese. Ich finde das komfortabel. :)


    Wenn ich krank bin, lese ich keine dienstlichen mails, am Wochendende erst wieder Sonntags bis zu einer bestimtmen Uhrzeit. Auch in den Ferien muss ich ja nicht reinschauen, zumindest nicht, wenn ich Urlaub habe.


    Dazu gehört allerdings ein bisschen Selbstdisziplin:


    als erstes habe ich die Pop-up-Nachrichten-Funktion aufs Handy wieder abegschaltet, die empfand ich als nervig. 8)
    Dann muss man auch nicht jede mail sofort beantworten. Ist mitunter sogar besser, wenn man die Antwort eine oder zwei Nächte überschläft.


    Aber alle Eltern (bin Klassenleiterin) jedes mal anrufen, wenn es allgemeine Dinge zu verbreiten gibt? X Kopien anfertigen? Neee, danke-


    Mit der Veröffentlichung meiner diesntlichen Mailadresse auf der SchulHP habe ich kein Problem.
    Private Daten werden nicht herausgegeben.

  • Kurze Anmerkung, es ging mir nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um den rechtlichen Rahmen.
    Gegen die schulinterne Kommunikation über eine dienstliche E-Mail Adresse habe ich nichts einzuwenden.


    Mir geht es um die Veröffentlichung auf der Homepage, die sicher verboten ist, da die Adresse meinen Namen enthält.
    Des Weiteren ging es mir darum, dass ich sicher nicht dazu gezwungen werden kann über die Dienstadresse mit Eltern und Schülern zu kommunizieren.


    Meine Handynummer gebe ich grundsätzlich nicht raus, und zu Hause entscheide ich ob ich ans Festnetz gehe oder nicht.
    Dank Fritzbox kommen einige Leute gar nicht erst bei mir durch :D

  • Ich bin immer wieder erstaunt, welcher Zirkus um E-Mails im Bildungsbereich heute noch gemacht wird. Und nein, E-Mails sind kein Neuland (mehr)!

    Es geht um die Veröffentlichung von vollen Namen auf der Homepage und die ist nicht zulässig.
    Vielleicht sind Lehrer i.A. für Datenschutz sensibler, weil sie
    a) mehr damit zu tun haben (Schülerdaten werden auch pfleglichst behandelt) und
    b) Kontakt mit Eltern manchmal schwierig ist (ad hoc, viele Emotionen...)

  • Es gibt da etwas, wie ich finde, sehr Ungünstiges, vielleicht ja NICHT für Nds. §12 und §9 IFG NRW bringen mich zum Erbrechen. Schau mal, ob es das auch für Nds. gibt und ob du Funktionsträger bist, wenn nicht: widersprechen!

  • Bei mir in der Schule laufen die E-Mail-Adressen über die Namenskürzel. Meine E-Mail wäre dann (angepasst an meinen Namen hier im Forum) MV@schulexyz.de daraus ist der Vorname nicht wirklich abzuleiten. Manche Kollegen hätten auch MA@schulexyz.de, wenn MV schon vergeben wäre.


    Vielleicht eine Möglichkeit zum Kompromiss?


    Ich finde die Kommunikation über E-Mail sehr komfortabel, kommt aber vielleicht auch, weil ich es seit Jahren aus meiner Tätigkeit in der "freine Wirtschaft" nicht anders kenne. (Und da stand meine E-Mail Adresse auch an sehr prominenter Stelle auf der Homepage :victory: )

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Mir geht es um die Veröffentlichung auf der Homepage, die sicher verboten ist, da die Adresse meinen Namen enthält.
    Des Weiteren ging es mir darum, dass ich sicher nicht dazu gezwungen werden kann über die Dienstadresse mit Eltern und Schülern zu kommunizieren.

    Warum fragst du dann, wenn du das sowieso schon weißt?

  • Warum fragst du dann, wenn du das sowieso schon weißt?

    Lies doch bitte noch mal die Ausgangsfrage.


    Sawe: nun bin ich doch neugierig geworden und frage mich, was du gegen die Kommunikation über eine dienstliche Mailadresse einzuwenden hast? :gruebel:

    Ich wollte in diesem Thema nicht über das Wieso und Weshalb diskutieren.
    Mich interessiert, was es für rechtliche Vorschriften gibt.

  • Hab ich dir doch genannt?

    Stimmt, vielen Dank dafür.
    Bleibt nur noch die Frage offen, ob verlangt werden kann über eine interne E-Mail mit Eltern und Schülern zu kommunizieren?
    Ich würde gerne auf den herkömmlichen Weg der Kontaktaufnahme bestehen. Dieser besteht aus der persönlichen Kommunikation und der Kontaktaufnahme über das Sekretariat.
    Dienstinterner Kontakt seitens der Schulleitung und der Kollegen ist für mich kein Problem. Habe mit einigen Kollegen die die Mail als Kontaktmöglichkeit nutzen gesprochen, und die sind
    extrem genervt, da sie wegen jedem Pups von Eltern und Schülern angeschrieben werden. Einige antworten dann einfach nicht, oder lassen sich ein paar Wochen Zeit.
    Dies würde ich gerne vermeiden, und direkt darauf hinweisen, dass die dienstinterne Mail Adresse nicht als Kontaktmöglichkeit für Schüler und Eltern zur Verfügung steht.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dazu verdonnert werden kann.
    Das würde mich schon sehr wundern.

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind verpflichtet, einmal am Tag in die dienstlichen mails zu schauen.


    welche du wann beantwortest,
    welche du gleich löschst und damit gar nicht beantwortest, liegt
    an dir.


    Das geht nicht, wenn dich die Sekretärin in der Pause oder deiner Freistunde ans Telephon ruft und dich weiterverbindet zu einem Elternteil, das in der Leitung steckt.

  • Wir sind verpflichtet, einmal am Tag in die dienstlichen mails zu schauen.

    Dann hast Du sicher den Artikel im Gesetz, der es erlaubt Dich dazu zu verpflichten, oder?
    Ich hoffe Ihr lasst Euch nicht alles vor die Nase setzen ohne nachzufragen.
    Sollte die dienstliche Mail Adresse nur als Informationsmöglichkeit für die interne Kommunikation dasein, finde ich sie sogar sehr sinnvoll.
    Mit Eltern/Schülern werde ich nicht über diese Adresse kommunizieren. Wie schon geschrieben, wird dann wegen jedem Pups ne Mail verschickt.
    Die Rückrufbitte über das Sekretariat bietet eine höhere Hemmschwelle, und da wird sich nur gemeldet, wenn es wirklich wichtig ist.
    Das erachte ich als sinnvoll, da ich garnicht die Zeit habe jeden Tag irgendwelche E-mails zu beantworten.


    Sollte die Entscheidungsfreiheit bei mir liegen wann und ob ich antworte, dann ist es was anderes.

  • Dann hast Du sicher den Artikel im Gesetz, der es erlaubt Dich dazu zu verpflichten, oder?

    Na ja, einen konkreten Paragraphen, der die Einrichtung von dienstlichen Emailadressen regelt, wird es eher nicht geben. Eher noch einen Erlass oder eine Verordnung.
    Es wird aber einen Paragraphen geben, der dem Schulleiter Weisungsbefugnis für dienstliche Angelegenheiten überträgt. Die Kommunikation mit Eltern ist Teil deiner Dienstaufgaben. Ob diese Befugnis jetzt so weit reicht, dass die Einrichtung von Dienstmail und die Regelmäßigkeit des Abrufens auch darin inbegriffen ist, ist diskutabel. Am ehesten bekommst du hier eine Auskunft über die Rechtsstelle deiner Gewerkschaft.

  • vor allem: warum zum geier sollte man einen kampf anfangen, wenn ich dazu verpflichtet werden soll, täglich in meine mails zu sehen? wir haben keine kollegen, die zuhause keine mails nutzen, und daher schaut eh jeder jeden (arbeits-)tag freiwillig nach den mails. zudem gibt es rechner im lehrerzimmer und in jedem klassenzimmer mit netzzugang. ich halte das - auch im sinne einer reduzierung der papierflut - für eine sehr sinnvolle dienstanweisung. wenn da ein einzelner einen aufstand bauen wollte, würde das restkollegium wohl eher verwundert zusehen... gibt echt schlimmeres im lehrerleben, als das lesen von mails.

Werbung