Moin,
gibt es Vorschriften/Gesetze, die Regeln ob die Schule eine dienstliche E-Mail Adresse anordnen darf, und in welchem Rahmen sie genutzt werden muss?
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?
Ich verweigere mich momentan einer dienstlichen Mailadresse.
Wenn Eltern was von mir möchten, können sie eine Nachricht im Sekretariat hinterlassen, oder zu den Elternsprechtagen kommen.
Für die schulinterne Kommunikation hat die Schule meine private Mail Adresse, die natürlich nicht weiter gegeben werden darf.
Ich möchte nicht über den Sinn diskutieren, sondern nur wissen wie die Rechtslage ist.
Danke für Eure Hilfe