Korrekturfrei - Trotzdem Prüfungsaufsicht?!

  • Hallo zusammen,


    ich unterrichte in diesem Schuljahr zwei 13. Klassen und habe daher über 40 Abi-Klausuren zu korrigieren. D.h. es stehen mir insgesamt vier Korrekturtage zu. Regelung bei uns: pro 10 Klausuren bekommt man einen Tag.


    So, nun hat die Schulleitung die Tage so eingeschränkt, dass es wirklich nur vier Tage gibt, an denen überhaupt korrekturfrei genommen werden darf. Begründung: Vermeidung und Unterrichtsausfall in den anderen Klassenstufen. Diese vier Tage habe ich beantragt. Nun bin ich an einem dieser Korrekturtage für zwei (Zeit-)Stunden zur Aufsicht eingeteilt.


    Nachdem ich das entdeckt hatte, bin ich zum Oberstufenkoordinator um zu fragen, ob jemand anders meine Aufsicht übernehmen kann, damit ich die Zeit wirklich, wie eigentlich geplant, zur Korrektur verwenden kann. (Dass man neben Prüfungsaufsichten her nicht korrigieren sondern aktiv Aufsicht führen soll, ist klar.) Im Vorhinein hatte ich schon drei Kollegen ausfindig gemacht, die zu besagtem Zeitpunkt Hohlstunden hätten, allerdings keine 13er unterrichten.


    Antwort: Nein, ich müsse die Aufsicht selbst führen. Die anderen Kollegen seien nicht am Abitur beteiligt, und sollen daher "verschont" werden. Außerdem würde mir Einiges an Unterricht ausfallen während des Abiturs.


    So, nun meine Frage: Ist das zulässig? Ich mag es nicht so ganz einsehen, warum ich für zwei Zeitstunden Aufsicht extra 45 Minuten (einfache Strecke) anfahren soll obwohl es andere Kollegen gäbe, die da ohnehin an der Schule wären und Hohlstunden haben. Dass sie nicht am Abitur beteiligt sind, ist meiner Meinung nach keine Begründung. Ich werde auch laufend für andere Abschlussprüfungen eingeteilt obwohl ich an ihnen nicht beteiligt bin. Von meinem 8-stündigen Korrekturtag bleiben dann, zieht man die Aufsicht und die Fahrtstrecke (die ich wie gesagt nicht hätte, müsste ich nicht Aufsicht machen) ab, nur noch 4,5 Stunden über...


    Wie seht ihr das? So hinnehmen oder nochmal Alarm machen?


    Grüße und danke,
    Mrs Pace

  • Oje, 40 Klausuren in der kurzen Zeit?!
    Das Festlegen von zentralen Korrekturtagen wird ja dieses Jahr vom Ministerium empfohlen. Unabhängig davon spinnt dein Oberstufenkoordinator: Korrekturtag und Aufsicht schließen sich aus. Sonst wäre es kein Korrekturtag. Ja, schlage Alarm, ggf. beim BPR oder so.

  • Oje, 40 Klausuren in der kurzen Zeit?!
    Das Festlegen von zentralen Korrekturtagen wird ja dieses Jahr vom Ministerium empfohlen. Unabhängig davon spinnt dein Oberstufenkoordinator: Korrekturtag und Aufsicht schließen sich aus. Sonst wäre es kein Korrekturtag. Ja, schlage Alarm, ggf. beim BPR oder so.

    Danke für deinen Beitrag.


    Könnte er mir denn den Korrekturtag verweigern? Oder ist das rechtlich abgesichert, dass ich für über 40 Klausuren auch tatsächlich vier Tage bekomme? Falls er mir den Tag verweigert, wäre ich nämlich noch blöder dran. :( Ich hätte nämlich dann noch drei Stunden Unterricht zusätzlich zur Aufsicht.

  • Ich muss zugeben, ich bin eben beim Lesen vor Neid erblasst. Ein Korrekturtag pro 10 Klausuren! Davon können wir nur träumen. Ich muss schon 18 Lk-Klausuren vorweisen, um einen Korrekturtag zu bekommen, also fast das Doppelte. Und der Korrekturtag muss auf einen Tag gelegt werden, an dem dann möglichst wenig ausfällt. Das verstehe ich auch und finde ich o.k.
    Aber dir einen Korrekturtag zu gewähren und dann Abiaufsicht zu verlangen, geht nicht. Warum muss jemand, der nicht im Abi ist, von Aufsicht (!) verschont werden? Wenn man sowieso in der Schule ist, dürfte das doch kein Problem sein, ist doch angenehmer als eine Vertretungsstunde. Wie im obigen Beitrag schon geschrieben, PR einschalten, wenn weiter keine Einsicht da ist.

  • Eine rechtliche Grundlage für Korrekturtage gibt es zumindest bei uns überhaupt nicht. In den meisten anderen Bundesländern dürft das ähnlich sein. Eine Regelung, die zu 4 Korrekturtagen führt, halte ich für sehr großzügig, rein rechtlich gesehen gehören die Abiturkorrekturen zu den außerunterichtlichen Tätigkeiten, und sind einer der wesentlichen Gründe dafür, dass Gymnasiallehrer deutlich geringere Unterrichtverpflichtungen haben, als die Kollegen an anderen Schulformen.
    Dass es bei hohem Korrekturaufwand im Abitur natürlich trotzdem zu schwer zumutbaren Arbeitsspitzen kommen kann, ist unbestritten. Allerdings würde ich dringend raten mich genau zu informieren, ob die Korrekturtage in meinem Bundesland überhaupt rechtlich abgesichert sind, sonst kann eine Beschwerde da auch schnell nach hinten losgehen. Die Angabe des Bundeslandes fehlt bei dir leider, sonnst könnte dir sicher jemand hier etwas genaueres dazu sagen.

  • Ich habe basierend auf der Annahme geantwortet, dass Mrs Pace in BW ist, woran ich mich aus anderen Threads zu erinnern glaube. Aber es würde wirklich helfen, wenn das in der Signatur stünde.
    Ich finde gerade online keinen Erlass, in dem die Korrekturtageregelung fixiert ist. Dennoch sind sie kein Hirngespinst; wenn man googelt, findet man Landtagsprotokolle, Zeitungsartikel etc., die den Anspruch darauf erwähnen. Es mag auch Unterschiede zwischen den RPs geben. Hier ein Rundschreiben des BPR Stuttgart, der in Punkt 4 die gängige Regelung nennt und Empfehlungen ausspricht. Darin steht auch, dass Mrs Pace tatsächlich 4 Tage hat.
    Bei der Erstkorrektur 1 Tag pro 10 Schüler stimmt nicht ganz. Bei uns bekommt man, wenn ich mich recht erinnere, ab 12 oder 13 Abiklausuren 2 Tage, ich mit 22 Schülern bekomme aber auch nur die Obergrenze von 2 Tagen.
    Bei der Erstkorrektur gibt es weniger Tage, weil ja eine reguläre Klausur wegfällt und auch durch die Abiprüfung Unterricht ausgefallen ist.


    Also, ja, eine rechtliche Grundlage gibt es. Allerdings liegt die Umsetzung ja erklärtermaßen in Schulleitungshand. Aber ich bin da kein Profi, ob dein SL es verweigern könnte. Personalrat ansprechen!

  • Auch ich wurde eben grün vor Neid.


    RLP kennt keine Korrekturtage. Egal, wie viele Abiturklausuren man zu korrigieren hat, wie viele mündliche Prüfungen noch dazukommen, frei gibt's dafür nicht. Zusätzlich müssen wir spätestens in den Herbstferien die Abiklausuren noch selbst aufsetzen - in Deutsch bspw. immerhin noch drei Klausuren plus Erwartungshorizonte (dank "Zentralabitur" sind es nur noch drei, davor waren es vier). Das läuft alles so nebenher, denn der normale Schulalltag geht ja weiter.
    Ich würde die Englein Hosianna singen hören, gäbe mir jemand auch nur einen Korrekturtag!


    Demnach würde ich persönlich so viel Alarm schlagen wie nur möglich, denn wenn mir solche Korrekturtage schon rechtlich zustehen (noch mal: paradiesisch!!!), dann würde ich alles daran setzen, diese auch uneingeschränkt nutzen zu können.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

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