Hallo zusammen,
ich unterrichte in diesem Schuljahr zwei 13. Klassen und habe daher über 40 Abi-Klausuren zu korrigieren. D.h. es stehen mir insgesamt vier Korrekturtage zu. Regelung bei uns: pro 10 Klausuren bekommt man einen Tag.
So, nun hat die Schulleitung die Tage so eingeschränkt, dass es wirklich nur vier Tage gibt, an denen überhaupt korrekturfrei genommen werden darf. Begründung: Vermeidung und Unterrichtsausfall in den anderen Klassenstufen. Diese vier Tage habe ich beantragt. Nun bin ich an einem dieser Korrekturtage für zwei (Zeit-)Stunden zur Aufsicht eingeteilt.
Nachdem ich das entdeckt hatte, bin ich zum Oberstufenkoordinator um zu fragen, ob jemand anders meine Aufsicht übernehmen kann, damit ich die Zeit wirklich, wie eigentlich geplant, zur Korrektur verwenden kann. (Dass man neben Prüfungsaufsichten her nicht korrigieren sondern aktiv Aufsicht führen soll, ist klar.) Im Vorhinein hatte ich schon drei Kollegen ausfindig gemacht, die zu besagtem Zeitpunkt Hohlstunden hätten, allerdings keine 13er unterrichten.
Antwort: Nein, ich müsse die Aufsicht selbst führen. Die anderen Kollegen seien nicht am Abitur beteiligt, und sollen daher "verschont" werden. Außerdem würde mir Einiges an Unterricht ausfallen während des Abiturs.
So, nun meine Frage: Ist das zulässig? Ich mag es nicht so ganz einsehen, warum ich für zwei Zeitstunden Aufsicht extra 45 Minuten (einfache Strecke) anfahren soll obwohl es andere Kollegen gäbe, die da ohnehin an der Schule wären und Hohlstunden haben. Dass sie nicht am Abitur beteiligt sind, ist meiner Meinung nach keine Begründung. Ich werde auch laufend für andere Abschlussprüfungen eingeteilt obwohl ich an ihnen nicht beteiligt bin. Von meinem 8-stündigen Korrekturtag bleiben dann, zieht man die Aufsicht und die Fahrtstrecke (die ich wie gesagt nicht hätte, müsste ich nicht Aufsicht machen) ab, nur noch 4,5 Stunden über...
Wie seht ihr das? So hinnehmen oder nochmal Alarm machen?
Grüße und danke,
Mrs Pace