Dienstunfall bei Lehrersport?

  • Hallo zusammen,
    ich unterrichte an einer Schule im Aufbau. Wir möchten langfristig eine Lehrersportgruppe installieren. Sie soll einmal wöchentlich im Anschluss an den Unterricht in der schuleigenen Sporthalle stattfinden. Die Schulleitung ist darüber informiert und hat die entsprechende Hallenzeit geblockt (Schulzentrum).


    Meine Frage ist nun, ob bzw. unter welchen Umständen Verletzungen bei einer solchen Veranstaltung als Dienstunfall anzusehen sind.


    Eine Nachfrage bei der Schulaufsichtsbehörde ist natürlich eine Möglichkeit, die Antwort wäre aber wenig hilfreich, weil es letztenendes nicht die Schulaufsichtsbehörde ist, die diese Frage zu entscheiden hat.


    Viele Grüße,
    Toppi

    • Offizieller Beitrag

    Beim Lehrersport handelt es sich um eine private Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Schule. Daher ist das kein Dienstunfall.
    Beim Kollegiumsausflug - der übrigens gesetlich geregelt ist - handelt es sich um eine dienstliche Veranstaltung, die selbstverständlich auch versichert ist.

  • Vermutlich richtig. Sonst würde der Dienstherr das auch ganz schnell per Erlass oder Verordnung untersagen, um sich der Haftbarkeit zu entziehen. Trotzdem zumindest theoretisch spannender, als du es hier lapidar darstellst, Bolzbold. Der Beamte hat eine Gesunderhaltungspflicht und der Dienstherr eine Fürsorgepflicht. Hier könnte man evtl. einen Zusammenhang zur Bereitstellung eines Angebots für Lehrersport konstruieren - mit eventueller Haftbarkeit. Aber, wie gesagt, nur theoretisch.

  • Danke für eure Antworten.
    Den Kollegensport als reines Privatvergnügen anzusehen greift m.E. zu kurz.
    Ich denke der Ansatz von WillG ist richtig. Der Lehrersport dient als Ausgleich für dienstliche Belastungen und ist Teil der Gesundheitsförderung an Schulen.
    Die Veranstaltung könnte beispielsweise eingebette in das Landesprogramm NRW "Bildung und Gesundheit - Lehrergesundheit" werden.
    Aber meine Einschätzung ist - wie bis jetzt alle Beiträge auch - nur eine Vermutung.


    Gruß
    Toppi

  • Nein. In diesem Fall kann ich mir das nicht vorstellen.
    Allerdings kennst vermutlich nur du die Bedingungen deiner Diensthaftpflichtversicherung.
    Typisch für Haftpflichtversicherungen ist jedoch, dass nicht eigene Schäden versichert sind, sondern Schäden, die man an Dritten verursacht.
    Hier geht es aber um Verletzungen, die man sich beim Kollegensport selbst zuzieht.
    Das alles hat mit deiner Diensthaftpflichversicheung gar nichts zu tun. Schön aber, dass du eine hast.

  • Betriebssport fällt unter bestimmten Voraussetzungen unter die gesetzliche Unfallversicherung (kann man einfach mal googeln). Ihr solltet also klären, ob das, was ihr vorhabt, unter "Betriebssport" fällt, und die Schulleitung sollte wissen, wen man da fragt.


    Hier ist ein Urteil, bei dem das auch erläutert ist:


    https://oeffentlicher-dienst-n…s-nicht-unfallversichert/


    Die Definition eines Dienstunfalls verstehe ich anders, da geht es wirklich um den Dienst.

  • Hallo Piksieben,


    vielen Dank für deinen Beitrag!
    Die Frage nach der Unfallversicherung stellt sich nur für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Unfallkasse hat auch schon grünes Licht bezüglich unserer Sportgruppe gegeben. Für die beamteten Kollegen ist die Unfallkasse aber nicht zuständig.


    Inzwischen habe ich ein Urteil gefunden, dass sich mit einem vergleichbaren Fall beschäftigt.
    Hier wird festgestellt:
    "Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung und die damit verbundene sportliche Betätigung dient nur dann dienstlichen Interessen und Zwecken und unterliegt dem Dienstunfallschutz, wenn die sportliche Veranstaltung materiell und formell dienstbezogen ist."


    weiter:
    "Eine materielle Dienstbezogenheit wird bei der Ausübung von Sport insbesondere dann angenommen, wenn der Sport dem Ausgleich von spezifischen dienstlichen Belastungen dient."



    weiter:


    "Die formelle Dienstbezogenheit setzt voraus, dass die Veranstaltung in die dienstliche Sphäre einbezogen und damit - unmittelbar oder mittelbar - von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen und in den weisungsgebundenen Dienstbereich einbezogen ist."


    https://openjur.de/u/484991.html



    Ich denke mit diesen Vorgaben lässt sich eine Sportgruppe so organisieren, dass eine Verletzung als Dienstunfall einzustufen ist. Wer geschrieben hat, dass es sich nur um Privatvergnügen handeln kann, war eventuell vorschnell.



    Gruß,


    Toppi

  • Ja, Lehrersport würde im Gegensatz zum regulären Sportunterricht als Hobby gelten. Dann würde es sich strenggenommen nicht um einen Dienstunfall handeln! Du machst "nur" Sport in der Gruppe in deiner Freizeit, um dich fit zu halten, das hat ja dann nicht so viel mit der Arbeit zu tun. Aber es kann sein, dass verschiedene Versicherungen das anders handhaben; die PKV könnte das anders handhaben als die GKV, da könntest du dich bei dieser Seite zu dem Thema informieren. Ansonsten fürchte ich, dass die Rechtslage da recht schwammig ist



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    Edit vom Mod: Link ersetzt, bei Threadnekromantie und Werbung werden wir schnell auf neue User aufmerksam.

  • Bei uns (NRW) hat die BezReg in den Sommerferien angefragt, ob und welchen Lehrersport es gibt.
    Das sah nach einem Standardformular aus. An Details kann ich mich nicht mehr erinnern, aber vielleicht wird es durch die Angabe "dienstlich"?

  • Das Thema ist zwar schon ziemlich alt, aber vielleicht interessiert ja noch jemanden, ob er falsch oder richtig lag bei der Frage, ob der Lehrersport als Privatvergnügen oder als dienstliche Veranstaltung mit "Dienstunfallanspruch" gilt.
    In NRW stellt die jeweilige Bezirksregierung ein Formular zur Vefügung, mithilfe dessen man eine "freiwillige Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrerinnen und Lehrer" anmelden kann (Raum, Zeit, Leiter). Somit wird die Veranstaltung zu einer dienstlichen und Unfälle zu Dienstunfällen. Voilà.


    Gruß
    Toppi

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