Ich dachte, der Thread wäre aktueller. Aber egal.
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Umso wichtiger wäre, dass die jeweilige Schulleitung den merkwürdigen Brauch von vornherein unterbindet. Auch im eigenen Interesse, denn: „Wenn eine Schulleitung so etwas nur duldet, macht sie sich nicht zwingend strafbar. Aber es ist eine Verletzung der Dienstpflicht und kann unter Umständen disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen”, sagt Fachanwalt Michael Fuhlrott.