Wechsel nach österreich, StR

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich bin seit einigen Jahren an einer bayerischen Schule als Studienrat tätig und mit einer Wienerin verheiratet, für die ein beruflicher Ortswechsel nicht machbar ist. Ich hingegen könnte mir durchaus einen Wechsel nach Österreich vorstellen ;).
    Kann mir jemand einen Tipp geben, woher ich konkrete Informationen bekomme, unter welchen Bedingungen ein Ausscheiden oder eine Beurlaubung vom bayerischen Beamtenverhältnis möglich ist?
    Ich unterrichte in einem Mangelfach, d.h. Mehrarbeit, Teilzeitanträge werden oft nicht genehmigt etc., so dass der bayerische Staat mich sicher nicht so ohne Weiters ziehen lässt. An meiner Schule will ich mit meinem Anliegen nicht öffentlich auftreten, um nicht zu den "abgeschriebenen" Lehrkräften zu zählen.
    Die Dienstunfähigkeitskarte, wie mir von eingen geraten wurde, möchte ich nicht ziehen, da ich gerne unterrichte und mir in Wien eine pädagogische Stelle suchen würde.


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
    Sungsam

  • Wenn du beurlaubst bist unterliegst du weiterhin den beamtenrechtlichen Beschränkungen und darfst im Ausland nicht arbeiten. Ländertausch gibt es zwischen Bundesländern aber nicht über Staatsgrenzen. Bleibt also nur der Antrag auf Entlassung aus dem Dienst.
    Also: neue Stelle in Österreich suchen und, wenn du eine hast, in Bayern die Entlassung beantragen, die dauert maximal 3 Monate.

  • Vielen Dank für die Antwort Moebius.
    Was mich natürlich interessiert um eine durchdachte Entscheidung treffen zu können, sind die Konsequenzen der Entlassung, bezüglich Altersvorsorge etc.

  • OK, hab mittlerweile durch den Tipp von Moebius entsprechende Informationen gefunden:


    https://www.geldtipps.de/rente…usstiegsfalle-fuer-beamte


    Der geschilderte Fall ist sehr ähnlich zu mir gelagert.


    und:
    http://www.123recht.net/Die-Be…nen-Wunsch-__a156353.html



    Falls also jemand ähnliche Pläne hat, dort nachlesen.



    Sehr lustig auch:



    https://familietrifftschule.wo…-dienst-und-seine-folgen/



    frohes Schaffen und Baba

  • Für eine Stelle in Österreich (Wien) kannst du dich an den Stadtschulrat in Wien wenden. Wenn du aber bereits im neuen Schuljahr in Wien arbeiten möchtest, gibt es eine Bewerbungsfrist
    (2. Mai bis 12. Mai 2017 für AHS-Lehrer). Für andere Lehrämter gelten andere Fristen.

  • Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit erstmal ein "Auslandsjahr" oder so ähnlich zu machen, dann könntest du erstmal testen, ob es dir hier gefällt. Bedenke, auch wenn Österreich ein deutschsprachiges Land ist, ist es doch ein anderer Staat und in gewissen Dingen sehr unterschiedlich.

  • dass der bayerische Staat mich sicher nicht so ohne Weiters ziehen lässt

    Muhaha. Selbst in Bayern gibt es noch einen (kleinen) Unterschied zwischen Beamtentum und Leibeigenschaft.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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