Vorfälle im Ganztag--> Klassenkonferenz möglich?

  • Je nachdem was das für eine Verletzung war und welche Folgen sie hatte, würde ich auf jeden Fall einen mehrtägigen, wenn nicht gar endgültigen Schulausschluss für angemessen erachten. Dazu benötigt man auf jeden Fall eine Klassenkonferenz und evtl. auch die Schulleitung.
    Edit: Besteht Wiederholungsgefahr, kann der Schulleiter ein sofortiges Hausverbot verhängen und dann das Schulausschlussverfahren in Ruhe vorantreiben.

    In Grundschulen gibt es keinen endgültigen Schulausschluss. In Hamburg maximal 2-3 Tage. Ordnungsmaßnahmen in der GS sind zahnlose Tiger.

  • Und wenn ein anderer Träger das Angebot vorhält, ggf. sogar einer der Jugendhilfe und die Eltern Beiträge nach dem "Gesetz über Tageseinrichtungen" entrichten? So das Schulgesetz.


    Dass der SL über Aufsichtpflicht belehren muss, ermächtigt ihn m.E. nicht automatisch dazu, Ordnungsmassnahmen nach Schulgesetz auszusprechen. Zumal wir nicht die diversen Vereinbarungen kennen, die zwischen den Kooperationspartnern bestehen müssten.



    Eine Ordnungsmaßnahme seitens der Schule war nicht nötig, da es dem Träger der OGS oder Betreuung zusteht, Kinder, die solches Verhalten zeigen (vorübergehend oder dauerhaft) aus derselben auszuschließen. Das zieht bei Eltern und Kindern durchaus.

    Genauso ist es auch vorgesehen. Von Ordnungsmassnahmen nach Schulgesetz steht in dem nun mehrfach verlinkten Erlass nichts.


    Nun denn, letztlich muss der SL das wissen und verantworten.

Werbung