Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage . Vielleicht hatte jemand schon einmal so einen Vorfall. es geht um NRW.
Ich habe einen Schüler in meiner Klasse der leider regelmäßig im offenen Ganztag die Regeln missachtet. Im Reglfall wird er von den Erziehern der OGS sanktioniert.
Keine Teilnahme an dem Tag an der AG/ muss in einem bestimmten Bereich bleiben, von den Eltern früher abgeholt werden etc. .
Nun hat dieser Schüler in der OGS Zeit einen Mitschüler stark verletzt. (das war nicht das 1. Mal ) und ich finde, dass jetzt mal ein anderer Schritt nötig wäre.
Alleine schon, dass ich "später" sagen kann, dass wir etwas unternommen haben. Daher möchte ich eine Klassenkonferenz einberufen.
Geht das auch, wenn die "Vergehen" in der OGS-Zeit begangen werden (Die Betreuung findet ja in der Schule statt.) Oder sind wir da als Schule raus, da es nicht in der offiziellen Schulzeit passiert ist?
Über eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
LG