Bei meiner letzten Klausur habe ich eine versteckte Überwachungskamera installiert [...].
Dass uns eine Leibesvisitation untersagt ist, weiß die Klientel geschickt auszunutzen. [...] Leider können wir wenig dagegen unternehmen, auch die Aufnahmen der Überwachungskamera sind als Beweis unzulässig. Letztendlich ist die Entwicklung politisch gewollt, damit mehr Schüler/innen ihren Abschluss erreichen. [...] Andere gutmenschliche Kolleginnen und Kollegen verschließen lieber weiter die Augen.
Eine versteckte und vermutlich unangekündigte Videokamera (?) während einer Klausur in der Schule sowie das Bedauern darüber, dass sowas dann nicht gerichtlich genutzt werden kann und auch Leibesvisitationen nicht möglich sind, tritt Bürgerrechte mit Füßen. Ich kann es echt kaum fassen. Dazu dann die irrsinnige These, dass Schummeln politisch gewollt sei. Die Kirsche auf der Torte ist der von mir hervorgehobene Begriff im letzten Satz. Aus dieser Perspektive wirkt dann die Nutzung der Wörter "Kopftuch-Muslima" und "Klientel" mindestens alarmierend.
Erstaunlicherweise gibt es doch noch einen mMn ganz guten Vorschlag von dir: den Störsender als eine Lösungsmöglichkeit. Des Weiteren könnte man als ersten einfachen Schritt und einfachere Lösung abseits solcher Vorschläge wie Leibesvisitationen darum bitten, die Smartphones vorne am Lehrerpult abzulegen. Und wenn der Dozent, der uns damals die Einführung in die Praxisphase gegeben hat, Recht hatte, dann ist man als Lehrer*in eigentlich ganz gut mit Rechten ausgestattet, auch bei der Annahme eines Schummelversuches die Konsequenzen zu ziehen. Dafür möchte ich jetzt aber nicht die Hand ins Feuer legen.