Hallo,
weiß jemand, ob es eine dienstliche Pflicht in Baden-Württemberg ist, Vertretungsaufgaben bei Abwesenheit zu stellen?
Es geht mir jetzt einzig und allein um die rechtliche Seite.
Dass man schon allein aus Kollegialität Vertretungsaufgaben stellt, wenn man planbar fehlt, z. B. auf Fortbildung geht, finde ich selbstverständlich. Aber muss man auch für Vertretungsaufgaben sorgen, wenn man krank (Fieber, Erbrechen usw.) ist?
Viele Grüße