Guten Morgen!
Mich interessiert, ob es gesetzlich geregelt ist, dass die Aufsicht bei Lernstandserhebung ohne Anrechnung von Mehrarbeit als Dienstpflicht abgetan werden kann. Nächste Woche geht es los und es muss damit gerechnet werden, dass man während seiner Springstunden die Aufsichten auf Fluren übernimmt oder die Klasse betreut. Ich hätte z.B. eigentlich auch während der Lernstandserhebung frei und bin als Deutschlehrerin nun eingeteilt. Als ich die Frage nach Mehrarbeit stellte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Dienstpflicht handelt. Wer kann mir das belegen oder lieber entkräften?
LG
Jazzy