Konzept zur Unterrichtsverteilung und Teilzeit

  • Hallo!


    Wir erstellen zur Zeit verschiedene Konzepte für unsere Schule (BK in NRW) - ein Vertretungskonzept und als Basis ein Konzept zur Unterrichtsverteilung und ein Konzept für Teilzeit-Kräfte.
    Dabei kommen immer wieder Fragen auf und die entsprechenden Gesetzestexte sind auch nicht immer verständlich. Daher stelle ich jetzt hier einige Fragen:


    Unsere SL möchte, dass Vollzeitkräfte keinen unterrichtsfreien Tag haben (es sei denn, sie haben dauerhaft Praktikanten, bei denen sie Besuche machen). Ist das rechtlich "sauber"?


    Wir haben uns folgende Dinge überlegt:


    - Wir fänden es gut, wenn niemand nur 2 Stunden an einem Tag laut Stundenplan unterrichtet, sondern minimal 3 (Fahrtzeit etc.) (es sei denn, es ist ihm egal oder er wünscht es so)
    - Wir wünschen und, dass jeder Kollege maximal 6 Stunden Unterrichtszeit an einem Tag hat (auf Wunsch auch mehr)
    - Wir wünschen uns maximal 4 Springstunden im Stundenplan (incl. 2 Reserve) bei voller Stelle
    - Wir sehen es kritisch, dass TZ-Kräfte Klassenleitungen alleine wuppen, sogar Kräfte, die unterhälftig (also 12 oder 10 Stunden) arbeiten und wünschen uns in solchen Fällen Klassenleitungsteams oder eine Entbindung solcher Kollegen (zumindest turnusmäßig) von Klassenleitungen
    - Wir wünschen uns, dass kein Kollege mehrere Klassenleitungen übernehmen muss (leider nicht selten, bis zu 3 Klassenleitungen)
    - Wir wünschen uns, dass Klassenfahrten für TZ-Kräfte, die die ganze Zeit mitfahren, als Überstunden gelten und/ oder bezahlt werden


    Wie realistisch sind diese Wünsche? Können wir daraus Forderungen machen?


    Dann beschäftigen uns noch folgende Dinge:


    Wir sehen ein Problem darin, dass der Religionslehrer, der in einer Klasse 5./6. Stunde montags unterrichtet, in dieser Zeit kaum einen Praxisbesuch hinbekommt, wenn die Klasse im Praktikum ist und ihm die Stunden ausfallen, aber er Besuche machen muss. Nach seinem Unterricht kann er keinen Besuch mehr machen, da die Schüler bei Tagesmüttern oder im Kindergarten Praktikum machen.


    Wir sehen ein Problem darin, dass Kollegen, die viele Besuche machen, auch viel im Auto sitzen und diese Zeit nicht in die Arbeitszeit fällt (mehrere Kollegen mit ca. 7 Zeitstunden pro Woche reine Fahrzeit).


    Wir wissen nicht, ob Werkstattlehrer und Fachlehrer (Besonderheit am BK) auch zu Vertretung herangezogen werden können.


    Kann mir jemand helfen?

  • Inwiefern es realistisch ist, dass eure Wünsche erfüllt werden, weiß ich nicht. Das Problem ist nur: Je mehr Forderungen ihr erstellt, desto schwieriger wird es für die Stundenplanmacher einen geeigneten Stundenplan zu erstellen. Wir können Wünsche bzgl. unsere Unterrichsverteilung wünschen (z.B.: Kann man aus irgendwelchen triftigen gründen z.B. erst zur 2. Stunde anfangen? Kann er / sie Nachmittags nicht unterrichen?). Generell haben TZ-Kräfte einen freien Tag (was aber nicht immer klappt), VZ-Kräfte haben hierauf keinen Anspruch, es kommt aber auch vor vereinzelt.


    Wir (Gym) haben bei Kollegen, die TZ arbeiten, immer Klassenleiterteams. Wenn unsere SuS Praktikum haben (betrifft einen Jahrgang), soll jeder Kollege, pro Kurs, den er im Jahrgang unterrichtet, 3 SuS nehmen. Nach Möglichkeit soll er alle SuS nehmen, die in einem Betrieb sind. Wir können uns die Praktikanten aussuchen, sodass man Fahrzeiten nach Möglichkeit reduzieren kann (unsere SuS sollen aber ihr Praktikum entweder in der Stadt, in der sich die Schule befindet oder näherer Umgebung ihr Praktikum machen, also nicht zig km weg).


    Haben Kindergärten nicht auch Nachmittags auf bzw. Tagesmütter auch im Nachmittagsbereich Kinder i.d. Betreuung? Wenn unsere SuS in einer Kita / Kindergarten ein Praktikum absolvieren, kann man sie auch (bis 15 Uhr oder 16 Uhr) im Betrieb besuchen.

  • Wir sehen ein Problem darin, dass Kollegen, die viele Besuche machen, auch viel im Auto sitzen und diese Zeit nicht in die Arbeitszeit fällt (mehrere Kollegen mit ca. 7 Zeitstunden pro Woche reine Fahrzeit).

    Also die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort und vom Arbeitsort zum Wohnort sind Privatsache. Alle anderen Fahrten sind m.E. Dienstreisen bzw. Dienstzeit.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • - Wir fänden es gut, wenn niemand nur 2 Stunden an einem Tag laut Stundenplan unterrichtet, sondern minimal 3 (Fahrtzeit etc.)

    Das hat mit der Fahrzeit nur indirekt zu tun.
    Beispiel:
    25 Stunden Unterricht.


    a) Mo 5 Di 5 Mi 5 Do 5 Fr 5
    b) Mo 6 Di 5 Mi 5 Do 5 Fr 4
    b) Mo 6 Di 6 Mi 5 Do 5 Fr 3
    b) Mo 6 Di 6 Mi 6 Do 5 Fr 2
    b) Mo 6 Di 6 Mi 6 Do 6 Fr 1



    Wie man hier sieht ändert sich an der Fahrzeit rein gar nichts. Egal ob man min 5 oder min 1 Stunde hat. Die Fahrzeit ist in allen Beispielen gleich lang. Man muss 2*5 mal fahren.


    Diese Forderung ist daher rein "pychologisch". Praktisch ist die Fahrzeit gleich.


    Wenn man etwas an der Fahrzeit ändern möchte, dann muss man die maximale Anzahl an Tagen limitieren. Das hat natürlich (je nach Stundenzahl des Lehrers) Auswirkungen auf die minimale Anzahl an Stunden pro Tag. Die ist aber je nach Deputat bei jedem Lehrer anders. Man müsste sich also für jeden Lehrer individuell eine "min pro Tag" Einschränkung überlegen um wirklich Fahrzeit zu sparen. Aber auch dann könnte ich, je nach Deputat, wieder Beispiele finden wo sich bei 1, 2, 3, ... min. Stunden nichts ändert. Wie gesagt: Nur die maximale Anzahl an Tagen spart wirklich Fahrzeit.


    PS: Warum ist in meinem Browser der Do blau dargestellt? ich habe das nicht gemacht.

  • - Wir wünschen uns maximal 4 Springstunden im Stundenplan (incl. 2 Reserve) bei voller Stelle

    Das muss man schlicht ausprobieren.
    Ich kenne Schulen, da kann ich den Stundenplan in 5 Minuten mit 0 Springstunden setzen.
    Ich kenne Schulen, da kann ich den Stundenplan in max 2 Stunden mit max 2 Springstunden setzen.
    Ich kenne Schulen, da habe ich Schwierigkeiten innerhalb von einer Woche einen Plan mit max 4 Springstunden zu finden.
    Ich kenne Schulen, da ...


    Man kann sehr viel über die UV machen. Wenn man die intelligent setzt, dann kann der Plan viel leichter/kompakter werden. Wenn man die doof macht, dann ist ein Plan auch ganz schnell unmöglich.

  • - Wir sehen es kritisch, dass TZ-Kräfte Klassenleitungen alleine wuppen, sogar Kräfte, die unterhälftig (also 12 oder 10 Stunden) arbeiten und wünschen uns in solchen Fällen Klassenleitungsteams oder eine Entbindung solcher Kollegen (zumindest turnusmäßig) von Klassenleitungen
    - Wir wünschen uns, dass kein Kollege mehrere Klassenleitungen übernehmen muss (leider nicht selten, bis zu 3 Klassenleitungen)

    Die Wünsche widersprechen sich. Man kann nur eins von beiden machen (und das andere wird dann entsprechend schlechter).
    Ausnahme: Es gibt z.Z. Kollegen ohne Klassenleitung. Dann könnte man ggf beide Wünsche erfüllen.

    • Offizieller Beitrag

    Was Klassenfahrten angeht, so gibt es eine klare gesetzliche Regelung, die jeder problemlos googeln kann.


    TZ-Kräfte bekommen keine Mehrarbeit angerechnet für Klassenfahrten sondern fahren stattdessen in größeren Intervallen als es der Durchschnitt der VZ-Kräfte tut.

  • Ich weiß es auch nicht sicher, denke mal laut: das bedeutet doch in der Konsequenz, dass jeder Lehrer seinen Wunschstundenplan erzwingen will. Einer will einen freien Tag, der andere nicht mehr als 6 Stunden. Einer will keine Klassenleitung, der andere keine zwei übernehmen. Einer will Springstunden, der andere nicht. Einer möchte nicht für 2 Stunden erscheinen, der andere schon nach der 4. Stunde gehen... Wie soll denn das umgesetzt werden?


    Praktikumsbesuche: wie sind die bisher geregelt? Bei einem Praktikumsbesuch hat man m.E. keine Vorbereitungszeit. Kommt das mit der Fahrtzeit nicht am Ende wieder hin?


    Allerdings, wenn ich das richtig verstehe, entscheidet lt. Schulgesetz NRW eure Lehrerkonferenz über "Grundsätze" von Unterrichtsverteilung und Aufstellung von Stundenplänen. Was noch als Grundsatz gilt und was unrealistische Forderung weiß ich aber auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist in der Regel immer mit dem Zusatz "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" eingeschränkt.
    Wenn durch Regelungen der Mitbestimmung der reguläre Schulbetrieb nicht mehr zu funktionieren droht, wird sich die Schulleitung mit diesem Argument letztlich immer auch rechtlich durchsetzen.

  • Ich bin selbst in TZ in NRW am BK und u.A. für den Stundenplan zuständig und betreue Erzieher im Anerkennungsjahr und anderen Praktika, hab also einen Einblick in das Problem.


    Zu den 4 Freistunden. Wir haben bei uns sehr wenige Freistunden, meist nur 2-5 bei voller Stelle und das führt leider dazu, dass man in Vertretungsbelangen wenig schieben kann. Wir überlegen gerade eher mehr Freistunden einzubauen, damit man auch mal was schieben/ verlegen kann. (Mehr wären dann 4-6 bei VZ).
    Wenn ihr zu allen Wünschen schreibt: wenn gewünscht habt ihr echt ein Problem, wenn Leute sich was anderes wünschen. Da rennt man als Stundenplaner jedem hinterher. Ich fänd es jedenfalls nervig einem Kollegen in den Ferien, wenn ich plane, anzurufen um zu fragen ob er (wenn es nur ein Wunsch ist, nicht mit Betreuung o.ä. kollodiert) nicht vielleicht Montags doch 7 Stunden machen könnte, weil dann für 8 Leute der Plan besser wäre.
    Das mit dem minimal 3 Stunden am Tag ist auch schwer umzusetzen, vor allem wenn Leute viele andere Einschränkungen haben. (Montags erst zur 3., Dienstags nach der 4. Schluss,....)


    Und werden denn eure Relilehrer nicht für Praktikumsbesuche vom Unterricht befreit, wenn sie schon in der 3. los müssen, aber erst 5./6. frei hätten?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.


  • Wenn ihr zu allen Wünschen schreibt: wenn gewünscht habt ihr echt ein Problem, wenn Leute sich was anderes wünschen. Da rennt man als Stundenplaner jedem hinterher. Ich fänd es jedenfalls nervig einem Kollegen in den Ferien, wenn ich plane, anzurufen um zu fragen ob er (wenn es nur ein Wunsch ist, nicht mit Betreuung o.ä. kollodiert) nicht vielleicht Montags doch 7 Stunden machen könnte, weil dann für 8 Leute der Plan besser wäre.

    Unsere Stundenplanverantwortliche fragt zum Ende des Schuljahres auf Zetteln die Wünsche der Kollegen ab (jeder hat _einen_ Wunsch frei) und kann dann in Ruhe nach Wichtigkeit vorsortieren. Kinderbetreuung und Teilzeitstelle werden damit anders berücksichtigt als der Wunsch nach möglichst wenigen (oder vielen) Freistunden oder Freitags mal nicht in der 8./9. Stunde zu unterrichten. Nach Möglichkeit können dann diese letzteren Wünsche erfüllt werden, jedoch sind diese nicht bindend für den Stundenplaner.


    À+

  • Wir fragen das auch ab (was sind Zeiten, die aufgrund von Kinderbetreuung/ Betreuung der Eltern, eigene Krankheiten gar nicht gehen; wie viele/ welche freien Tage sind gewünscht, welche Teamstunden benötigt.....) und man kennt ja seine Kollegen, weiß wo sie wohnen und wer lieber früh/ spät kommt und wem das egal ist etc. aber bei 120 Kollegen kann ich weder alles ins Programm eingeben, noch nach Wichtigkeit sortieren, noch alles berücksichtigen.


    Deswegen ja: je mehr man schon von oben herab reguliert, desto schwerer ist es noch persönliche Wünsche zu berücksichtigen, weil das Korsett einfach zu eng wird. Und warum regulieren, dass maximal 6 Stunden Unterricht am Tag gegeben werden, wenn man sich dann wünschen kann, dass es doch mehr sein sollen. Dann doch lieber direkt persönliche Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Sicher ist es wichtig, individuell zu fragen. Bei uns gibt es auch einen Wunschzettel. Es ist nur so, dass Teilzeitkräfte oft wirklich außerunterrichtliche Tätigkeiten in vollem Umfang ableisten müssen. Und das wollen wir mit dem TZ-Konzept verhindern. Ich persönlich finde 8 Stunden Unterricht am Tag unglaublich anstrengend. Und ich würde mich freuen, wenn ich nicht erklären müsste, warum ich keine 8 Stunden machen möchte.


    Wir haben zur Zeit das Problem, dass viele Kollegen mit Vollzeit einen unterrichtsfreien Tag haben, und dadurch Vertretung schwieriger zu verteilen ist. Nun soll die 5-Tage-Woche eingeführt werden. Mindestens 3 Stunden an einem Tag kämen dem Konzept dann ja entgegen, damit keine Vollzeitkraft doch irgendwie auf einen freien Tag kommt.


    Praxisbesuche sind leider keine Arbeitszeit. Wenn ich in der Schule bin und 30 km zu einem Besuch fahren muss, dann ist das keine Arbeitszeit. Durch die sehr vollen Klassen und das Lesen von Planungen sowie Verfassen von Protokollen bedeutet ein Praxisbesuch leider immer Mehrarbeit. Für Praxisbesuche gibt es keinerlei Unterrichtsbefreiung - dass es so was gibt, höre ich zum ersten Mal! Selbst wichtige, lange feststehende Praxistermine müssen für kurzfristig anberaumte Konferenzen verschoben werden.


    Es gibt viele Kollegen ohne Klassenleitung, oft diejenigen, die Nebenfächer haben, daher würde unser Konzept die zumindest in Klassenlehrerteams "stecken". Ich arbeite unterhälftig in Teilzeit (12 Stunden) und mache eine volle Klassenleitung in einem vollzeitschulischen Bildungsgang alleine. Der Aufwand ist immens. und das kann ich in Zukunft nicht mehr leisten.

  • Praxisbesuche sind leider keine Arbeitszeit. Wenn ich in der Schule bin und 30 km zu einem Besuch fahren muss, dann ist das keine Arbeitszeit. Durch die sehr vollen Klassen und das Lesen von Planungen sowie Verfassen von Protokollen bedeutet ein Praxisbesuch leider immer Mehrarbeit. Für Praxisbesuche gibt es keinerlei Unterrichtsbefreiung - dass es so was gibt, höre ich zum ersten Mal! Selbst wichtige, lange feststehende Praxistermine müssen für kurzfristig anberaumte Konferenzen verschoben werden.

    Ich habe selbst mit Praktikumsbesuchen nichts zu tun und bin auch nicht aus NRW. Aber sozusagen aus der Außenperspektive:
    Deine Arbeitszeit ist bei Vollzeit +/-41 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Wenn durch solche Regelungen, wie du sie beschreibst, und durch die reine Unterrichtsverpflichtung ein Großteil dieser Arbeitszeit verbraucht wird, ist eben weniger Zeit für Vor- und Nachbereitung. Auch für Korrekturen. Das müsste euer Lehrerrat dem Schulleiter mal vorrechnen. Und das Kollegium müsste dann aber auch den Schneid haben, das umzusetzen: In solchen Phasen nur Buchstunden halten, Arbeiten nur mit entsprechender Verzögerung herausgeben - und dabei die Ursache auch deutlich und offen im Lehrerzimmer und gegenüber der Schulleitung kommunizieren. In der nächsten Eskalationsstufe dann auch gegenüber Schülern und Eltern. Dann müsste man mal sehen, ob solche irrsinnigen Regelung beibehalten werden.
    Außer natürlich, das ist bei euch schulrechtlich geregelt. Dann müsste es aber zumindest Mehrarbeitsvergütung in irgendeiner Form geben.
    Und selbstverständlich sind Praxisbesuche (inkl. Anfahrt) Arbeitszeit. Sonst müsstest du sie ja auch nicht machen.

  • Ich glaube, dass das nicht unter Arbeitszeit fällt. Die SL hat schon empfohlen, dass mehrere Schüler in eine Einrichtung gehen, damit man sich Fahrten spart. Das ist aber schwierig umzusetzen.

  • Nachtrag:
    Das liegt vielleicht an den Formulierungen, aber ich finde, so wie du das schreibst, klingt das missgünstig. Vollzeitkollegen dürfen auf keinen Fall in den Genuss eines freien Tages kommen. Niemand darf ohne Klassleitung davonkommen.
    Das Prinzip muss doch sein, die vorhandene Arbeit auf alle Schultern zu verteilen, nicht mit Gewalt für alle Kollegen eine Beschäftigung zu suchen. D.h. wenn es bei euch ein Problem ist, dass es zu viele Vollzeitkollegen mit freien Tagen gibt, die dann nicht vertreten können, dann kann man ja ein Konzept suchen, wie jeder mal zur Vertretung herangezogen werden kann - auch wenn er einen freien Tag hat. Oder man sucht ein Konzept, das es auch Nebenfachlehrern erlaubt, eine Klassleitung zu übernehmen etc.
    (Wobei ich prinzipiell das Konzept mit den Klassleitungsteams überhaupt nicht schlecht finde. Aber die Begründung klingt halt irgendwie... mussgünstig.)

  • Hm. Also wir bekommen pro Erzieher im Anerkennungsjahr glaube ich 0,6 Stunden. Damit werden die Besuche, Beratungen, Bewertungen abgegolten. (Bei 3 Praktikanten habe ich also 2 Stunden weniger Unterricht.)
    Praxisbesuche in 11-13 werden durch den Unterrichtsausfall kompensiert. Aber klar entfällt dann dafür auch mal anderer Unterricht. Geht halt dann nicht anders, soll aber vermieden werden.


    Klassenleitungen bekommen Im 1. Jahr 0,5 Stunden angerechnet, darüber dann nichts.


    und ich hab Kollegen, die gerne 8 Stunden machen, weil sie ihren freien Tag brauchen (Wochenendbeziehung, krankes Kind mit vielen Arztterminen, weitere Anfahrt,....) bei einer mindeststundenzahl müssen die sich halt immer rechtfertigen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich glaube, dass das nicht unter Arbeitszeit fällt. Die SL hat schon empfohlen, dass mehrere Schüler in eine Einrichtung gehen, damit man sich Fahrten spart. Das ist aber schwierig umzusetzen.

    ALLES, was du als Dienstpflicht tust, fällt unter deine Arbeitszeit. Ohne Ausnahme. Ob das UR-Vorbereitung, Korrektur, Elterngespräche, Planung von Klassenfahrten oder eben ein Praxisbesuch ist.
    Oder würdest du auch eine weitere Klasse akzeptieren - mit der Begründung, dass es nicht unter Arbeitszeit fällt?

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