Hallo!
Wir erstellen zur Zeit verschiedene Konzepte für unsere Schule (BK in NRW) - ein Vertretungskonzept und als Basis ein Konzept zur Unterrichtsverteilung und ein Konzept für Teilzeit-Kräfte.
Dabei kommen immer wieder Fragen auf und die entsprechenden Gesetzestexte sind auch nicht immer verständlich. Daher stelle ich jetzt hier einige Fragen:
Unsere SL möchte, dass Vollzeitkräfte keinen unterrichtsfreien Tag haben (es sei denn, sie haben dauerhaft Praktikanten, bei denen sie Besuche machen). Ist das rechtlich "sauber"?
Wir haben uns folgende Dinge überlegt:
- Wir fänden es gut, wenn niemand nur 2 Stunden an einem Tag laut Stundenplan unterrichtet, sondern minimal 3 (Fahrtzeit etc.) (es sei denn, es ist ihm egal oder er wünscht es so)
- Wir wünschen und, dass jeder Kollege maximal 6 Stunden Unterrichtszeit an einem Tag hat (auf Wunsch auch mehr)
- Wir wünschen uns maximal 4 Springstunden im Stundenplan (incl. 2 Reserve) bei voller Stelle
- Wir sehen es kritisch, dass TZ-Kräfte Klassenleitungen alleine wuppen, sogar Kräfte, die unterhälftig (also 12 oder 10 Stunden) arbeiten und wünschen uns in solchen Fällen Klassenleitungsteams oder eine Entbindung solcher Kollegen (zumindest turnusmäßig) von Klassenleitungen
- Wir wünschen uns, dass kein Kollege mehrere Klassenleitungen übernehmen muss (leider nicht selten, bis zu 3 Klassenleitungen)
- Wir wünschen uns, dass Klassenfahrten für TZ-Kräfte, die die ganze Zeit mitfahren, als Überstunden gelten und/ oder bezahlt werden
Wie realistisch sind diese Wünsche? Können wir daraus Forderungen machen?
Dann beschäftigen uns noch folgende Dinge:
Wir sehen ein Problem darin, dass der Religionslehrer, der in einer Klasse 5./6. Stunde montags unterrichtet, in dieser Zeit kaum einen Praxisbesuch hinbekommt, wenn die Klasse im Praktikum ist und ihm die Stunden ausfallen, aber er Besuche machen muss. Nach seinem Unterricht kann er keinen Besuch mehr machen, da die Schüler bei Tagesmüttern oder im Kindergarten Praktikum machen.
Wir sehen ein Problem darin, dass Kollegen, die viele Besuche machen, auch viel im Auto sitzen und diese Zeit nicht in die Arbeitszeit fällt (mehrere Kollegen mit ca. 7 Zeitstunden pro Woche reine Fahrzeit).
Wir wissen nicht, ob Werkstattlehrer und Fachlehrer (Besonderheit am BK) auch zu Vertretung herangezogen werden können.
Kann mir jemand helfen?