Hallo,
ich wußte nicht, in welches Unterforum das am besten paßt. Ich versuche es mal hier.
Ich bin Diplom-Physiker und spiele mit dem Gedanken, als Seiteneinsteiger hier in Sachsen Gymnasiallehrer zu werden. Angeblich kann ich sogar verbeamtet werden,wenn ich noch ein Referendariat mache.
Ich habe das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) und ein paar Folge"erkrankungen" davon. Auch wenn das keine Erkrankungen sind sondern eher psychische "Besonderheiten". Seit Jahren will ich einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Ich würde auch einen bekommen, aber keinen sehr hohen. 20 % sind sicher, 30 % bekommen meine Leidensgenossen auch oft. Möglicherweise werden es auch 40%. Wenn ich den GdB habe, kann ich einen Antrag auf Gleichstellung zu Schwerbehinderten stellen. Es ist nicht selten,daß so ein Antrag auch durch kommt.
Meine Frage lautet nun: was würde das für die Verbeamtung bedeuten? Kann ich damit vergessen? Macht das keinen Unterschied? Oder ist das sogar von Vorteil? Und wie hängt das mit dem Grad selbst zusammen? Sind die 20 % bis 40 % noch unerheblich aber die Gleichstellung würde einen Unterschied machen? Kann man das überhaupt so generell sagen?
Danke schon mal für jede Antwort!
Lieben Gruß
Magistus...