Hallo,
Ich habe seit diesem Schuljahr eine Planstelle in Rheinland-Pfalz. Bei der Einstellung gab es die Bedingung, dass ich fünf Jahre lang Deutsch als Zweitsprache unterrichte. Die Stelle ist keine Poolplanstelle. Nun wurde mir gesagt, dass ich im kommenden Schuljahr abgeordnet werden kann, wenn es zu wenig DaZ-Schüler geben sollte (dies ist auch in den darauffolgenden Jahren möglich). Dass ich (leider) auch einer Schule zugewiesen werden kann, die nicht meinem Amt entspricht, steht im Landesbeamtengesetz. Das allein finde ich schon ziemlich hart, aber da kann man eben nichts tun.
Mich würde nun jedoch interessieren, ob man mich auch an eine Dienststelle abordnen kann, die unzumutbar weit weg von meinem Wohnort liegt? In meiner Bewerbung hatte ich nur einen Teil Rheinland-Pfalz' als möglichen Einsatzort angegeben und meine jetzige Schule liegt bereits 75km weit weg von meinem Wohnort (sie war damit die am weitesten entfernte Region, die ich angegeben hatte). Wäre es möglich, dass die ADD mich noch weiter weg setzt? Falls ja, kann ich etwas gegen diese Abordnung tun? Der ÖPR weiß von meinem Fall, aber das kann dauern, bis sie sich melden; und ich empfinde diese Ungewissheit als sehr belastend (auch wenn ich weiß, dass eine Entscheidung noch lange dauern wird). Ein Umzug ist für mich keine Option, da ich mit meinem Freund zusammen lebe und auch meine Freunde hier wohnen.
Über Antworten, Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.
LG