Wie ich in dem anderen Thread schon schrieb: Es empfiehlt sich, die geltende Rechtslage zu kennen und entsprechend rechtskonform zu handeln. Krankmachen, weil es keine Kinderbetreuung gibt, zählt nicht dazu.
Welche anderen Möglichkeiten hat denn ein Kollege, der kommende Woche nach dienstlicher Verpflichtung auf Klassenfahrt gehen muss und definitiv KEINE Kinderbetreuung organisieren kann?