Elternzeitbewilligung in den Bundesländern unterschiedlich?

  • Hallo,


    mein zweiter Sohn wurde am 20.10.16 geboren. Ich möchte gerne vom 20.05.17 bis 19.06.17 und vom 20.08.17 bis 19.09.17 Elternzeit nehmen, da wir außerhalb der Ferien verreisen wollen. Die Sommerferien in HB gehen vom 22.06. bis 02.08. Mir wurde nun gesagt, dass mir meine Elternzeit verweigert werden könne, weil sich diese zu nahe an den Sommerferien befindet. Dies wurde angeblich schon gerichtlich festgestellt.


    In NRW sind mir solche Entscheidungen tatsächlich bekannt aber wie sieht es in Bremen oder Niedersachsen aus?


    Danke für Eure Hilfe

  • In einer solchen Konstellation wie bei dir ist das durchaus denkbar, auch in Niedersachsen gab es hierzu bereits eine entsprechende Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Während es i.d.R. kein Problem ist, den Anfang oder (!) das Ende der Elternzeit feriennah oder in die Ferien zu legen, ist eine Unterbrechung der Elternzeit während der Ferien bereits als rechtsmissbräuchlich festgestellt worden.


    https://openjur.de/u/321781.html --> 1. Niedersächsischen Beamten wird Elternzeit auf Antrag durch Bescheid bewilligt.2. Der Bewilligungszeitraum kann vom beantragten Zeitraum abweichen (a. A. OVG Münster NVwZ-RR 2004, 126).3. Bei einer Lehrerin kann das Aussparen der Sommerferien für die beantragte Elternzeit im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein.


    Ergänzung: Oder bist du Angestellte? Dann wiederum sähe es anders aus.

  • Nein, ich bin verbeamtet. Bei meinem ersten Kind war dies kein Problem, jedoch grenzte nur ein Teil der Elternzeit an die Sommerferien und der andere war Monate später.


    Danke

  • Naja ich finde es schon frech, dass man die Elternzeit direkt vor und nach dieFerien legen möchte und dazwischen nur für die Ferien unterbricht. Die Ferien erarbeitet man sich als Lehrer....

  • Das Blöde ist halt, dass die Kriterien nicht offen liegen. Der erste Elternzeitabschnitt endet 2 Tage vor den Sommerferien und der zweite Elternzeitabschnitt beginnt 17 Tage nach den Sommerferien.


    An den anderen Terminen habe ich mindestens eine Woche unterrichtsfreie in der Elternzeit. Das wäre dann eine sehr teuer erkaufte Elternzeit ;o(

  • Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

  • Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

    DAs stimmt so ja nicht, du hast 36 Monate Elternzeit, Basiselterngeld hast du nur 2 Monate (keine 8 Wochen!). Aber wie wäre denn ElterngeldPlus, dann hast du vier Monate Elterngeld! Ansonsten kannst du natürlich auch 3 Moante nehmen und deine Frau nur 11 Monate (oder sie mit ElterngeldPlus strecken!). DA gibt es schon viele Möglichkeiten.


    Aber ja, das ist bei Beamten auf jeden Fall in jedem Bundesland unterschiedlich, bei Angestellten sogar auch!

  • Solange du Elterngeld beziehst, kannst du dir frei aussuchen, während welcher Lebensmonate des Kindes du Elternzeit nimmst. Ich habe aus diesem Grund auch 3 Tage nach Ferienende meinen Elternzeitabschnitt begonnen.

  • Solange du Elterngeld beziehst, kannst du dir frei aussuchen, während welcher Lebensmonate des Kindes du Elternzeit nimmst. Ich habe aus diesem Grund auch 3 Tage nach Ferienende meinen Elternzeitabschnitt begonnen.

    Das ist so nicht korrekt...insbesondere wird damit eine Verbindung impliziert, die gar nicht existiert! Um das zu ordnen: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer (hier aber Angestellte) das Recht, frei bis zu 3 Jahren Elternzeit zu nehmen. Der Arbeitgeber hat das i.d.R. abzunicken, es sei denn es stehen schwerwiegende betriebliche Gründe entgegen. Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.


    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!


    Anja: Ich habe aber nunmal nur 8 Wochen Elternzeit und keine 6 oder gar 12 Monate. Die Ferien haben daher prozentual eine viel größere Auswirkung. Ich würde aufgrund des Geburtstages meines Sohnes ansonsten meine Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit. Das klingt für mich auch nicht nach einer fairen Lösung, zumal ja immer die Vätermonate propagiert werden.

    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.


    Was du aber vorhast: Sommerferien dennoch als eine Art Elternzeit nehmen, dafür aber volle Besoldung erhalten. Kann ich menschlich verstehen, ist aber möglicherweise rechtsmissbräuchlich und würde dann zu Recht abgelehnt werden. (siehe Urteil oben)

  • Bei 2 Monaten am Stück hätte ich aber immer Ferien mit drin, was ich doch ziemlich deprimierend finde. Ich werde einfach mal gucken wie es ausgeht. Leider finde ich nirgends die Kriterien, nach denen die Elternzeit bewilligt wird.

  • Ich habe das schon in einem anderen Thema mal geschrieben: Ruf bei der entsprechenden Stelle an, erkläre die Situation und lasse dich freundlich beraten. Bei meiner Elternzeit wurde mir erklärt, dass diese so eigentlich nicht genehmigt werden darf, da sie eigentlich irgendwie zu nahe an den Sommerferien, blablabla usw.
    Tatsache war aber, dass der zuständige Sachbearbeiter sie trotzdem genehmigt hat, einfach weil ich ihn sehr nett darum gebeten habe. Offenbar gibt es dazu überhaupt keine Regelungen, an die sich seitens der Sachbearbeiter unbedingt gehalten werden muss.

  • Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.

    Das ist total bundelandsabhängig, denn dies ist bei vielen nicht der Fall, sondern die beziehen sich auch aufs BEEG du da wird ncihts genehmigt oder beantragt.

    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.

    Nur, würde dann die Mutter weniger Monate Elterngeld erhalten und dann evtl. Monate ohne Einkommen haben.


    Also nein, problemlos geht das natürlich nicht!

    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!

    Weder das eine, noch das andere ist gekoppelt!

  • Ich habe das schon in einem anderen Thema mal geschrieben: Ruf bei der entsprechenden Stelle an, erkläre die Situation und lasse dich freundlich beraten. Bei meiner Elternzeit wurde mir erklärt, dass diese so eigentlich nicht genehmigt werden darf, da sie eigentlich irgendwie zu nahe an den Sommerferien, blablabla usw.
    Tatsache war aber, dass der zuständige Sachbearbeiter sie trotzdem genehmigt hat, einfach weil ich ihn sehr nett darum gebeten habe. Offenbar gibt es dazu überhaupt keine Regelungen, an die sich seitens der Sachbearbeiter unbedingt gehalten werden muss.

    Das habe ich ja versucht aber meine Sachbearbeiterin ist so überlastet, dass ich keinen Beratungstermin bekomme. Ich kann nur den Antrag einreichen und mich dann überraschen lassen. Es ist derzeit nicht möglich einen Termin zu vereinbaren und die Optionen durchzugehen.



    Das ist so nicht korrekt...insbesondere wird damit eine Verbindung impliziert, die gar nicht existiert! Um das zu ordnen: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer (hier aber Angestellte) das Recht, frei bis zu 3 Jahren Elternzeit zu nehmen. Der Arbeitgeber hat das i.d.R. abzunicken, es sei denn es stehen schwerwiegende betriebliche Gründe entgegen. Bei Beamten sieht dies bereits wieder anders aus, hier muss die Zustimmung des Dienstherrn eingeholt werden, welcher damit einen höheren Mitwirkungsspielraum hat.
    Die Zahlung von Elterngeld ist an die Elternzeit gekoppelt, nicht andersherum!


    Wieso denn Besoldung halbieren für 2 Wochen Elternzeit? Du kannst doch problemlos ab dem 7. bis zum 11. Lebensmonat durchgängig Elternzeit nehmen. Du würdest dann auch problemlos durchgängig Elterngeld erhalten, welches für dich höchstwahrscheinlich sogar beim Höchstsatz von 1800€/Monat liegen würde....so schlecht ist das nun wirklich nicht.
    Was du aber vorhast: Sommerferien dennoch als eine Art Elternzeit nehmen, dafür aber volle Besoldung erhalten. Kann ich menschlich verstehen, ist aber möglicherweise rechtsmissbräuchlich und würde dann zu Recht abgelehnt werden. (siehe Urteil oben)

    Theoretisch könnte ich natürlich vom 7. - 11. durchgängig Elternzeit nehmen aber es gibt da eine Mutter, für die in dem Falle die Elternzeit bzw. das Elterngeld auf 9 Monate verkürzt wird. Am sinnvollsten ist in unserer Situation das 12 Monate + 2 Monate Modell und dieses ist wegen der Ferien schwer umsetzbar.

  • Und wenn ihr einfach 2 Monate parallel nehmt?
    Also ich hatte gefragt ob ich nur 11 Monate nehmen könnte und mein Mann 3, aber das wurde nicht genehmigt, weil die Elternzeit dann direkt am Anfang der Sommerferien geendet hätte. Ich musste also 12 Monate oder 10 nehmen. War aber in NRW. Aber wenn es nicht anders geht hätte einer von uns auch einen Monat Elternzeit ohne Elterngeld genommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und wenn ihr einfach 2 Monate parallel nehmt?
    Also ich hatte gefragt ob ich nur 11 Monate nehmen könnte und mein Mann 3, aber das wurde nicht genehmigt, weil die Elternzeit dann direkt am Anfang der Sommerferien geendet hätte. Ich musste also 12 Monate oder 10 nehmen. War aber in NRW. Aber wenn es nicht anders geht hätte einer von uns auch einen Monat Elternzeit ohne Elterngeld genommen.

    Sie nehmen doch zwei parallel. Nur scheint ohne Elterngeld ja nicht drin, wenn schon mit halben Elterngeld (kann ja als ElterngeldPlus genommen werden), nicht ausreicht. Denn so könnte man ja auch 3 Moante nehmen und die Mutter trotzdem 12, wenn man eben nur einen mit Basiselterngeld und zwei mir ElterngeldPlus nimmt.

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