Steuererklärung & -rückzahlung

  • Hallo zusammen,
    ich habe in den letzten Tagen meine erste Steuererklärung nach dem Referendariat gemacht und war irritiert, dass ich nur so wenig erstattet bekommen soll. :ohh:
    Deshalb meine - vielleicht etwas unverschämte - Frage:
    Was bekommt eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg (A12, 1. mögliche Stufe) im Durchschnitt an Steuern zurück?
    Ich weiß, das kann man nicht so pauschal sagen, aber ich würde mich über ein paar Anhaltspunkte freuen. :)
    Vielleicht habe ich ja etwas vergessen / falsch gemacht?
    Vielen Dank schon jetzt!
    Liebe Grüße

  • Das kann man wirklich null sagen, ohne Details zu kennen, die man nicht in einem öffentlichen Forum posten sollte. Wenn der Bescheid des Finanzamts korrekt ist, hat man dir ja einfach übers Jahr die Steuern sehr stimmig berechnet - wenn nichts zu viel gezahlt wurde, gibt es auch keine Rückzahlung.
    Ich persönlich würde eine Steuersoftware nutzen; die sind nicht perfekt, aber da kannst du vorher schon mal sehen, was du an Rück-/Nachzahlungen erwarten kannst und hinterher den Bescheid prüfen.
    Grobe Checkliste für die größeren Posten:

    • keine Sonderausgaben (Altersvorsorge, u.U. auch KV, RV, auch Privat- u. KfZ-Haftpflicht usw.)
    • Werbungskosten unter 1000€, weil

      • du nah bei der Schule wohnst (weite Fahrten zur Arbeit machen recht viel aus)
      • du kein häusliches Arbeitszimmer hast
    • Wenn beides nicht zutrifft:

      • wenig Fachliteratur u.a. Arbeitsmittel etc. angeschafft
      • keine Beiträge zu Berufsverbänden, Beruf. Versicherungen... hast
  • Ich habe noch nicht den Bescheid erhalten, mein Steuerprogramm hat mir einen sehr geringen Betrag ausgerechnet und bevor ich das so abgebe, wollte ich mich erkundigen, ob das sein kann.
    Aber vielen Dank für die Hinweise, die genannten Sachen schau ich mir auf jeden Fall nochmal genauer an!


    Was ich an Info vielleicht noch erwähnen kann, es wäre Steuerklasse 1.

  • Da kommt es doch ganz darauf an, was du so für "Sonderausgaben" hast. Ich pendle zum Beispiel zur Schule und habe ein eigenes Arbeitszimmer. Dazu habe ich mir vergangenes Jahr einen Laptop und das Jahr darauf ein Tablet angeschafft. Weiterhin habe ich eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine BU. Das kann man alles angeben. Zudem war ich noch auf Klassenreise in London. Portokosten, Kosten für Büromaterial, Kosten für den Telefon- und Internetanschluss kann man auch absetzen. Spenden ebenso. Habe sicher einiges vergessen, aber ich bekomme jedes Jahr so um die 2500€ zurück. Mit A13, Stufe 5.

  • Hat du daran gedacht, die Krankenkasse einzugeben? Ich habe noch nicht angefangen, weil ich noch auf den Wisch gewartet habe (kam gestern mit der Post).
    Das macht den größten Posten aus.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Hallo,
    ich möchte eine Sache ergänzen, die, wie ich in vielen Gesprächen feststellen musste, sich viele nicht klar machen.


    Je mehr man verdient, desto mehr Steuern kann man sparen. Es war mir jetzt zu mühselig, realistische Zahlen herauszusuchen, dies möge jeder mit den gängigen Online-Rechnern bitte selbst tun.


    Angenommen, Du verdienst 2000 € brutto im Monat und zahlst 20% Steuern.


    Wenn Du Dir nun einen Computer für 1000 € kaufst und den für Deine Arbeit brauchst, kannst Du ihn von der Steuer absetzen.
    Du verringerst Dein zu versteuerndes Einkommen um 1000 €, zahlst für diese 1000 € also keine Steuern. Bei 20% Steuerquote wären das 200 €, die Du gespart hast. (wenn man´s ganz genau nimmt, ändert sich dadurch auch der Steuersatz, aber nicht viel).


    Wenn Du nun 6000 € brutto verdienst und 40% Steuern zahlst, dann spart Dir der gleiche Computer 400 € an Steuern.


    Mit anderen Worten: Wenn ein angestellter Grundschullehrer 2000 € an Arbeitsmitteln absetzt und ein Oberstudiendirektor ebenso, bekommt der Oberstudiendirektor deutlich mehr Geld von der Steuer erstattet als der angestellte Grundschullehrer.


    Ist das gerecht? Ich weiß nicht ...

  • Ist das gerecht? Ich weiß nicht ...

    40% von 6000€ sind 2400€, 20% von 2000€ sind 400€.


    Dein "Oberstudiendirektor" zahlt also 6-mal soviel Steuern wie dein "Grundschullehrer", obwohl er nur dreimal soviel verdient, und das jeden Monat...


    Was ist "gerecht"?


    Gruß!

  • Wie viel ist denn so wenig? Ich hab im Ref meist so um die 1000€ zurück bekommen. War aber am Gym, und ist auch 6 Jahre her.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten :)
    Ich habe im Programm eigentlich alles eingetragen, Versicherungen etc. und ich soll "nur" knapp 300 Euro zurück bekommen und ich bin ja nicht mehr im Ref.
    Klar, das ist auch Geld - aber ich hab so viel für die Schule angeschafft dieses Jahr und auch eingetragen und trotzdem kommt nur das raus? Da muss man sich ja in Zukunft zweimal überlegen, was man für seinen Unterricht kauft... :daumenrunter:

  • Mhm ich bin Grundschullehrerin und auch frisch im Beruf, ledig, keine Kinder und bekomme wesentlich mehr zurück. Habe allerdings ein Arbeitszimmer...aber kurzen Weg zur Schule.

  • Erstens zitiere ich mich selbst (lese Berechnungen des Programms statt Bescheid):

    Wenn der Bescheid des Finanzamts korrekt ist, hat man dir ja einfach übers Jahr die Steuern sehr stimmig berechnet - wenn nichts zu viel gezahlt wurde, gibt es auch keine Rückzahlung.

    Außerdem finde ich diese Überlegung komisch:

    aber ich hab so viel für die Schule angeschafft dieses Jahr und auch eingetragen und trotzdem kommt nur das raus? Da muss man sich ja in Zukunft zweimal überlegen, was man für seinen Unterricht kauft... :daumenrunter:

    Da scheint mir eine fehlerhafte Grundannahme dahinter zu stecken. Das Geld, was du (freiwillig, wohlgemerkt; unaufgefordert) für deine Arbeit ausgibst, bekommst du nicht wieder. Der Staat rechnet es unter gewissen Umständen auf deine Steuerlast an und reduziert dein steuerpflichtiges Einkommen um diese als Werbungskosten anerkannten Ausgaben. Der Euro, den du gar nicht erst ausgibst, ist dir zu 100%.

  • Da muss man sich ja in Zukunft zweimal überlegen, was man für seinen Unterricht kauft...

    Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dir alle Mittel zur Verfügung stellen, die du für deinen Unterricht brauchst. Darauf würde ich schon achten! Ich habe noch nie Kopierpapier (für die Schule), OHP-Folien, Folienstifte, Rotstifte, etc. gekauft. Genauso müssen dir die eingeführten Schulbücher gestellt werden sowie evtl. eingeführte Hilfsmittel (TR, Wörterbuch, etc.).


    Bei den anderen Sachen, die ich mir selbst anschaffen müsste, würde ich mir tatsächlich überlegen, ob ich das brauche oder nicht. Ich kaufe mir zum Beispiel oft Parallelwerke eines anderen Verlags um Zugang zu weiteren Übungs- bzw. teilweise auch Klausuraufgaben zu haben. Gerade in Englisch spart das immens Zeit, wenn man sich nicht selbst aus dem Guardian einen Text zurechtstutzen muss. Wie lang es allein dauert, bis da ein Text gefunden wird, der sich eignet.


    Und dann, muss ich sagen, finde ich es schon "nett", dass ich das von der Steuer absetzen kann. Weil nötig, diese Parallelwerke zu haben, wäre es nicht.

  • Dann lass doch mal jemanden drüber gucken, der sich auskennt. So ohne genaue Zahlen ist das schwer.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Habe allerdings ein Arbeitszimmer

    Das Arbeitszimmer macht bei mir immer den größten Posten aus. Wer in seiner Wohnung ein Zimmer hat, das er als Arbeitszimmer deklarieren kann, weil man darin sowieso nichts anderes tut als zu arbeiten, der sollte das dringend tun. Es darf aber auch wirklich nur drinne stehen, was man als Lehrer zum arbeiten braucht - Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, ggf. Aktenschrank - einem Kollegen haben sie es mal nicht anerkannt, weil er eine kleine Schlafcouch drinne stehen hatte. Kann sein, dass das Finanzamt jemanden vorbei schickt, der sich das mal anschaut (passiert aber wohl nur, wenn es Grund zum Misstrauen gibt).

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