Versicherung von Kindern und Beihilfe - was wäre sinnvoller?

  • Mich würde interessieren, welche Art von Versicherung ihr unter gegebener Konstellation für sinnvoll erachtet:


    Mutter GKV
    Vater PKV mit Beihilfeanspruch (50%), BaWü
    Kind kann somit sowohl in der GKV als auch in der PKV versichert werden


    Wir tendieren dazu, das Kind in der GKV (Familienversicherung = kostenfrei) zusammen mit einer ergänzenden privaten Zusatzversicherung (~10€/Monat) zu versichern (ist möglich, da Höchstgrenze Bruttoeinkommen nicht überschritten wird).
    Dadurch würden dem Kind die gleichen Leistungen zustehen wie bei einer reinen PKV aber auch die Vorteile der GKV


    Allerdings würde dann kein Beihilfeanspruch bestehen.
    Bei einem geplanten 2. Kind würde der Beihilfeanspruch von mir auf 70% steigen - hier wäre dann eine private Versicherung beider Kinder rechnerisch günstiger.


    Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich? Vielleicht übersehe ich hier auch etwas.

  • Hallo!
    Hier in NRW haben Kinder immer einen Anspruch auf 80% Beihilfe, nur der verbeamtete Elternteil ist ab dem 2. Kind zu 70% beihilfeberechtigt. Das hat aber nivhts damit zu tun, wie die Kinder versichert sind.
    Meine Kinder sind beide über Papa in der GKV und ich bekomme jetzt 70% Beihilfe.


    Vor- und Nachteile wurden im Forum ja schon diskutiert- muss wohl jeder selbst wissen :) Wir sind bisher zufrieden mit unserer Entscheidung, aber unsere Kinder sind bisher auch nicht ernsthaft krank gewesen...

  • Hallo, wie passend - denn das Thema interessiert mich auch und deswegen war ich gerade hier auf der Suche.


    Also, wir haben aktuell die gleiche Situation wie du, Chrisy - haben uns aber auch zunächst für die GKV mit kleiner Zusatzversicherung für die Anwartschaft entschieden.



    Während meinem Ref damals waren meine Frau und ich beide in der GKV (freiwillig) und da sie über mich familienversichert war, war sie beihilfeberechtigt. Ich konnte mir damals dann beim Arzt Bescheinigungen erstellen lassen, was dieser bei der GKV abrechnet und diese bei der Beihilfe einreichen.
    Letztlich kam dann die GKV für die Kosten auf und die Beihilfe hat uns nochmal 50% obendraufgezahlt - also sind wir mit Plus raus.


    Aktuell bin ich PKV, meine Frau freiwillig GK und unsere Tochter über sie in der GKV familienversichert. Wir wohnen und arbeiten in Hessen.
    Kann mir jemand sagen wie jetzt die Situation für meine Tochter ist? Ist diese beihilfeberechtigt, obwohl sie in der GKV versichert ist?
    Wenn ja: Müsste ich dann wieder schauen, dass ich an alle Rechnungen drankomme, die die Klinik und die Ärzte an die GKV weiterreichen um diese dann, wie damals bei der Beihilfe einzureichen?


    Vielen Dank!

  • Hallo Lynx,
    Hessen ist soweit ich weiß, das einzige BL das dieses Beihilfekozept für GKV -versicherte anbietet.
    Es wird aber auch nur max. der Anteil zurück gezahlt, der 50% des jährlichen KK-Beitrags nicht übersteigt (wahrscheinlich auch mit Erhöhung des Beihilfesatzes mit Kindern)
    D.h. angenommen du zahlst 6000€ Mitgliedsbeitrag kannst du maximal 3000€ von der Beihilfe zurück erhalten und das auch nur wenn du Rechnungen von 6000€ einreichst. Höhere Rechnungen (auch aufsummiert) werden nicht weiter berücksichtigt.
    Ich würde fast davon ausgehen dass das eben auch für Rechnungen der Kinder gilt...
    Ich würde mich damit aber nochmal an die Beihilfestelle wenden

  • Allerdings würde dann kein Beihilfeanspruch bestehen.

    Wieso das denn nicht, auch du hättest in der GKV einen Beihilfeanspruch und der Anspruch mit der Kinderzahl hat nichts mit der Versicherungsart der Kinder zu tun!

    Hier in NRW haben Kinder immer einen Anspruch auf 80% Beihilfe, nur der verbeamtete Elternteil ist ab dem 2. Kind zu 70% beihilfeberechtigt. Das hat aber nivhts damit zu tun, wie die Kinder versichert sind.
    Meine Kinder sind beide über Papa in der GKV und ich bekomme jetzt 70% Beihilfe.

    Genau so ist es!

    Kann mir jemand sagen wie jetzt die Situation für meine Tochter ist? Ist diese beihilfeberechtigt, obwohl sie in der GKV versichert ist?

    Ja, ist sie natürlich.

  • Dann bitte sofort mit der Geburt die Zusatzversicherung abschließen. Wir hatten auch so geplant, es dann verschwitzt und während der Antrag noch lief, wurde ein Herzfehler diagnostiziert, der am offenen Herzen operiert werden musste. Da war sie 1,5 Jahre alt. Die Zusatzversicherung hat dann den Antrag abgelehnt.

  • Danke für eure Antworten,


    Die meisten Beiträge hier im Forum zum Thema Versicherung drehen sich ja immer um die zu versichernde Person selbst. Uns selbst liegt aus dem Grund auch eine Versicherung über die GKV näher, da die PKV gerne dann kündigt/Schwierigkeiten verursacht, wenn chronische Erkrankungen oder ähnlich langwierige Themen aufkommen. Glücklicherweise sind wir davon verschont. Da unabhängig von der Versicherungsart Beihilfeanspruch für das Kind besteht, habe ich also die Wahl, ob die Kosten über die GKV abgewickelt werden, oder ob ich Beihilfe in Anspruch nehme und den Restbetrag ggf. selbst zahle?

  • Da unabhängig von der Versicherungsart Beihilfeanspruch für das Kind besteht, habe ich also die Wahl, ob die Kosten über die GKV abgewickelt werden, oder ob ich Beihilfe in Anspruch nehme und den Restbetrag ggf. selbst zahle?

    Das ist zumindest in Berlin nicht so, da übernimmt die Beihilfe dann nur das, was die GKV nicht zahlt. (trifft oft nur Zahnersatz usw.)

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