Guten Abend, zusammen.
Ich hätte eine schulrechtliche Frage (Bundesland ist NRW) und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand, der sich auskennt, weiterhelfen könnte.
Und zwar arbeite ich zurzeit als befristete Teilzeitkraft an einer SI-Schule in NRW. Im Februar habe ich in fünf Klassen mündliche Klassenarbeiten abgenommen und das zum großen Teil während Unterrichtsstunden, in denen ich eigentlich frei gehabt hätte.
Habe ich ein Anrecht auf Mehrarbeitsvergütung? Oder ist die Teilnahme an mündlichen Prüfungen eine unabwendbare Dienstpflicht, die ich als befristete Teilzeitkraft so hinnehmen muss?
Wie sieht es bei meinem Vertrag sonst so aus? Darf ich in meinen Springstunden überhaupt andere Kollegen vertreten? Bis jetzt habe ich ohne Widerworte Kollegen vertreten, habe aber auch noch keinen Cent für die Mehrarbeit gesehen.
Vielen Dank für Eure ehrlichen Einschätzungen!
Chris