Steuererklärung - Wie bereits erstattete Fahrtkosten angeben?

  • Bräuchte mal dringend Hilfe,


    ich weiß nicht Recht, ob die Bezügestelle diese Beträge (knapp 1100 €) schon versteuert hat und daher auch nicht, wie und ob ich diese bei der Steuererklärung angeben muss. Auf der Lohnsteuerausdruck tauchen sie weder unter Punkt 18, noch unter 20 auf.


    Und zwar war er so, dass ich in dem fraglichen Jahr als mobile Beratung unterwegs war. Es erfolgte täglich die Anfahrt zur Stammschule, hierfür wurde mir auch noch nichts erstattet und diese Anfahrten möchte ich daher auch ganz normal bei der Steuer geltend machen.


    Nach zwei bis vier Unterrichtstunden fuhr ich dann aber jeweils zu einer anderen Schule im Kreis (9 verschiedene) weiter, für diese Anfahrten samt Rückweg wurde mir eine Entfernungspauschale von der Bezügestelle ausgezahlt, direkt auf mein Konto.


    Ich hab wirklich keinen Schimmer wie genau ich das angeben soll und, ob das Land Hessen hierfür schon steuerliche Abgaben geleistet hat, jemand einen Tipp?


    Gruß Jenny

  • Das muss nicht versteuert werden.


    Wenn du unter 30 Cent pro Kilometer erstattet bekommen hast, kannst du meines Wissens sogar die Differenz noch steuerlich absetzen.


    Aber alles ohne Gewähr, frag am besten die Bezügestelle.

  • Hallo,


    die erstatteten Fahrtkosten sind steuerfrei. In BW müssen sie erst ab diesem Jahr (2017) auf dem Lohnsteuerausdruck (glaub unter Punkt 20) vom LBV eingetragen werden. Vielleicht ist das bei euch ja auch so und sie tauchen deshalb nirgends auf.


    Ich gebe diese trotzdem immer in der Anlage N Zeile 57 an (man ist ja ehrlich ;) ).
    Falls du das machst, musst du aber auch die tatsächlichen Kosten der Reisen/Fahrten angeben, damit sich nicht dein Einkommen um diesen Betrag erhöht. Die Fahrtkosten sind, wie gesagt, zwar steuerfrei, aber da durch sie dein Einkommen erhöht wird, musst du auch etwas mehr Steuern zahlen. Dies kannst du ausgleichen, wenn du davon die tatsächlich angefallenen Kosten abziehst, indem du die Reisekosten (dazu gehören die Fahrtkosten, Parkgebühren usw.) in Zeile 50 (pro Reise) und die Mehraufwendungen (Verpflegung usw. ab 8 Stunden Dauer der Reise) in den Zeilen 52-56 angibst.


    Pauschal kannst du pro Kilometer 0,30€ bei einem PKW und ab 8 Stunden Dauer 12€, ab 24 Stunden 24 €, veranschlagen. Kommt am Ende sogar ein Minus raus, wenn dir weniger erstattet wurde wie die Rechnung mit den Pauschalen ergibt, dann wird die Differenz automatisch von deiner Steuer abgesetzt und du bekommst ein bisschen mehr raus.


    Ist halt aufwendig, da du jede Reise/Fahrt einzeln mit km Angabe eintragen musst. Wenn die Reisekostenerstattungen nächstes Jahr dann aber sowieso auf dem Lohnsteuerausdruck zu finden sind, muss man dies sowieso machen, wenn man nicht wegen einer steuerfreien Erstattung mehr Steuern zahlen will :autsch: .


    Gruß Sascha

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