Hallo allerseits,
ich habe einen (Studienende war kurz nach der Wiedervereinigung: DDR/BRD)-Fachschulabschluss als Grundschullehrer. (Abschluss also unter bundesdeutschem Recht, Studium grösstenteils jedoch zu DDR-Zeiten)
Hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung (speziell in Bayern)? Wie läuft es ab, was wird anerkannt? Kann ich unterrichten oder muss ich das 2. Staatsexamen/Referendariat nochmal machen?
Tschau