Klassenfahrt - Kosten für Unterbringung der eigenen Kinder

    • Offizieller Beitrag

    Nein, Klassenfahrten sind eben nicht meine Dienstpflicht, wie schon mehrmals erwähnt! Und doch, ich bekomme eben genau in diesem Beruf die Klassenfahrt, die Kinderbetreuung bei Weiterbildungen usw. extra vergütet.

    Susannea:
    Könntest du bitte so lieb sein und in deinem Profil kennzeichnen, in welchem BL du arbeitest, damit deine Aussagen auch nachvollziehbar sind und auch Leute, die später Informationen mit der Suchmaske suchen (soll es geben) das Ganze nachvollziehen können.
    Bedenke auch bitte: wenn du unbedingt in einem NRW-Thread diskutieren möchtest, wäre es super, wenn du nicht jedes Argument, das mit "in NRW ist es so... (hier: Klassenfahrt=Dienstpflicht)" ohne eigene Kennzeichnung "ja, aber ich wollte doch immer sagen, dass es bei mir anders ist..." schreibst.


    chili

  • @Anna Lisa, dir ist aber schon bewusst, dass du in Vollzeit als Beamtin pro Monat ein Mehr von über 300€ brutto hast. Netto sind es sogar wesentlich mehr: nämlich fast 800 Tacken. Interessanterweise arbeiten angestellte Lehrkräfte weder weniger noch mit geringerer Verantwortung und auch nicht mit minderer Qualität als die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.
    Dazu haben diese die Sicherheit der Arbeitsstelle und eine gesicherte Pension.


    Ich denke, unter diesen Umständen kann man ganz entspannt mal seinem angestellten Kollegen 500€ netto von einer Klassenfahrt gönnen.


    Die macht man ja schließlich ein bis zwei Mal im Jahr und ein Jahr hat 12 Monate, in denen man bezahlt wird, wenn ich mich nicht täusche.

  • Ich habe für mich! die moralische Pflicht eine Klassenfahrt durchzuführen, in der Grundschule einmal pro Durchgang. Ich selbst habe es als Kind genossen, meine Kinder genießen es. Und selbstverständlich gehört es auch für meine Klasse dazu.

  • Na also, Anna Lisa, du übertreibst, sorry. Aber jeden Monat 500 Euro weniger zu verdienen ist schon ein bisschen was anderes als bei Klassenfahrten mal den Kürzeren zu ziehen. Also, manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln.

  • chilipaprika: Fühle ich mich nicht angesprochen, denn hier wurde ich ja von jemanden direkt angesprochen, dass ich bei Arbeitsaufnahme wusste, dass es meine Dienstpflicht ist und die ist und bleibt es hier nun mal nicht, übrigens in beiden Bundesländern nicht! Und auch das mit der Bezahlung ist in beiden Bundesländern gleich mit der von mir genannten Begründung. Also ist nicht entscheidend, wo ich arbeite.


    Und von unserem Troll wurde nie das Argument, dass es in NRW so ist, gebracht. Und nun erzähle mir nicht wieder, dass es der TE aber nicht hilft, denn meine Antworten haben ihr nach eigener Aussage sehr wohl geholfen, weil sie nun weiß, dass es in anderen Bundesländern anders/möglich ist.

  • @Anja82:Allerdings muss man auch eingestehen, dass das Arbeitszeitmodell in Hamburg da etwas arbeitnehmerfreundlicher ist, als die Stundendeputatsmodelle in anderen Bundesländern ;)


    Ansonsten stimme ich dir voll zu :)

    Ach ich bin ja in Niedersachsen ausgebildet, auch da bin ich auf Klassenfahrten gefahren. ;)

  • Nein, natürlich sollst du deswegen nicht freiwillig verzichten, aber du hast doch die Entscheidung Beamter oder Angestellter selber getroffen ;)
    Aber es sind eben beides Ungerechtigkeiten!

    Habe ich das??? Bei unserem Einstellungsverfahren gab es gar keine Wahlmöglichkeit. Entweder man hat sich auf die Planstelle beworben, dann wurde man automatisch verbeamtet oder man war halt arbeitslos. Okay, ich hätte auch dauerhaft als Vertretungslehrerin arbeiten können, dann wäre ich jetzt angestellt. Aber wer geht schon dieses Risiko ein???
    Zum damaligen Zeitpunkt in meinem Bundesland konnte man sich nicht aussuchen, ob man Beamter oder Angestellter sein wollte. Mich hat jedenfalls niemand gefragt. Oder habe ich da was verpasst???

  • @Anna Lisa, dir ist aber schon bewusst, dass du in Vollzeit als Beamtin pro Monat ein Mehr von über 300€ brutto hast. Netto sind es sogar wesentlich mehr: nämlich fast 800 Tacken. Interessanterweise arbeiten angestellte Lehrkräfte weder weniger noch mit geringerer Verantwortung und auch nicht mit minderer Qualität als die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.
    Dazu haben diese die Sicherheit der Arbeitsstelle und eine gesicherte Pension.


    Ich denke, unter diesen Umständen kann man ganz entspannt mal seinem angestellten Kollegen 500€ netto von einer Klassenfahrt gönnen.


    Die macht man ja schließlich ein bis zwei Mal im Jahr und ein Jahr hat 12 Monate, in denen man bezahlt wird, wenn ich mich nicht täusche.

    Hier liegt ein Missverständnis vor: Mein VERBEAMTETER Kollege bekommt die 500 € mehr als ich!!! Da geht es gar nicht um Angestellte oder Beamte.


    Im Übrigen finde ich es vollkommen richtig, dass die Angestellten, die Stunden dann aufgestockt bekommen für die Woche. Aber ich möchte das bitte schön auch!!!

  • Na also, Anna Lisa, du übertreibst, sorry. Aber jeden Monat 500 Euro weniger zu verdienen ist schon ein bisschen was anderes als bei Klassenfahrten mal den Kürzeren zu ziehen. Also, manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln.

    Noch mal: Es geht mir nicht um das Thema Angestellte vs. Beamte!!! Ich gönne allen Angestellten ihre Extra Bezahlung! Dafür würde ich sogar streiken gehen, wenn ich dürfte!


    Mein Anliegen ist die unterschiedliche Bezahlung von VollzeitBEAMTEN vs. TeilzeitBEAMTEN während der Klassenfahrt.


    Und mal ganz ehrlich: Jetzt zu argumentieren, dass ist vollkommen in Ordnung, dass Teilzeitkräfte die Hälfte während der Klassenfahrt verdienen, nur weil Angestellte schließlich immer weniger bekommen, unabhängig davon, ob sie jemals auf Klassenfahrt fahren oder nicht, ist echt absurd.


    Eine Ungerechtigkeit bleibt eine Ungerechtigkeit, auch wenn es noch andere Ungerechtigkeiten gibt. Die anderen heben die erste nicht auf.

  • Ist doch logisch: Mein Vollzeit Kollege verdient IMMER exakt das Doppelte von mir, so eben auch während der Klassenfahrt. DAs ist normalerweise okay so, weil ich dafür ja auch nur die Hälfte arbeite. Aber eben nicht während der Klassenfahrt. Da leiste ich genau so viele Stunden wie er, kriege aber trotzdem nur mein Teilzeitgehalt.

  • Dann geht man als Teilzeitkraft eben nur alle zwei Jahre auf Klassenfahrt?! Bei uns gibt es das auch nicht, dass da auf eine volle Stelle aufgestockt wird...


    Zumal sich die meisten Teilzeitkräfte bei uns sich aus Klassenfahrten eh raushalten...

  • Habe ich das??? Bei unserem Einstellungsverfahren gab es gar keine Wahlmöglichkeit. Entweder man hat sich auf die Planstelle beworben, dann wurde man automatisch verbeamtet oder man war halt arbeitslos. Okay, ich hätte auch dauerhaft als Vertretungslehrerin arbeiten können, dann wäre ich jetzt angestellt. Aber wer geht schon dieses Risiko ein???Zum damaligen Zeitpunkt in meinem Bundesland konnte man sich nicht aussuchen, ob man Beamter oder Angestellter sein wollte. Mich hat jedenfalls niemand gefragt. Oder habe ich da was verpasst???

    Wie du selber feststellte hattest du schon eine Wahl (die Alternative hat dir aber nicht gefallen), aber hattest du denn gefragt, ob du nicht angestellt bleiben könntest? Es werden ja nicht alle verbeamtet, die wo die Bedingungen nicht stimmen (zum Beispiel Amtsarzt) bleiben ja dann wohl angestellt. Scheint also irgendwie zu gehen.


    Was aber alles nichts daran ändert, das dies natürlich eine Ungerechtigkeit ist, wäre es keine, würde z.B. in Hamburg und auch Berlin usw. nicht auch bei Beamten auf Vollzeit während der Klassenfahrt aufgestockt. Es sei denn, es ist durch andere Ausgleichsfaktoren bereits erledigt, aber die sehe ich zumindest nicht.

  • chilipaprika: Fühle ich mich nicht angesprochen, denn hier wurde ich ja von jemanden direkt angesprochen, dass ich bei Arbeitsaufnahme wusste, dass es meine Dienstpflicht ist und die ist und bleibt es hier nun mal nicht, übrigens in beiden Bundesländern nicht! Und auch das mit der Bezahlung ist in beiden Bundesländern gleich mit der von mir genannten Begründung. Also ist nicht entscheidend, wo ich arbeite.


    Und von unserem Troll wurde nie das Argument, dass es in NRW so ist, gebracht. Und nun erzähle mir nicht wieder, dass es der TE aber nicht hilft, denn meine Antworten haben ihr nach eigener Aussage sehr wohl geholfen, weil sie nun weiß, dass es in anderen Bundesländern anders/möglich ist.

    Verständnisfrage für mich:
    Meinst du mit beiden Bundesländern jetzt Berlin und NRW?


    Denn in NRW ist es definitiv Dienstpflicht, in der ADO so festgehalten. Und u.a. durch das Gerichtsurteil, dass Klassenfahrten nur genehmigt werden dürfen, wenn die Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden können, bestätigt (das war lange Jahre nämlich nicht der Fall, bis jemand dagegen geklagt hat.)


    Oder redest du von Teilzeitkräften? Aber auch da ist die ADO in NRW eindeutig und benennt Klassenfahrten als Dienstpflicht (inwiefern das bei Teilzeitkräften dann abgegolten wird, wurde weiter oben schon zitiert).

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Verständnisfrage für mich:Meinst du mit beiden Bundesländern jetzt Berlin und NRW?


    Denn in NRW ist es definitiv Dienstpflicht, in der ADO so festgehalten. Und u.a. durch das Gerichtsurteil, dass Klassenfahrten nur genehmigt werden dürfen, wenn die Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden können, bestätigt (das war lange Jahre nämlich nicht der Fall, bis jemand dagegen geklagt hat.)


    Oder redest du von Teilzeitkräften? Aber auch da ist die ADO in NRW eindeutig und benennt Klassenfahrten als Dienstpflicht (inwiefern das bei Teilzeitkräften dann abgegolten wird, wurde weiter oben schon zitiert).

    Nein, chilipaprika hat ja gesagt, ich sollte klarstellen, ob ich in Berlin oder Brandenburg arbeite, damit mit der Suchfunktion da eine entsprechende Antwort gefunden werden kann und da ist es in beiden Bundesländern gleich.

    • Offizieller Beitrag

    ja, zufälligerweise ging es aber tatsächlich allgemein für alle Themen. Du antwortest nunmal in sehr vielen Themen durchaus mit viel Fachwissen. das kann man nicht abstreiten, es ist doch doof, wenn man das nicht zuordnen kann. und es würde sicher kein großartiges Problem sein zu schreiben "Lehrerin in Berlin, Ref in Brandenburg", oder "Lehrerin in Berlin, lebhaft in Brandenburg" oder was auch immer, ich muss zugeben, dass ich da nicht mehr mitfolge.
    chili


    (denn auch hier: man kann nicht wissen, dass zufälligerweise beide BL deines Profils dieselbe Regelung haben)

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