Es ist nunmal keine Mehrarbeit!
Ich reiche auch nicht Mehrarbeit ein, wenn ich eine Klassenleitung habe und in einer Woche zwei Elternabende für Klassenleitungen anstehen.
Also: "Mehrheit" im Sinne, wie Susannea sie versteht, wird bei uns nicht abgerechnet und bezahlt.
Klassenfahrten fallen, genauso wie Klassenleitungen oder andere Sonderaufgaben, unter den Dienstpflichten und sind also "abgegolten".