Klassenfahrt - Kosten für Unterbringung der eigenen Kinder

  • Wieso fährst du überhaupt mit auf eine Klassenfahrt, wenn du nur eine halbe Stelle hast? Und dass jemand rät, dass dein Mann in dieser Zeit Urlaub nehmen sollte bzw das selbst so praktiziert hat, da fehlen mir die Worte. Solch Selbstverstümmelung gibt es nur unter Lehrern...


    und Fossis Kommentar ist übrigens einfach nur dumm. Ironie setzt nicht nur beim Interpretieren Intelligenz voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich fand die Ironie auch relativ offensichtlich.
    Man darf Fossis Beitrag natürlich auch gerne als geschmack- oder gefühllos oder wie auch immer im negativen Sinne begreifen. Ob das dann ausschließlich etwas über Fossis Charakter aussagt, darf in der Tat bezweifelt werden.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Könnten wir bitte einmal aufhören, hier die anderen User als "dumm" oder "doof" zu bezeichnen? Danke.


    Fossis Beitrag erkenne ich übrigens auch als Ironie. Aber zum Thema Ironie in Internetforen:


    Zitat

    Netiquette
    3. Vorsichtiger Umgang im Ironie
    Um Zweideutigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, raten wir, auf Ironie zu verzichten. Wenn es dennoch nicht ohne gehen sollte: Machen Sie die Ironie bitte kenntlich.

    Danke.


    kl. gr frosch

    • Offizieller Beitrag

    Wieso fährst du überhaupt mit auf eine Klassenfahrt, wenn du nur eine halbe Stelle hast? Und dass jemand rät, dass dein Mann in dieser Zeit Urlaub nehmen sollte bzw das selbst so praktiziert hat, da fehlen mir die Worte. Solch Selbstverstümmelung gibt es nur unter Lehrern...

    Da spricht doch die Ignoranz und Unkenntnis der geltenden Rechtslage in NRW. :autsch:


    Als Lehrer bist Du dienstrechtlich zur Durchführung von Klassenfahrten verpflichtet - in NRW explizit auch als TZ-Kraft - solange die Kosten dafür vom Land übernommen werden. Die anteilige Reduktion der Dienstpflichten bei Teilzeitarbeit soll durch größere Intervalle, in denen die Klassenfahrten durchzuführen sind, erfolgen. In der Regel weißt Du lange vorher, dass so eine Fahrt ansteht. Da kann man bzw. muss man die Betreuung entsprechend planen.
    Mit Selbstverstümmelung hat das überhaupt nichts zu tun.


    Die dummen Sprüche von Kollegen bezüglich des Urlaubs, den der Mann zu nehmen habe etc., sind aber in der Tat unter aller Kanone.

    • Offizieller Beitrag
    • Und wenn jeder user die anderen user gleichermaßen mit Bitte (wahlweise: Weisung!) um sofortiges Editieren derer Beiträge meldet, dann machen die Moderatoren gleich mal gar nix, außer den thread zu.
  • Sorry, ich hatte die letzten Tage super viel um die Ohren, daher erst jetzt mene Antwort.


    @ Anja82: Mein Mann arbeitet in der "freien Wirtschaft". Wenn er auf Dienstreise mit Übernachtung (und eine Klassenfahrt setze ich damit gleich) geht, kann er für jeden dieser Tage 14 Arbeitsstunden abrechnen. Dazu bekommt er die Fahrtkosten erstattet und Spesen (um die 18 Euro pro Tag), weil er sich ja auswärts verköstigen muss. DAS finde ich normal.
    Ich darf die Überstunden offensichtlich nicht abrechnen und zahle sämtliche Eintritte u.s.w. auf der Klassenfahrt aus eigener Tasche...


    @ Karl Tim: Du hast keine eigenen Kinder, oder? "Einfach bei Nachbarn lassen" kann und werde ich meine Kinder ganz sicher nicht. Das würde ich bestenfalls bei guten Freunden machen aber die arbeiten ja selber.


    Ich fahre ja freiwillig mit weil es meine eigene Klasse ist, die ich sehr mag. Als Begleitung für eine "fremde" Klasse würde ich das im Moment nicht auf mich nehmen. Es klappt ja auch mit der Betreuung und ich fahre auf jeden Fall mit. Mir geht es da eher ums Prinzip, weil ich als doofer Lehrer mal wieder ordentlich drauf zahle und das eigentlich nicht in Ordnung finde. Dieses "ausnehmen lassen" für den Dienstherrn gibt es so in keinem anderen Beruf.

  • Als Lehrer bist Du dienstrechtlich zur Durchführung von Klassenfahrten verpflichtet - in NRW explizit auch als TZ-Kraft - solange die Kosten dafür vom Land übernommen werden.

    Aber es werden die Kosten ja nicht übernommen. Ich bekomme die erhöhten Verpflegungskosten eben nicht wieder. Denn genau das bekommen wir ins SLH eben nicht:


    Dazu bekommt er die Fahrtkosten erstattet und Spesen (um die 18 Euro pro Tag), weil er sich ja auswärts verköstigen muss.


    Und das halte ich für eine ziemlich große Frechheit!

  • Hallo!


    Wenn man aus familiären Gründen Teilzeit arbeitet,hier in Niedersachsen ist das Paragraf 61- muss man überhaupt nicht auf Klassenfahrt fahren. Es hat ja seinen Grund,warum ausGründen der Kinderbetreuung keine volle Stelke arbeiten kann. Da macht eine mehrtägige Klassenfahrt schon gar keinen Sinn.
    Und auch meine VZ Kollegen sind überhaupt nicht verpflichtet auf Klassenfahrt zu fahren.
    Daher kann ich es mir nicht vorstellen, dass man als TZ Lehrerin in NRW verpflichtet ist zu fahren.
    Ich selbst habe zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren und fahre Ende Mai zum ersten Mal für zwei Tage/1 Übernachtung mit meiner Klasse weg. Mein Sohn ist dann zeitgleich auf Klassenfahrt und nur meine Tochter muss von meinem Mann trotz Arbeit betreut werden.
    5tägige Fahrten mache noch lange nicht. Da ist mir meine eigene Familie und der geordnete heimische Ablauf lieber.
    Ich an deiner Stelle hätte so eine Fahrt nicht gemacht.
    Aber nun gut.
    Jedenfalls kann man die genannten Kosten gewiss nirgends erstattet bekommen.
    Ich finde ohnehin,dass eine Berufskollegen merkwürdig über das Geld denken.. Die zweitägige Fahrt mit Bus,Musical kostet mich etwa 150€ und das zahle ich selbst. Wo ist das Problem? Immerhin verdienen wir Lehrer doch recht gut...;-)
    Und hinterher bekommt man bei der Steuererklärung etwas zurück und gut ist.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht um Prinzipien oder darum, was Du Dir vorstellst. Es geht um geltendes Recht - in NRW um die Allgemeine Dienstordnung - hier §17.
    Teilzeitbeschäftigte sind genauso zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet, wenn die Kosten für die Fahrt (und nur die) vom Land übernommen werden.


    Kosten, die aus der Notwendigkeit einer Betreuung während der Klassenfahrt entstehen, brauchen nicht vom Land übernommen zu werden - und das erfolgt dementsprechend auch nicht. Wenn ich richtig gelesen haben, fragte die TE für NRW an. Und da ist die Rechtslage eindeutig. Individuelle Rechtsauffassungen oder -auslegungen sind da völlig irrelevant.

  • @Bolzbold


    Naja, nur weil es in einer Verordnung steht, muss ein SL die TZ arbeitenden Lehrerinnen ja nicht dazu zwingen.
    Ich finde es schlicht unmöglich, eine Lehrerin zur Klassenfahrt zu verpflichten, wenn sie Kinderbetreuung im Alltag nicht mal mit VZ vereinbaren kann...
    Sorry, aber egal wo ich arbeiten würde, aber meine eigene Familie hat Vorfahrt...
    *kopfschüttel*


    P.S: Es ist ja auch immer eine Frage, wie geltendes Recht umgesetzt wird....

  • Sehe ich nicht so. Es steht ja auch nirgends zwingend, dass jede Klasse einmal jährlich eine Woche auf Klassenfahrt gehen muss. Wenn eine TZ Kollegin eine eigene Klasse hat, gibt's halt erst mal keine Klassenfahrt. So einfach ist das. Da müssen dann auch die VZ Kollegen das nicht auffangen.
    Eine Klassenfahrt ist ein Bonus und nicht Alltagsgeschäft!

  • An meiner Schule sind selbst unter VZ Kollegen Klassenfahrten Besonderheiten,die gewiss nicht jährlich gemacht werden (müssen).
    Liegt aber sicher auch immer etwas am Klientel der Schüler/Eltern.
    Mit vielen unserer Schüler/ Eltern kann man gar nicht über Klassenfahrten nachdenken...

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben eine Fahrt in der Unterstufe, eine Fahrt in der Oberstufe, Austauschfahrten und Sport- bzw. Kulturfahrten.
    Möglicherweise muss man die nicht slle machen, aber sie gehören zum Schulprogramm, jeder ist froh, dass eine Schule aufgrund schwindender Anmeldezahlen nicht geschlossen wird.
    Und selbst die Unterstufen- u Oberstufenfahrten alleine erfordern viel Personal: 6-8 LuL in der Unterstufe (2 pro Klasse), ca 10-12 in der Oberstufe (2 pro LK). 20KollegInnen pro Jahr MÜSSEN los. Ohne die Austausch- u weitere Fahrten zu rechnen. Und wir haben die 10er/9er Fahrt verboten....

  • Hm,es kommt ja dann drauf an,was zum eigenen Schulprogramm gehört..
    Du bist am Gym tätig?
    Bei uns gibt es keine Kultur oder Sprachfahrten, ab und an mal ne Klassenfahrt.
    Das wars zum Glück.
    Aber wir sind eben auch kein Gym und haben keine Eltern,die sowas "erwarten."
    Unser Elternklientel ist froh,wenn sie ihre Kinder bei uns in der Schule parken können und die Kids bei uns womöglich auch noch was zu Essen bekommen...
    Okay,nicht alle Eltetn sind so. Aber viele...
    Wenn ich das so höre, was für Ansprüche da im Gym herrschen...Das wäre nichts für mich als Lehrerin.;-)

  • Im Umkehrschluss sagt du sicher auch:"Arbeit an einer Oberschule wäre nichts für mich." ;)
    Bei uns ist halt mehr Pädagogik und Sozialarbeit gefragt.
    Bei Euch ist logischerweise der Leistungs-und Erwartungsgedanken viel größer.
    Ich selbst arbeite an einer Schule mit eher schwierigen Klientel, bin aber Mutter von zwei Kinder.Mein Sohn kommt im Sommer aufs Gym und dann bewege ich mich in "zwei Welten."
    Sicher interessant.
    Kann mich immer klingeln,wenn meine Schwägerin erzählt worüber sich die Kollegen am Gym aufregen...
    <span style="-webkit-tap-highlight-color: rgba(0, 0, 0, 0);">Das sind Dinge die wir gar nicht groß beachten.;-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!
    Ja, ich bin am Gym, aber kein "typisches Gymnasium" mit entsprechender Elternschaft. Sehr gemischt.
    Ja, mein Austausch ärgert mich gerade sehr, aber ernsthaft: seinen SchülerInnen irgendwann in der Schulzeit die Möglichkeit geben, im Zielland zu weilen (England, Frankreich, Italien) und so die Sprachkenntnisse anzuwenden, finde ich ehrlich gesagt nicht übertrieben.
    Die Sportfahrt hat sich über die Jahre etabliert, die "Kulturfahrt" ist eine Fahrt nach Auschwitz, Erinnerungsarbeit. und das ist sicher auch wichtig (und mit den entsprechenden Anträgen an den richtigen Stellen eine richtig günstige Fahrt). Also kein Fahrt nach China oder Südafrika, sondern tatsächlich nur knapp über das Mindestprogramm.
    Ich kenne zumindest keine Schule, die keine Schulfahrt in der Unter- odr Mittelstufe anbietet und die Studienfahrt in der Oberstufe ist soweit ich weiß auch immer dabei.
    chili

  • Mein Mann hat die Woche mit unseren Mädels sehr genossen. Sehe da keine Selbstverstümmelung. Mein Mann ist Bauleiter und hat sowieso nur wenig Urlaub. 2 Wochen Familienurlaub haben wir im Jahr gemeinsam. Und er nimmt tatsächlich auch nochmal Urlaub, wenn sich die Sommerferien in Niedersachsen und Hamburg nur 2 Wochen überschneiden. So wie letztes und dieses Jahr.


    In Hamburg bekomme ich 100 % bezahlt, auch als Teilzeitkraft. Ob ich auf Klassenfahrt fahren muss, ist mir völlig egal. Ich finde es gehört in der Grundschule dazu, einmal zu fahren, fertig. Ich fand die Woche toll und würde es immer wieder machen.


    Eintritte etc. bekommen wir auch bezahlt, genauso wie die Begleitperson komplett bezahlt wird.


    LG Anja

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