Widerspruch bei der Beihilfestelle - wie? (NRW)

  • Hallo, ich bin beihilfeberechtigt und habe bei der Beihilfe meine Verordnung sowie Rechnung eines Hörgerätes eingereicht. Die erstattete Summe auf meinem Konto ist so niedrig, dass ich fürchte, dass nur Arztrechnungen sowie ein sehr geringer Anteil des Hörgeräts erstattet worden sind (die Abrechnung liegt mir noch nicht vor). Eventuell werde ich also Widerspruch bei der Beihilfestelle einlegen wollen/müssen. Kann mir jemand kurz skizzieren, wie man das macht? Schreibe ich formlos dahin, dass ich Widerspruch einlege? Ich weiß, dass max. ein Gerät bis 1400 Euro erstattungsfähig ist und meins ist deutlich teurer, aber ich kann ja nicht beweisen, dass ich mit einem anderen Gerät nicht klargekommen bin, weil es ja subjektiv ist und objektiv nicht messbar ist.

  • ich trage 2 Hörgeräte und weiß wie teuer das ist. Ich würde erst mal die Abrechnung abwarten. Genau schauen wie viel gezahlt wurde. Vielleicht spielen ja da noch andere Dinge rein (Kostendämpfungspauschale, ...). Wenn dann keine Klarheit herrscht würde ich erst mal anrufen und mir die Rechnung erklären lassen.
    Meine beiden Hörgeräte haben zusammen ca. 5700€ gekostet. Da musste ich auch einen Eigenanteil zahlen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Hallo, ich bin beihilfeberechtigt und habe bei der Beihilfe meine Verordnung sowie Rechnung eines Hörgerätes eingereicht. Die erstattete Summe auf meinem Konto ist so niedrig, dass ich fürchte, dass nur Arztrechnungen sowie ein sehr geringer Anteil des Hörgeräts erstattet worden sind (die Abrechnung liegt mir noch nicht vor). Eventuell werde ich also Widerspruch bei der Beihilfestelle einlegen wollen/müssen. Kann mir jemand kurz skizzieren, wie man das macht? Schreibe ich formlos dahin, dass ich Widerspruch einlege? Ich weiß, dass max. ein Gerät bis 1400 Euro erstattungsfähig ist und meins ist deutlich teurer, aber ich kann ja nicht beweisen, dass ich mit einem anderen Gerät nicht klargekommen bin, weil es ja subjektiv ist und objektiv nicht messbar ist.


    Wenn du bereits weißt, dass Hörgeräte nur bis max. 1400€ je Ohr (incl. aller Nebenkosten!) erstattet werden, verstehe ich nicht, dass du dich wunderst, sollte die Erstattung auch nur in entsprechender Höhe kommen. Dabei ist es unerheblich, ob es eine Indikation für ein teureres Gerät gab. Insofern dürfte auch ein Widerspruch gegen eine entsprechende Erstattung wenig bringen. Das mag anders aussehen, wenn die Erstattung (auch nach Abzug einer Kostendämpfungspauschale o.ä.) nochmals deutlich niedriger ausfallen sollte.

  • Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, Seph; ich weiß, dass es max. diese Summe wird, egal, wie teuer meine Geräte sind, der Rest ist Eigenanteil. Die überwiesene Summe ist aber so gering, dass man mir quasi kaum was erstattet haben kann.

  • Da hilft dann wirklich nur Abrechnung abwarten und dann ggf. nachfragen. Und dann weiteres Vorgehen entscheiden. So ins Blaue hinein würde ich nicht einfach Widerspruch einlegen . Nach der Abrechnung kannst du dann besser argumentieren.

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  • Über welche Größenordnung reden wir denn? Ohne eine ungefähre Summe ist das hier arg spekulativ...noch besser wäre natürlich, wenn du die Abrechnung dann hast, genauer zu schauen.
    Aber ich glaube, dir ging es momentan um eine ganz andere Frage: Wie vorgehen, falls der Bescheid offenbar rechtswidrig wäre!?


    Dem Beihilfebescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegen, aus der das Vorgehen hervorgeht. Du müsstest innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Beihilfebescheids Widerspruch einlegen. Dieser geht i.d.R. an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat und kann entweder schriftlich (! nicht per Mail, da eigene Unterschrift erforderlich) oder zur Niederschrift bei der Behörde selbst eingereicht werden. Eine feste Form ist i.d.R. nicht erforderlich, eine (kurze) Begründung sollte dazu formuliert sein, sonst erfolgt die Entscheidung nach Aktenlage.


    Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, kann im Anschluss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht dessen Rechtsgültigkeit angefochten und Abänderung beantragt werden.

  • Ich habe ingesamt für ein Gerät rund 2800 Euro gezahlt, und das auch im Bewusstsein, dass ich einen großen Teil davon selber tragen muss. In der Tat habe ich die Abrechnung noch nicht gesehen, aber die Summe auf dem Konto ist eben so gering, dass es mich doch erschreckt. Aber nun weiß ich ja, wie ich verfahren kann, wenn die Summe tatsächlich äußerst gering sein sollte. Danke.

  • Einfach pünktlich, formlos mit Begründung einreichen. Ich hab allerdings sehr lang auf eine Antwort gewartet, die übrigens per Einschreiben kam.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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