Ganztagsbereich - Arbeitsgemeinschaften

  • Moin Kollegen,


    ich habe eine Frage, die mir ziemlich unter den Nägeln brennt. Ich leite seit Jahren eine Wasserski- & Wakeboard AG an meiner IGS in Niedersachsen. Diese läuft in Kooperation mit einer nahen Wasserskianlage, die uns immer einen Superpreis machen konnte und somit den Kids günstig den Einstieg in diesen Sport ermöglicht hat.
    Dieses Jahr hat mir nun die SL mitgeteilt, dass diese AG aufgrund der Erlasslage nicht mehr stattfinden könne. Genauer wurde gesagt, dass


    a) eine AG kein Geld mehr kosten darf, bis auf evtl. Materialkosten und
    b) eine Schule keine Verträge mit privaten Unternehmen für AGs eingehen darf.


    Ich habe mal den Ganztagserlass durchgesehen, finde dort aber keinen entsprechenden Passus. (diesen hier: http://www.mk.niedersachsen.de…anztagsschule-121517.html) Bin ich zu blind? Suche ich im falschen Erlass? :autsch:


    Könnt ihr mir helfen? Was sind eure Erfahrungen?


    Danke!

  • Was wird denn bezahlt bei dieser "Kooperation"? Nur Miete oder auch Personal?
    Falls Personal: In klar definierten (und sehr begrenzten!) Fällen ist es im Rahmen von Ganztag möglich, Lehrerstunden zu kapitalisieren, um hiermit "Arbeitskraft" einzukaufen. (Ist die Wasserskianlage ein gemeinnütziger Verein? Dann könnte evtl. ein Kooperationsvertrag geschlossen werden...)
    (Hintergrund sind unter anderem die Vorkommnisse von vor einigen Jahren, als wild Verträge abgeschlossen wurden und die Vertragspartner aus dem eigentlich befristet angelegten Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ableiten konnten. Oder Nachzahlungen für Sozialversicherungen in schwindelerrregender Höhe eingefordert wurden.)


    Die Miete für eine "Schwimmhalle" o.ä. ließe sich wohl auch finanzieren über den Schulträger (und dafür wird irgendetwas anderes an der Schule nicht angeschafft/gemacht/repariert/...).


    Weitere Informationen finden sich hier: https://www.landesschulbehoerd…men/schulorganisation/gts (Login nicht vergessen...)

Werbung