Hi,
ich besuche zur Zeit eine Rechtsfortbildung. Der Leiter der Veranstaltung ist eigentlich kein Jurist sondern ein Lehrer.
Die Frage war ein Klassiker: "Was tun, wenn ein Schüler den Raum verlassen soll, sich aber weigert?"
Der Leiter bezog sich in seinen Erläuterungen auf das Hausrecht, das man als Lehrer im Raum ausübt (kann ich nachvollziehen) und auf den Notwehrparagraphen, der einem das Recht auf Gewalt zubilligt, um sich (oder sein Recht) zu schützen. Er folgerte daraus, dass es in Ordnung ist, (evtl. nachdem man einen oder zwei Kollegen zur Hilfe geholt hat), dem Schüler anzudrohen, ihn mit körperlicher Gewalt aus der Klasse zu befördern. An seiner Schule wird das wohl auch so gehandhabt und das wohl effektiv (was ich wohl glaube).
Aber abgesehen davon, dass ich mit dem ganzen Thema "körperliche Gewalt" in meinen Klassen nichts zu tun haben möchte und den Schülern auch nicht vorleben möchte, dass ich durch so etwas Probleme löse, kann ich mir auch einfach nicht vorstellen, dass diese Maßnahme irgendwie rechtens sein könnte.
Ich bin auch kein Jurist, aber meines Wissens nach gilt das mit der Gewalt nur, wenn man sich in unmittelbarer Gefahr befindet und muss auch angemessen sein. Nur weil da jemand nicht gehen will, kann ich doch keine Gewalt anwenden. Von möglichen Folgen, falls jemand verletzt wird, will ich gar nicht anfangen.
Hat jemand eine Meinung dazu?