Eine Bekannte hat mit einer Klasse (Realschule, Technikunterricht) im Unterricht Holz bearbeitet.
Hinterher beschwerte sich ein Kollege, dass von seinem Bitsatz einige Bits fehlen würden und einige stark abgewetzt seien. Den Bitsatz habe er in den Schrank gelegt und diesen abgeschlossen, es stand sein Name drauf.
Meine Kollegin hat zugegeben, dass ihre Schüler den Bitsatz verwendet hätten, als sie den Schrank geöffnet habe.
Was passiert nun?
Möglichkeit 1: Die Diensthaftpflicht der Kollegin greift, da der Schaden in ihrem Unterricht entstanden ist
Möglichkeit 2: Die Haftpflicht der Schüler (nur muss man erst mal den Schuldigen finden) greift.
Möglichkeit 3: Die Kollegin sorgt von privatem Geld für Ersatz.
Möglichkeit 4: Der Kollege hat Pech gehabt (was lässt er das Zeug auch in der Schule rumliegen?) und muss selbst für Ersatz sorgen.
Wer haftet?
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Ich befürchte, dass hier nur Laien in dem Gebiet unterwegs sind. Das frag mal lieber einen Anwalt.
Evtl. greift ja auch die Haftpflicht des Arbeitgebers(, da dieser z.B. keine Abstellmöglichkeiten für privaten Besitz zur Verfügung gestellt hat?, oder ...) -
Spekulativ: Wahrscheinlich müsste die Haftpflicht der Schüler einspringen. Aber mal ganz unjuristisch: wenn so viel Chaos in der Stunde war, dass sich mehrere Schüler am Werkzeug bedienen, es falsch verwenden und entwenden/ verschlampen, dann wärs angemessen, die fachfremd (?) unterrichtende Kollegin besorgt einen neuen Satz.
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"Diensthaftpflicht" oder "Haftpflicht der Schüler" muss es gar nicht geben bzw. müssen Lehrkraft / Schüler nicht haben.
1 und 2 würden müssten wohl heißenMöglichkeit 1. Die Kollegin. Diese hat zwar vielleicht eine Diensthaftpflichtversicherung, aber meine Diensthaftpflicht würde wohl nicht zahlen, weil sie Vermögensschäden meines Dienstherren abdeckt - und die Bits waren Privateigentum.
Möglichkeit 2. Die Schüler. Diese haben vielleicht eine Haftpflichversicherung, aber wenn "einige stark abgewetzt" sind und "einige Bits fehlen" würde ich vermuten, dass es nicht nur "den Schuldigen" (wie in Möglichkeit 2 genannt) gibt, sondern gleich mehrere. Vielleicht wurde auch keine ausreichende Anleitung zum Bestimmungsgemäßen gebrauch der Bits gegeben, wenn gleich mehrere abgewetzt sind.
Das war hoffentlich mindestens Klasse 9?
Nach den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) darf mit Akkuschraubern in Klasse 5/6 nur unter Aufsicht ("Lehrerin oder der Lehrer steht daneben und beaufsichtigt den Vorgang") und in Klasse 7/8 teil-selbstständig ("befindet sich jedoch im Blickfeld der Lehrerin oder des Lehrers.") gearbeitet werden. (RiSU Seite 43)Privateigentum aus abgeschlossenem Schrank, Name drauf... Da passt die Formulierung "was lässt er das Zeug auch in der Schule rum liegen?" vielleicht nicht ganz.
Der Kollegin war die namentliche Kennzeichnung und die Aufbewahrung unter Verschluss scheinbar egal. Sie ist wohl nicht sorgfältig gewesen und hat den Schaden entweder gar nicht bemerkt oder hätte ihren Dienstherren darauf sitzen lassen (wenn die Bits der Schule und nicht einem Kollegen gehört hätten.)
Ich denke die Kollegin haftet, weil sie für den den Schaden durch Herausgabe der Bits aus dem verschlossenen Schrank erst ermöglicht hat. An ihrer Diensthaftpflicht kann sie sich (das Privateigentum, s. oben) wohl nicht halten. Entweder zahlt sie selbst oder - wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung hat und diese das Ausleihen und wohl auch noch grobe Fahrlässigkeit (verlieren) abdeckt - ihre Privathaftpflicht. -
Also wir reden hier ja nicht über einen Schaden von mehrern hundert Euro.
Aus meiner Sicht ist das auch weniger eine Rechtsfrage als eine Frage des Anstands. Wenn ich einen Schrank aufschließe und Schüler Material verwenden lasse, das namentlich gekennzeichnet ist und das hinterher kaputt ist, dann wäre mir das so peinlich, dass ich das selbst ersetzen würde.Wieso muss man so etwas auf der formalen Ebene diskutieren?!
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...und einige stark abgewetzt seien.
Dann kann es nur ein 5€-Billig-Bitsatz gewesen sein. Den würde ich im Zweifel so ersetzen.
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Hallo,
ich denke es ist die Möglichkeit 2, denn diese klingt für mich persönlich am warscheinlichsten.
Mit freundlichen Grüßen -
Und die Moral von der Geschichte:
Keine Unterrichtsmittel privat anschaffen!!!! Wenn der Schulträger nichts zur Verfügung stellt, dann haben die Schüler eben nichts.
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Danke für die Antworten.
Das war auch weniger eine verfahrene Situation als eine (interessierte) Diskussion, was da jetzt rein rechtlich richtig ist; mMn greift die Diensthaftpflicht nicht, wenn nicht ein Lehrer, sondern die Schüler was zerlegen. Privat was zu bezahlen, was Schüler im Unterricht tun, klingt für mich dagegen auch nicht haltbar, egal, was die Kollegin davor gesagt oder gemacht hat, ist ja schließlich der Job, der hat (theoretisch) nichts mit den eigenen Finanzen zu tun. So waren zumindest meine Gedanken.
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