Hallo zusammen,
in meiner Schule ist wie vermutlich in allen Schulen mit SEK II ein CAS/graphischer Taschenrechner verpflichtend eingeführt. Bei uns ist es das Modell von TI. Das kostet selbst mit Lehrerrabatten um die 80€, die ich natürlich nicht aus eigener Tasche bezahlen werde. Obwohl ich Mathe unterrichte, bin ich bis jetzt nur in FHR-Bildungsgängen eingesetzt, die noch auf ein billiges Modell (10€, hatte ich selbst aus dem Studium) setzen. Daher hat sich bis jetzt bei mir noch nicht die Frage gestellt, wie ich diesen Rechner erstattet bekomme.
Allerdings unterrichte ich seit diesem Jahr einen technischen Leistungskurs, in dem beim Abitur ausschließlich der graphische Taschenrechner eingesetzt werden darf (hauptsächlich um am Ende einer einseitigen Rechnung in die Formel fünf Zahlen einzutippen). Mangels Taschenrechner kann ich meinen Schülern da natürlich nichts zu sagen und ich kann auch die Funktionen des Taschenrechners nicht selbst testen.
Ich habe mal bei meiner Schulleitung angefragt, wer mir denn einen TR zur Verfügung stellt, damit ich arbeiten kann. Kurze, knappe Antwort "Selbst kaufen". Das werde ich sicherlich nicht tun. Um jetzt rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, frage ich mich, ob und wie ich eine Anforderung für den TR schriftlich formulieren kann und wer dieses Schreiben erhalten soll (Schulleitung, Schulträger, Bezirksregierung?). Was danach passiert, ist mir egal. Es soll am Ende nur nicht aus irgendeinem Grund heißen, dass ich irgendwelche Formfehler gemacht habe.
Die anderen Kollegen haben übrigens den Kostenträger erfreut und die Kosten selbst getragen.