dann muss die mutter prozessieren, wenn sie den einzelfallhelfer bezahlt haben will für die klassenfahrt. in anderen ländern wird das nämlich genehmigt bzw. solche prozesse gibt es schon mehrere, v.a. wegen offener ganztagsschule. i.a. setzen sich die kläger durch, soweit ich das überblicke.
was die mutter möchte ist für mich persönlich völlig klar und sehr nachvollziehbar: sie möchte teilhabe für ihren sohn am leben. inklusion eben. das ist richtig und wichtig, aber nur machbar, wenn die passenden mittel bereitgestellt werden. da ist der staat (jugendamt/arge je nach behinderungsart) in der pflicht. in diese pflicht muss sie die mutter nehmen. nochmal: das eingangsgutachten sollte dazu brauchbar sein. schließlich geht es um eine schulveranstaltung. das amt wird sich diese farce erlauben, solange keiner dagegen vorgeht, da sparensparensparen über allem steht.