Ausschluss von Klassenfahrt nicht "rechtens?"

  • Huhu...


    Zum Vorfall mit der Flasche: Besagter Schüler hat diese Flasche einem anderen unerlaubt aus der Tasche (geklaut) und dann mutwillig zerstört! An fremdes Eigentum (Tasche) gehen und Dinge entwenden (Flasche) und kaputt machen ist definitiv nicht ok. Dafür haben wir aber keine Konferenz abgehalten. Er wurde nur 1 Tag suspendiert.
    Bei uns gehen bis zu 3 Tage suspendieren ohne Konferenz,aber mit Erlaubnis der SL.
    Würden wir für jede Kurz-Suspendierungen eine Konferenz abhalten müssen,wir töten kaum was anderes. Langzeit Suspendierungen von mehreren Wochen bis zu 3 Monaten gehen nur über eine Ordnungsmassnahmen-Konferenz. Aber auch das kommt leider vor, da an unserer Brennpunkt Schule leider einige nicht tragbar/beschulbar sind.


    Es geht mir bei der Klassenfahrt nicht darum, dass ICH den Jungen nicht 2 Tage "aushalten" kann.
    Ich sehe ganz klar eine Gefährdung für ihn u für andere durch sein unüberlegtes und reizgestörtes Verhalten!
    Gerade bei so einer Klassenfahrt gibt es genug Situationen, in denen die Kids mal ohne Aufsicht sind...in ihren Zimmern, beim Freigang in der Stadt, schon alleine bei der Buspause an der Autobahn kann ich nicht in jeder Sekunde jeden bzw. besonders diesen Schüler im Blick haben.
    Das ist mein Problem.
    Hat er eine eigene Betreuung,wäre alles gut für mich. Sollte die aber nicht mit können, ist mir das eigentlich zu heikel.


    Die Mutter wird definitiv nicht einlenken! Sie will unbedingt dass er mitfährt und sieht die möglichen Gefahren nicht. Ihr Lieblings-Argument :"Er ist doch kein Gewalttäter."


    Übers Geld kriege ich die Mutter auch nicht...da das Geld für die Fahrt sicherlich vom Amt kommt, ist es ihr ja egal,ob es futsch ist.

  • Gestern haben wir im Rahmen der ProWo mit einer Heissklebepistole gearbeitet..Er hat mit dem langen Kabel /Stecker wild geschleudert u fast einen Mitschüler getroffen...

    Ich verstehe, dass ein Kind mit diesem Verhalten anstrengend ist. Es ist aber auch nicht nicht händelbar. Ungefragter Rat, um sowas zu vermeiden:
    - Klare Anweisungen (Z.B. "Schau her. So wird die Pistole benutzt. Danach auf dem Ständer abstellen. Du arbeitest nur im Sitzen. Wenn du Mist machst, ist das Ding weg) o.ä.
    - Man muss es auch nicht immer darauf ankommen lassen. Muss er denn unbedingt alleine mit einer Heissklebepistole hantieren? Es war zu erwarten, was kommt.
    - nicht alles mit einer Diagnose entschuldigen. ADHS ist- wie jede Klassifizierung psychischer Erkrankungen- ein Name einer Symptomsammlung, keine Erklärung für die Ursache oder das Verhalten selbst. Ob das Kind nicht noch eine andere Diagnose hat, ist ebenfalls ungewiss.
    - Diese Mutter ist nicht hilflos. Sie organisiert einen Schulbegleiter, obwohl diese kaum zu bekommen sind? Nimm sie wieder in Verantwortung. Sie redet sich mit ADHS raus und ihr steigt darauf ein. War sie mal in einer Therapie mit dem Kind? Ist sie bereit, irgendwas zu tun, damit sich etwas ändert? Baut eine Erwartungshaltung auf. Konflikten nicht aus dem Weg gehen.


    Viel Spaß in HH jedenfalls :)

  • Hallo, Schantalle!


    Nein,die Mutter ist überfordert mit einem 12 jährigen mit ADHS und 4 weiteren kleineren Kindern.
    Sie hat die Einzelfallhelferin nicht organisiert. Das war seine Oma. Der Junge hat einige Monate bei seiner Oma gewohnt,weil die Mutter scheinbar nicht mit ihm /insgesamt 5 Kindern zurecht kam.
    Als er bei Oma wohnte,lief es viel besser. Bei ihr gab es feste Regeln, sie hatte mehr Zeit,hat sich sehr ums Lernen gekümmert. Das lässt die Mutter eher schleifen...geht ja auch kaum,Anfang 30 und schon 5 Kinder.
    Da ist wenig Zeit,Nerv und Ruhe. Alles Dinge die ein ADHS Kind besonders braucht,


    Allerdings ist sie so dreist, dass sie furchtbar gerne auf der juristischen Schiene kommt...


    Die Akte des Jungen ist lang...schon in der Grundschule.
    Es gab schon viele Gespräche...
    Aber sie packt das nicht.
    Allerdings ist es nicht so extrem, das man das Jugendamt einschalten könnte. Er wird nicht misshandelt,verwahrlost nicht und somit war es das.


    Sie hat sogar leichtfertig angeboten, dass sie mit auf Klassenfahrt käme... :autsch:
    Aber wie soll sie das machen mit 4 Kindern?
    Und NEIN, das möchte ich NICHT!

  • Das Fehlverhalten müsste schon so erheblich sein, dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt als "verhältnismäßig" angesehen wird. Letzteres bzw. das Fehlen selbiger führt bei Widerspruchsverfahren in der Regel dazu, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.


    Ich hatte den Eindruck, dass bei Valerianus' Vorschlag der Zweck die Mittel heiligen würde.

    Die Verhältnismäßigkeit ist bei einer so niederschwelligen Ordnungsmaßnahme relativ einfach zu wahren. Die einzige Ordnungsmaßnahme drunter wäre der schriftliche Verweis und wie der sicherstellen soll, dass ein Kind mit der Symptomatik auf einmal Anweisungen befolgt...das hätte ich gerne noch einmal erklärt. Ich sage es nochmal: Ich hatte den Fall bisher noch nicht (trotz ADHS oder anderweitig verhaltenskreativen Kindern), aber wenn ich jemals den Eindruck hätte, ich könnte mich auf ein Kind nicht verlassen, dann fährt das Kind nicht mit auf Klassenfahrt und wenn ich diesen Eindruck bekommen habe, dann habe ich auch genug Material für eine Ordnungskonferenz.
    In NRW hat der Widerspruch gegen den Ausschluss vom Unterricht und Schulveranstaltungen keine aufschiebende Wirkung mehr laut Bezirksregierung Detmold...zur Sicherheit trotzdem: sofortige Vollziehung mit reinschreiben...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Was ich auch total sinnfrei finde:
    Im normalen Schulalltag braucht dieser Junge dringend eine Betreuung und eine 2tägige Klassenfahrt in eine Grossstadt mit allem Pipapo soll ohne Betreuung gehen?! :ohh:
    Das muss der Mutter doch klar sein...normaler Schultag alleine geht nicht,aber dann ne Klassenfahrt...


    Aber vielleicht haben einige recht, vielleicht will sie sich einfach mal eins der 5 Kinder vom Hals schaffen...?

  • Hallo,


    wieso solltet Ihr den jungen Mann denn in den Zug setzen? Der fährt mit dem Taxi und das unterschreibt Euch die Mutter vorher (bzw alle Eltern, wollen ja niemanden vorführen). Vermutlich erledigt sich das dann von alleine...


    Mit klaren Anweisungen ist es nicht getan, er gefährdet sich und andere, wenn er beschließt einfach auf die Straße zu rennen. Alles ist irgendwie händelbar, man kann auch auf einer Klassenfahrt (fast) alles aushalten, aber damit macht man sich selbst bloß kaputt.


    Unsere Schule fährt mit den Kurzen übrigens nur noch aufs platte Land in den Wald. Dort gibt's dann Erlebnispädagogisches. Finden alle vorher äääätzend und hinterher toll.


    lg Sunrise

  • @sunrise


    Naja, Taxi für 300km ist irgendwie nicht realistisch..wer soll das bezahlen? Wenn die Fahrt vom Amt bezahlt wird,dann ist da nix zu holen...


    Es ist auch für mich die erste Klassenfahrt. Da ich selbst 2 junge Kinder habe, nur 2 Tage. ;)
    Wir wohnen hier auf dem platten Land mit viel Natur und wenig kulturellen Angeboten. Und daher möchte ich den Kids das gerne bieten...mal eine echte Grossstadt sehen, wir gehen ins Musical, ins Schokoladenmuseum. Und ich als Lehrerin finde sowas auch viel toller als wandern oder Kanu bauen. ;)
    Und du hast recht, mit klaren Anweisungen ist es nicht getan. Gerade bei der fehlenden Impulskontrolle bei ADHS...Da sage ich vielleicht "Du rennst nicht auf die Straße" , dafür klettert er dann vielleicht auf einer hohen Brücke herum...


    Was ich allerdings auch total bekloppt finde: Inklusion um jeden Preis, im Unterricht mit Betreuern,aber bei Klassenfahrten können /dürfen jene Betreuer nicht mit u somit das Kind dann auch nicht... :autsch:

  • Hm, du verstehst überhaupt nicht, wie dieses Kind und seine Familie tickt. Also so gar nicht. Musst du natürlich nicht, geht ja auch so irgendwie. Falls dir doch mal ernsthaft an Veränderung gelegen sein sollte, kannst du dich ja melden.

    • Offizieller Beitrag

    @Valerianus


    Das steht nicht nur dort.
    https://www.schulministerium.n…ngs-Erziehungsmassnahmen/


    Ich habe einen ähnlichen Fall vor einer einwöchigen Klassenfahrt gehabt. Da hat sich der Junge aber so oft entsprechend daneben benommen, dass auf der Ordnungsmaßnahmenkonferenz erst der Verweis und dann die Androhung des Ausschlusses von der Klassenfahrt kam. Beim nächsten Fehlverhalten wurde er dann per Konferenzbeschluss ausgeschlossen. Die Eltern hatten bei der Androhung bereits angekündigt, dies zu akzeptieren.


    Falls es noch einmal zu einem groben Fehlverhalten seitens des Jungen kommen sollte, wäre ich der Letzte, der sich gegen eine solche Maßnahme sträuben würde. Kleinigkeiten aufzubauschen oder nach Gründen zu suchen halte ich jedoch für pädagogisch wie menschlich äußerst fragwürdig.

  • Der wesentliche Unterschied ist wohl, dass in deinem Fall der Ausschluss als Konsequenz/Bestrafung eingesetzt wird (wie pädagogisch sinnvoll das ist, darüber kann man auch diskutieren). Ich halte recht wenig von Ordnungsmaßnahmen um den entsprechenden Schüler abzustrafen...es geht um die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Klasse, um den Schutz der anderen Schüler. Ich finde es übrigens auch extrem grenzwertig, dass hier irgendwelche "Psychologen" und "Familientherapeuten" meinen, sie könnten ferndiagnostisch ein besseres Urteil über den Schüler und dessen Familie abliefern als die verantwortliche Lehrkraft. Wenn füllerfuxi sagt, dass die Mitnahme nicht zu verantworten sei, dann glaube ich das erst mal, unterstütze dabei, das durchzubekommen und erzähle keinen *piep* von pädagogischen Maßnahmen für ein Kind dass ich gar nicht kenne.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    3 Mal editiert, zuletzt von Valerianus () aus folgendem Grund: on moderation demand (ihr könnt das aber auch gerne selbst ändern, ich hänge nicht an einzelnen Worten)

  • Wenn füllerfuxi sagt, dass die Mitnahme nicht zu verantworten sei, dann glaube ich das erst mal, unterstütze dabei, das durchzubekommen und erzähle keinen Bullshit von pädagogischen Maßnahmen für ein Kind dass ich gar nicht kenne.

    Ich erzähle keinen Bullshit. Ich arbeite seit zehn Jahren mit bindungsgestörten Kindern.


    Und des Weiteren sage ich seit Beginn dieser Diskussion, auf welche Weise die TE vorgehen kann.
    Pöbel mich hier also nicht an.

  • Genau! Es geht für mich nicht um eine Strafmaßnahme, um diesen Schüler nicht mitnehmen zu müssen.
    Ich kann u möchte einfach ohne engmaschige Betreuung die Verantwortung nicht für diesen Jungen übernehmen.
    Natürlich ist mir klar ,dassman es so machen könnte:
    Erst mal sagen,er kommt mit. Kurz vorher wegen irgendeines scheinbaren Fehlverhaltens eine Konferenz einberufen u ihn dann spontan von der Fahrt ausschließen.
    Aber erstens ist das Verhalten des Jungen nicht so, dass eine sinnvolle Abstrafung durch Ausschluss gegeben wäre und zweitens wäre der Mutter sofort klar, dass das "gefaked' ist und sie würde uns die Juristerei auf den Hals hetzen. Klar, kurz vorher Konferenz,er bliebe daheim. Aber danach hätten wir große Probleme.
    Das Verhalten des Jungen ist durch das ADHS und die abgesetzte Medikation so, dass man einfach nicht vorher sehen kann, was ihm grad blödes einfällt. Das sind aber keine Dinge wie er verprügelt andere oder beleidigt uns,beides würde als Abstrafung den Ausschluss rechtfertigen.
    Das sind mehr so Dinge,dass ich befürchte er könnte auf der Fahrt unkontrolliert im Straßenverkehr agieren, auf Brücken oder Zäunen herumklettern usw.
    Versteht ihr was ich meine?


    Ich werde versuchen das mit dem SL so zu klären, dass -sollte es keine Betreuung geben- er definitiv und mit Ansage zu Hause bleibt.
    Diese vorgeschobene Konferenz ist zwar ein machbares Mittel,macht mir aber Bauchweh.
    Ich möchte lieber den direkten Weg gehen mit dem Argument:"Normaler Schulalltag geht nur mit Betreuung, dann geht eine 2tägige Fahrt ohne Betreuung logischerweise u definitiv nicht!!!"


    Und sollte ich das nicht durch kriegen, fahren wir gar nicht!!! Allerdings weiß ich nicht,ob das die Reiseversicherung trägt...es geht immerhin um ein paar Tausend Euro. :grimmig:
    Allerdings fände ich das auch gemein den anderen gegenüber u ich möchte auch gern fahren.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Also so wie Du das beschreibst, Fuxi, wird man das nicht als Ordnungsmaßnahme mit dem Ziel eines Ausschlusses durchbekommen.
    Da würde ich mich an den Justiziar der Schulaufsicht wenden und fragen, wie man da sinnvollerweise vorgeht. Ich kann verstehen, dass Du den Jungen nicht mitnehmen willst. Eigentlich müsste die Mutter das auch einsehen.

  • @Krümel


    Huhu!


    Nein,die Oma ist berufstätig und würde nicht mitfahren. Der Junge sollte ja nachmittags wieder von ihr betreut werden,damit das schulische klappt. Aber dann gab es wohl irgendwelche Vorkommnisse zwischen Mutter u Oma,so dass es nicht zu Stande kam.


    Und ganz ehrlich: Ich möchte definitiv keine Eltern mitnehmen! Dann wird man nur beobachtet und einige sind so stumpf,das sie hinterher Dinge vorbringen wofür man sich rechtfertigen muss... :autsch:
    Noch recht aktuelles Beispiel von Dezember: Wir waren auf Tagesausflug u.a mit der 6.Klasse im Museum. Meine Kollegin fragte einen Schüler( nicht der mit ADHS), ob er wisse was das Exponat darstelle...
    Normale Lehrerfrage,oder?
    Ich nahm diesem Schüler auch noch die verbotene Cola weg...war eine zuvor angesagte Regel.
    Beides wurde von der Mutter heftigst kritisiert!!! Mit der Frage wollen wir ihren Sohn vorführen...Und Cola wäre jawohl voll normal... :grimmig:
    Sie drohte mit Beschwerde bei der Landesschulbehörde usw.


    Nein,Danke. Eltern nehme ich nicht mit.

  • geh über den einzelfallhelfer. wenn ein schulbegleiter genehmigt ist, dann ist er das normalerweise für alle schulveranstaltungen. wenn der schulbegleiter nicht mit kann oder will, dann kann das kind eben nicht mit. oder besucht das kind den unterricht ohne schulbegleiter, z.b. bei erkrankung desselben? eben.


    vielleicht wäre es hilfreich, den träger, bei dem der schulbegleiter angestellt ist, zu kontaktieren und zu sehen, ob ersatz für den eigentlichen für diese fahrt zu haben ist bzw. dies bei der mutter anzuleiern, wenn das rechtlich problematisch ist? mit einem deutlichen "sonst kann xy ohne einzelfallhelfer leider nicht teilnehmen, das wäre doch schade, wir hätten ihn gern dabei!" da müssten doch im ursprünglichen antrag für den schulbegleiter entsprechende passagen über dessen notwendigkeit zu finden sein...

  • Leider ist es in der Vergangenheit so gewesen,dass der Träger der für die Einzelfallhelfer zuständig ist, die Fahrten nicht übernimmt. Die Einzelfallhelfer dürfen natürlich auf eigenes Risiko mitfahren,sind Alberta dann nicht versichert.
    Es gab in der Vergangenheit zwei Mädchen mit Down Syndrom. Da konnten aus dem genannten Grund die E-Helfer nicht mitfahren. Folglich blieben auch die Mädels daheim.
    Allerdings gab es da mit den Eltern keine Probleme, da es ja auch für Sie klar war,dass ihre geistig behinderten Kinder nicht unbegleitet mitfahren können.


    Da beißt sich die Inklusion in den Schwanz: Inklusion im Altag-ja, aber bei Klassenfahrten werden I-Kids notgedrungen ausgeschlossen.


    LG

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