Hallo, liebe Kollegen/innen!
Mit meiner 6.Klassen steht im Mai eine Klassenfahrt/ Trip an. Wir werden 2 Tage in Hamburg sein.
In meiner Klasse ist ein Junge mit ADHS. In der Grundschule hatte er Förderstatus ES. Er wurde von einer Einzelfallhelferin betreut. Am Ende der GS Zeit wurde auf Wunsch der Eltern der Status aufgehoben. Ich bekam diesen Schüler im 2. HJ der 5.Klasse. Er verließ die andere Schule, weil es dort wohl Probleme gab. Recht schnell wurde klar, dass er auch bei uns ohne Unterstützung schlecht beschulbar ist. Somit schaffte es seine Oma(bei der er damals lebte) beim Jugendamt eine Einzellfallbetreuung durch zu bekommen.
Offiziell gibt es nämlich für "nur" ADHS nix.
Soweit so gut.
Es ist leider noch unklar, ob seine Einzellfallhelferin mit fahren kann zur Klassenfahrt.( Bisher wurde das nämlich nicht für jene bezahlt u sie sind nicht versichert!)
Ich sagte der Mutter des Jungen -sie fragte danach- dass ich ihn ohne Betreuung nicht mitnehmen würde.
Das kann ich einfach nicht verantworten!
Sie kommt nun auf die Schiene ,ob das "rechtmäßig" ok wäre?! Sie will ihn unbedingt mitschicken.
Andere Schüler nimmt man bei Fehlverhalten doch auch nicht mit...
Weiß jemand wie die genaue Rechtssprechung ist?
Wie wird sowas bei euch gehandhabt?
LG und Danke!
P.S: Finde es schon krass , dass die Mutter überhaupt drauf pocht dass ihr verhaltensschwieriges Kind OHNE Betreuung mit soll...Ich finde das auch aus mütterlicher Sicht gefährlich...