Dagegen ist allerdings mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Kraut gewachsen, Verbesserungen für Teilzeit beschäftigte Lehrkräfte Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (GEW), welches gegebenenfalls durch eine eigene Klage auch durchzusetzen ist.
Nicht in HH, da hier durch das Arbeitszeitmodell darauf Rücksicht genommen wird.