Liebe KollegInnen,
ich arbeite jetzt an meiner zweiten Schule (Gym NRW) und bin überrascht, dass der exakt gleiche Sachverhalt an beiden Schulen ganz verschieden ausgelegt wurde.
Es geht um die zweiwöchigen Berufspraktika, welche die Zehner bei uns momentan durchführen. Sowohl an meiner alten Schule als auch jetzt ist es so, dass alle KollegInnen, denen ein Kurs in diesen zwei Wochen entfällt, pro Kurs zwei SchülerpraktikantInnen besuchen sowie deren Praktikumsbericht korrigieren. Jetzt zum Unterschied:
Alte Schule:
Die Entfallstunden konnten auf die IST-Stunden angerechnet werden --> Vertretung lohnt sich noch.
Neue Schule:
Die Entfallstunden gelten als nicht anrechenbar --> Man wird ersatzweise unentgeltlich zur Vertretung herangezogen.
Ich habe direkt mal die kommentierte ADO konsultiert - §13 geht auf diesen Fall aber kaum ein.
Die BASS (Version 2012/2013 - Aktenzeichen 21-22 Nr. 21) stellt es hingegen relativ eindeutig dar:
"2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
[..] - Besuch von Schülern während der Betriebspraktika"
und
"4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
[..] - bei Betriebspraktika"
Unmittelbar danach steht dort jedoch auch: "Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als IST-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird."
Mit letzterem Passus finde ich das Ganze dann doch wieder nicht so eindeutig, weil die Besuche und die Korrektur des Berichts eben als solche Arbeit gedeutet werden könnte.
Mich interessiert konkret:
Ist es tatsächlich so, dass es keinen Erlass dazu gibt, der das genauer regelt?
Wie wird das an euren Schulen gehandhabt?
Besten Dank!