Mutterschutz Anrechnung Probezeit

  • @ chilli


    mir wär es sowas von pupsegal wie die schule das findet, wenn ich 3 wochen arbeiten will und dann in elternzeit gehe.
    und NATÜRLICH kann mich niemand zwingen früher in elternzeit zu gehen..ich kann mir aussuchen ab wann ich elternzeit nehme (außer das aussapren von ferien macht es etwas komplizierter).
    ich hab mein kind "damals" an einem freitag entbunden.. hab die elternzeit zu montag begonnen...
    aus 2 gründen..


    1. ich bekomme das wochenende volle bsoldung.
    2. ich bin dadurch offiziell 2 tage nach dem mutterschutz im dienst.. somit kam ich in meiner elternzeit unter ein jahr ausfallzeit (in nrw zählt der mutterschutz nämlich dazu). das hatte den vorteil, dass ich keinen rückkehrantrag stellen musste und sicher war an mein alte schule zurück zu kommen.
    das schulamt hatte meine elternzeit damals ganz frech auf start am samstag datiert.. da hab ich widerspruch eingelegt ( zitat der Sachberbeiterin im schulamt "sie müssen ab samstag und nicht erst montag")... ich hab gesagt ich muss gar nix... man kann mich ja nicht zwingen eltenzeit zu nehmen... sie erkundigte sich bei ihrer chefin. einige tage danach bekam ich ein neues schreiben mit den "richtigen" daten.

    • Offizieller Beitrag

    Achtung, ich sprach mich nicht dafür aus, dass man nicht an sich denken soll, stellte aber die Frage in dem Raum, ob es wirklich so geht und auch umgesetzt wird?


    1) MUSS eine Schulleitung so eine Regelung akzeptieren? Kann sie nicht die TE irgendwo in die Verwaltung abschieben? Nur in Vertretungen parken? Gut, ich hab kein Kind, kann mich also sicher nicht mal annähernd vorstellen, in welcher emotionaler Lage man sich befindet, aber: sein kleines Baby nach 6 Wochen zuhause lassen, für lächerliche 3 Wochen und dann auch noch die ganze Zeit frustriert sein?


    2) Wenn mir die Stimmung an meiner Schule auch nur ein bisschen interessiert, würde ich mir das vielleicht doch ein bisschen überlegen. Es hängt sicher vom BL, Schulform und so weiter ab, aber bei uns an der Schule wurden in den letzten 2 Jahren die "Männer-Elternzeiten" fast nie vertreten, der Mutterschutz von mehreren Frauen in der Oberstufe grundsätzlich nicht vertreten. Wenn man weiß, dass jemand zurückkommt, ist es eh so ne Sache, wenn es dann auch nur für so einen kurzen Zeitraum ist... (und auch hier wieder die Frage: kann man WIRKLICH die Tage und so bestimmen, wo man kommt und geht? ich komme ja aus NRW, es ist bei uns eben tatsächlich nicht der Fall, zusätzlich dazu macht natürlich die Schulleitung auch mal Druck wegen Ferien und so - DAS ist aber natürlich was Anderes und das finde ich nur doof)


    3) hier wieder die emotionale Sache, was eigentlich wirklich mein eigentlicher Punkt war: eine Fernbeziehung mit Baby? wo wohnt man? finanziell sicher unpraktisch, emotional kaum leistbar...


    chili

  • 3) hier wieder die emotionale Sache, was eigentlich wirklich mein eigentlicher Punkt war: eine Fernbeziehung mit Baby? wo wohnt man? finanziell sicher unpraktisch, emotional kaum leistbar...

    Warum sollte das Kind denn mit Mann nicht mitkommen können, für ca. 3 Wochen ist fast jede Unterkunft dann groß genug.



    1) MUSS eine Schulleitung so eine Regelung akzeptieren? Kann sie nicht die TE irgendwo in die Verwaltung abschieben?

    Ja, die Schulleitung muss das und nein, du hast Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, also Verwaltung eher nein, Vertretung natürlich (finde ich für drei Wochen nicht schlimm! Hatte oft so kurze Vertretung anfangs als PKB im Studium.).


    Gut, ich hab kein Kind, kann mich also sicher nicht mal annähernd vorstellen, in welcher emotionaler Lage man sich befindet, aber: sein kleines Baby nach 6 Wochen zuhause lassen, für lächerliche 3 Wochen und dann auch noch die ganze Zeit frustriert sein?

    Ehrlich gesagt war ich anfangs manchmal ganz froh mal ein bisschen rauszukommen.


    und auch hier wieder die Frage: kann man WIRKLICH die Tage und so bestimmen, wo man kommt und geht? ich komme ja aus NRW, es ist bei uns eben tatsächlich nicht der Fall, zusätzlich dazu macht natürlich die Schulleitung auch mal Druck wegen Ferien und so - DAS ist aber natürlich was Anderes und das finde ich nur doof)

    Ja, das kann man bestimmen, auch in NRW, man muss sich meist nur mit der Verwaltung, die das oft nicht begreift, auseinandersetzen.

  • Erst mal generell. Am unserer Schule gibt es keine Vertretungslehrkräfte. Aber Dauerkranke, geteilte Stunden, Vorkurse, plus Programme für Abiturienten an der Berufsschule, JOA Klassen, Flüchtlingsklassen etc, sodass auch für drei Wochen eine durchaus für alle sinnvolle Beschäftigung gefunden werden könnte. Zumindest für die meisten Stunden.


    Es gehen Leute auch zwei Wochen auf Seminar, sind jahrelang Dauerkrank, fehlen wegen Schönheitsops, wiederholten Unfällen vom Extremsport, Referendare brechen plötzlich ab und so weiter. Da muss es doch auch ganz ehrlich zumutbar sein, mich drei Wochen im Zweifel bis auf tatsächliche Vertretung suboptimal einsetzen zu können oder irgendwie proforma zu beschäftigen.


    Ich plane es offen zu kommunizieren, so wie ich es vorhabe, also mit monatelangem Vorlauf zur Planung. Je nach tatsächlichem Geburtstermin können es auch nur zwei Wochen sein. Mehr aber nicht, da dann Ferien sind.


    Natürlich wäre das Baby in den drei Wochen nicht hunderte Kilometer weg beim Vater. Sondern hier vor Ort, nah an der Schule. Ob ich die Wohnung länger behalte oder dann eine Pension nehme muss man dann schauen (finanziell wären auch 5 Sterne kein Problem, da das ja angeführt wurde). Da es beim Vater evtl beruflich nicht möglich ist (Recht hin oder her) könnte auch meine Mutter /Schwiegermutter in der Zeit kommen oder beide. Also das ist alles lösbar.


    Wenn es also so einfach geht, den Termin der Elternzeit nach hinten zu verschieben, werde ich das tun. Erst recht, wenn es reicht, wenn ich in den Wochen eine reduzierte Stundenzahl habe.


    Ob ich dann in Freistunden stille, das überhaupt kann oder irgendwelche Pumpen nutze, muss ja nicht 8 Monate vorher hier diskutiert werden ;)


    Ich weiß auch nicht warum man frustriert sein soll, wenn man nach 8(!) Wochen nach der Geburt drei Wochen lang bis mittags außer Haus ist und das Kind 5 min entfernt top versorgt?

  • Lass dich nicht verunsichern. Du hast dich nach rechtlichen Möglichkeiten erkundigt. Deshalb lies dir am besten nur solche Antworten durch. Ich finde es auch immer seltsam, dass sich einige Menschen ständig ungefragt in die Lebensgestaltung Anderer einmischen müssen. Nur weil es allgemein nicht üblich ist, acht Wochen nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, heißt das ja nicht, dass der Einzelne nicht gute Gründe dafür hat (die im Übrigen niemanaden etwas angehen).
    Tu, was DU für richtig hältst. Da ich aber schon mehrmals in ähnlichen Situationen war wie du, möchte ich dir noch etwas mitteilen, was ich zunächst selbst nicht wusste: Das Bundeselterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn dein Kind z.B. am 17. 8. geboren wird, könntest du für den Monat 17. 10. bis 17. 11. Elterngeld bekommen. Wenn dein Mann sich beteiligt, habt ihr Anrecht auf 14 Monate. Daher ist es sinnvoll, die Elternzeit entsprechend zu nehmen. Dies wird einem von den Bezirksregierungen auch so genehmigt, sogar dann, wenn der Abstand zu de Ferien eigentlich zu kurz ist. Hier gibt es jedoch dann eine Ausnahme von der Ferienregelung, denn diese darf niemanden davon abhalten, seinen Eltenrgeldanspruch von auszunutzen.
    Alles Gute!

  • Hallo,
    eine andere Alternative wäre, vor der Geburt auf 3 Wochen Mutterschutz zu verzichten. Das geht bei Mutterschutz vor der Geburt.

  • Das Bundeselterngeld wird nur für volle Lebensmonate des Kindes gezahlt.

    Nicht ganz richtig.
    Denn auch nur eine Woche Elternzeit in dem Lebensmonat ca. reicht, wenn man den Rest Vollzeit gearbeitet hat, reicht um auf nicht mehr als 30h/Woche im Monatsschnitt zu kommen und somit Anspruch auf Elterngeld. Also wie lange NRW sich diese Begründung noch gefallen lässt, ist fraglich.


    eine andere Alternative wäre, vor der Geburt auf 3 Wochen Mutterschutz zu verzichten. Das geht bei Mutterschutz vor der Geburt.

    DA hat sie doch aber gar nichts von, die 14 Wochen Mutterschutz zählen ja bei der Probezeit mit, sie braucht nach dem Mutterschutz noch 3 Wochen. Verzichtet sie vorher braucht sie trotzdem danach noch 3 Wochen, hat nur unnötiger Weise zwischendurch länger gearbeitet.

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