@ chilli
mir wär es sowas von pupsegal wie die schule das findet, wenn ich 3 wochen arbeiten will und dann in elternzeit gehe.
und NATÜRLICH kann mich niemand zwingen früher in elternzeit zu gehen..ich kann mir aussuchen ab wann ich elternzeit nehme (außer das aussapren von ferien macht es etwas komplizierter).
ich hab mein kind "damals" an einem freitag entbunden.. hab die elternzeit zu montag begonnen...
aus 2 gründen..
1. ich bekomme das wochenende volle bsoldung.
2. ich bin dadurch offiziell 2 tage nach dem mutterschutz im dienst.. somit kam ich in meiner elternzeit unter ein jahr ausfallzeit (in nrw zählt der mutterschutz nämlich dazu). das hatte den vorteil, dass ich keinen rückkehrantrag stellen musste und sicher war an mein alte schule zurück zu kommen.
das schulamt hatte meine elternzeit damals ganz frech auf start am samstag datiert.. da hab ich widerspruch eingelegt ( zitat der Sachberbeiterin im schulamt "sie müssen ab samstag und nicht erst montag")... ich hab gesagt ich muss gar nix... man kann mich ja nicht zwingen eltenzeit zu nehmen... sie erkundigte sich bei ihrer chefin. einige tage danach bekam ich ein neues schreiben mit den "richtigen" daten.