Hallo ihr Lieben,
ich bin in Bayern verbeamtet auf Probe seit einem Jahr. Ich möchte schwanger werden, hätte aber gerne die Verbeamtung auf Lebenszeit vorher sicher und plane daher wann ich frühstmöglich schwanger werden kann.
Bezüglich der Anrechnung des Mutterschutzes habe ich widersprüchliche Infos gefunden. Er beginnt ja 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Es steht, dass diese Zeit als Probezeit gilt, ergo wenn das Kind weniger als acht Wochen vor Ende der Probezeit käme, wäre ich 'safe'. Stimmt das so?
Es steht allerdings häufig da, dass aber die Probezeit um die Elternzeit verlängert wird und die Mutterschutzzeiten auf die Elternzeit angerechnet werden. Heißt das, wenn ich direkt nach der Geburt in Elternzeit ginge, hätte ich anschließend noch Probezeit offen, falls das Kind ein paar Wochen vor deren Ende käme?
Vielen Dank