Mutterschutz Anrechnung Probezeit

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin in Bayern verbeamtet auf Probe seit einem Jahr. Ich möchte schwanger werden, hätte aber gerne die Verbeamtung auf Lebenszeit vorher sicher und plane daher wann ich frühstmöglich schwanger werden kann.


    Bezüglich der Anrechnung des Mutterschutzes habe ich widersprüchliche Infos gefunden. Er beginnt ja 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Es steht, dass diese Zeit als Probezeit gilt, ergo wenn das Kind weniger als acht Wochen vor Ende der Probezeit käme, wäre ich 'safe'. Stimmt das so?


    Es steht allerdings häufig da, dass aber die Probezeit um die Elternzeit verlängert wird und die Mutterschutzzeiten auf die Elternzeit angerechnet werden. Heißt das, wenn ich direkt nach der Geburt in Elternzeit ginge, hätte ich anschließend noch Probezeit offen, falls das Kind ein paar Wochen vor deren Ende käme?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    der Mutterschutz gilt als Arbeitszeit. Wenn also das Ende des Mutterschutzes (acht Wichen nach dem errechneten Geburtstermin) mit dem Ende deiner Probezeit zusammenfällt, musst du nicht verlängern. Allerdings musst du vorher noch deine Revision ableisten. Ich habe das damals auch zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes während meiner zweiten Schwangerschaft so geschafft (war aber nicht geplant gewesen). Eine anschließende Elternzeit gilt allerdings nicht also Arbeitszeit und würde deshalb ggf. verlängernd auf die Probezeit wirken.


    Liebe Grüße,
    Bine

  • Ok danke,dass hilft mir schon mal .


    Das gilt aber auch wenn beim Elternzeitbeginn in dem Antrag ab Geburt steht und z. B. noch zwei Wochen nach der Geburt Probezeit wäre oder? Da ist ja dann gleichzeitig elternzeit und Mutterschutz.


    Ich muss hier in Bayern zwei Unterrichtsbesuche für das Probezeit Gutachten haben. Einmal waren sie schon da, das sollte machbar sein. Bzw wenn sie es nicht hinbekommen oder ich vorher Arbeitsunfähig geschrieben wäre, wäre es schon unfair wenn sich ohne mein verschulden die Probezeit verlängert.

  • Das gilt aber auch wenn beim Elternzeitbeginn in dem Antrag ab Geburt steht und z. B. noch zwei Wochen nach der Geburt Probezeit wäre oder?

    Warum sollte so ein Unsinn in dem Antrag stehen, die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz, lediglich bei der maximalen Länge wird nachher der Mutterschutz nach der Geburt angerechnet.


    Also Mutterschutz ist immer keine Elternzeit von dem betreffenden Kind!

  • So, irgendwie ging alles doch schneller als erwartet. Es hat im ersten Monat direkt geklappt. Wir freuen uns riesig und irgendwie ist mir jetzt eigentlich auch die Probezeit egal. Da es schneller gibt als erwartet ist rechnerisch der Mutterschutz genau drei Wochen vor Ende der Probezeit zu Ende.


    Kann man da jetzt irgendwas machen um die Probezeit noch fertig zu bekommen, z. B. die drei Wochen Teilzeit (ich möchte stillen, da wäre Vollzeit mit nachmittags Unterricht schwierig) und mein Mann nimmt halt in der Zeit seinem Monat Elternzeit?


    Oder ist es bei zwei Wochen so, dass gesagt wird, die Probezeit gilt als erfüllt?


    Es gibt ja die Möglichkeit Teilzeit in Elternzeit z. B. nur einen Tag die Woche zu arbeiten. Wie wird das auf die Probezeit abgerechnet?


    Danke für eure Hilfe :)

  • Kann man da jetzt irgendwas machen um die Probezeit noch fertig zu bekommen, z. B. die drei Wochen Teilzeit (ich möchte stillen, da wäre Vollzeit mit nachmittags Unterricht schwierig) und mein Mann nimmt halt in der Zeit seinem Monat Elternzeit?

    Du weißt, das du Anrecht auf bezahlte Stillpausen hast. Sprich, wenn du nah genug an der Schule wohnst, könnte dein Mann dir das Kind zwischendurch bringen und du stillst dann statt zu unterrichten.

    Es gibt ja die Möglichkeit Teilzeit in Elternzeit z. B. nur einen Tag die Woche zu arbeiten. Wie wird das auf die Probezeit abgerechnet?

    Da wirst du wohl in dem für dich zuständigen Amt nachfragen, wie genau sie das nehmen und welches die Mindeststundenzahl sein muss.

  • also in nrw wird auf den tag genau gerechnet.
    Bei mir war es auch so.
    Ich habe dann noch 2 wochen gearbeitet...(meine mama hatte sich urlaub genommen) urkunde bekommen in elternzeit gegangen.
    Ich dachte was ich habe das habe ich.
    Allerdings ist es schwierig wenn du stillst.


    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten.


    Das mit der Stillpause weiß ich. Ich stelle es mir trotzdem schwierig vor im Schulstress. Aktuell haben wir wegen der vielen neuen Willkommensklassen nicht mal mehr Räume um Elterngespräche zu führen etc. Und überall in den Räumen kommen ständig Kollegen mit Schülern die nachschreiben müssen rein. Aber irgendwas müsste sich schon finden.


    Ich glaube nur meine Schule wäre wenig begeistert, wenn ich nach insgesamt 14 Wochen Mutterschutz noch mal für drei Wochen auftauche, um dann erst mal mindestens anderthalb Jahre (so aktuell der Plan) daheim zu sein. Bei uns ist es organisatorisch gerade sehr schwierig wegen Dauerkranken, mehreren Standorten etc.


    Oh je also muss ich denen irgendwie beibringen, dass ich nach dem Mutterschutz noch mal drei Wochen Vollzeit komme, mit Stillpausen und passenden Räumlichkeiten dafür und dass mir mehrfach während des Schultages ein evtl. schreiendes Baby gebracht wird, weil ich unbedingt die Lebenszeitverbeamtung fertig haben will?


    Ich denke sie werden nicht gerade begeistert sein, dass ich, um mich persönlich besser abgesichert zu fühlen, den ganzen Betrieb in Chaos stürze
    Ich gehe davon aus, dass sie versuchen mich dazu zu bringen direkt in Elternzeit zu gehen :/

  • Aber wenn bei euch so viele dauerkrank sind, dann sind sie doch über jede Stunde froh. Und ehrlich gesagt würde ich eben eher gucken, was die Mindeststundenzahl ist, um das angerechnet zu bekommen und nur mit der kommen.

  • Das geht leider nicht, viel länger als die drei Wochen noch zu arbeiten wenn das Baby da ist, bekomme ich nicht organisiert. Mein Mann arbeitet weit weg, wir haben seit Ewigkeiten zwei Wohnungen. Meine oder seine Familie ist auch nicht vor Ort. Ich hätte gerne die Lebenszeit fertig und dann wohnen wir erst mal anderthalb bis zwei Jahre Elternzeit weit weg von der Schule. Nach der Zeit schaut mein Mann, dass er einen Job in der Nähe meiner Schule findet oder ich irgendwie das Bundesland wechseln kann. Alles leider kompliziert.

  • Alles ab halber Stundenzahl wird voll auf die Probezeit angerechnet. Darunter nur teilweise. Also: Wenn du mit einem Viertel der Stundenzahl arbeiten würdest, müsstest du statt der drei noch sechs Wochen arbeiten.
    Ich an deiner Stelle würde versuchen, mit halber Stundenzahl diese drei Wochen abzuleisten und dann in Elternzeit zu gehen. Das müsstest du doch organisiert bekommen.

  • Falls du krank würdest..würde die zeit auch gerechnet als arbeitszeit..außer du kommst auf über 3 monate in der probezeit....kann man ja nie wissen wie es einem geht bei einer solchen Belastung...
    Aber die Revisionen solltest du alle davor ablegen..

  • Das geht leider nicht, viel länger als die drei Wochen noch zu arbeiten wenn das Baby da ist, bekomme ich nicht organisiert. Mein Mann arbeitet weit weg, wir haben seit Ewigkeiten zwei Wohnungen. Meine oder seine Familie ist auch nicht vor Ort. Ich hätte gerne die Lebenszeit fertig und dann wohnen wir erst mal anderthalb bis zwei Jahre Elternzeit weit weg von der Schule. Nach der Zeit schaut mein Mann, dass er einen Job in der Nähe meiner Schule findet oder ich irgendwie das Bundesland wechseln kann. Alles leider kompliziert.

    Wieso geht das nicht, es sprach doch keiner von länger, sondern eben nur die Zeit, die du brauchst, damit es genau angerechnet wird.


    Alles ab halber Stundenzahl wird voll auf die Probezeit angerechnet. Darunter nur teilweise. Also: Wenn du mit einem Viertel der Stundenzahl arbeiten würdest, müsstest du statt der drei noch sechs Wochen arbeiten.
    Ich an deiner Stelle würde versuchen, mit halber Stundenzahl diese drei Wochen abzuleisten und dann in Elternzeit zu gehen. Das müsstest du doch organisiert bekommen.

    Genau so meinte ich es, eben nur die Mindestzahl, die notwendig ist, um es für die volle Zeit anzuerkennen. Wäre doch also perfekt mit halber Stelle und nicht Vollzeit.



    Falls du krank würdest..würde die zeit auch gerechnet als arbeitszeit..außer du kommst auf über 3 monate in der probezeit....kann man ja nie wissen wie es einem geht bei einer solchen Belastung...
    Aber die Revisionen solltest du alle davor ablegen..

    Böse, böse, aber ehrlich gesagt habe ich genau so etwas auch gedacht.

  • Ah ok, Stunden reduzieren für die drei Wochen. Das wäre machbar und dann könnten die mich vielleicht sogar halbwegs sinnvoll für Vertretungen einsetzen. Da habt ihr mir sehr geholfen. Ich dachte dadurch verlängert sich der Spaß.


    Krank feiern, wäre jetzt nicht meins. Aber falls das Kind krank wird, kann man sich ja dafür krank schreiben lassen oder wenn es wirklich gar nicht geht.


    In Bayern gibt es keine Revision wie in anderen Ländern denke ich. Ich hatte schon einen Unterrichtsbesuch und habe das Gutachten fürs erste Jahr Probezeit schon unterschrieben. Die Direktorin muss halt noch mal kommen in den nächsten 7 Monaten. Das sollte sie hin bekommen. Es gab dem hören nach auch schon (positive) Probezeit Gutachten ohne Besuch an anderen Schulen, weil es verplant wurde.

  • Aber falls das Kind krank wird, kann man sich ja dafür krank schreiben lassen

    Nein, das geht natürlich nicht, sondern du kannst einen deiner wenigen Tage zur Betreuung des Kindes nehmen (vermutlich vier in Bayern, aber das ist Bundesland und Einkommensabhängig). Du kannst dich dafür nicht krankschreiben lassen.


    Ah ok, Stunden reduzieren für die drei Wochen. Das wäre machbar und dann könnten die mich vielleicht sogar halbwegs sinnvoll für Vertretungen einsetzen. Da habt ihr mir sehr geholfen. Ich dachte dadurch verlängert sich der Spaß.

    Da musst du eben noch mal genau klären, wie hoch die Stundenzahl bei euch genau sein muss, die geht, damit nicht verlängert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das geht natürlich nicht, sondern du kannst einen deiner wenigen Tage zur Betreuung des Kindes nehmen (vermutlich vier in Bayern, aber das ist Bundesland und Einkommensabhängig). Du kannst dich dafür nicht krankschreiben lassen.

    und selbst das sollte schwierig sein, denn die Kind-Krank-Tage sind dafür da, damit man das Kind betreuen kann. Da der Vater aber in dem Monat Elternzeit nehmen würde, ist die Betreuung gesichert.
    (und jetzt bitte nicht mit "mit Mama ist es am Schönsten", denn das ist es allgemein, und wenn man sich _bewusst_ dafür entscheidet, erstmals (selbst) keine Elternzeit zu nehmen, kann man sich nicht alle Rosinen rauspicken.)


    Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist und ich bin wirklich dagegen, dass man sein Familienleben und Kinderplanung sowie Betreuungspläne (zb länger Elternzeit nehmen, damit es am Halbjahr passt usw...) an die Wünsche der Schule ausrichtet, aber meine Schule würde mir den Vogel zeigen, wenn man erstmals 14 Wochen weg ist (oder mehr bei Beschäftigungsverbot), dann zurückkommt, 3-4 Wochen unterrichten will (was denn? einfach so ein bisschen?) und dann geplant wieder weg bin (darf man die Elternzeit überhaupt einfach so taggenau nehmen, wie man will?).
    Ich würde vermutlich nur Vertretung bekommen und die Schule wäre voll genervt, weil sie in dieser Zeit keine Vertretungslehrkraft bekäme...


    und will man sich das selbst WIRKLICH antun? kleines Baby zuhause und für ein paar Wochen wieder ausziehen ? (wenn ihr jetzt 2 Wohnungen habt, gehe ich davon aus, dass ihr zum Beginn des Mutterschutzes deine Wohnung am Schulort kündigt?)


    nur so Gedanken, ...
    chili (meine beste Freundin steht genau in der selben Konstellation zur Zeit. Nur halt ohne Probezeit, da sie Angestellte ist und ihre Stelle (an der Uni) quasi jedes Semester mit irgendwelchen Gründen wegrationiert werden könnte. Da erscheinen 3 Wochen Restprobezeit relativ irrelevant...

  • und selbst das sollte schwierig sein, denn die Kind-Krank-Tage sind dafür da, damit man das Kind betreuen kann. Da der Vater aber in dem Monat Elternzeit nehmen würde, ist die Betreuung gesichert.(und jetzt bitte nicht mit "mit Mama ist es am Schönsten", denn das ist es allgemein, und wenn man sich _bewusst_ dafür entscheidet, erstmals (selbst) keine Elternzeit zu nehmen, kann man sich nicht alle Rosinen rauspicken.)


    Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist und ich bin wirklich dagegen, dass man sein Familienleben und Kinderplanung sowie Betreuungspläne (zb länger Elternzeit nehmen, damit es am Halbjahr passt usw...) an die Wünsche der Schule ausrichtet, aber meine Schule würde mir den Vogel zeigen, wenn man erstmals 14 Wochen weg ist (oder mehr bei Beschäftigungsverbot), dann zurückkommt, 3-4 Wochen unterrichten will (was denn? einfach so ein bisschen?) und dann geplant wieder weg bin (darf man die Elternzeit überhaupt einfach so taggenau nehmen, wie man will?).
    Ich würde vermutlich nur Vertretung bekommen und die Schule wäre voll genervt, weil sie in dieser Zeit keine Vertretungslehrkraft bekäme...

    Naja, auch der Papa kann ja krank sein, dann geht das schon wieder oder er kann eben das Kind nicht betreuen, weil es nur Muttermilch bei sich behält. Also nein, ganz ausgeschlossen ist das trotz Elternzeit des Vaters nicht (zumal die ja nicht heißt, dass man Vollzeit fürs Kind verfügbar ist!).



    Das ist eben vermutlich ganz unterschiedlich, meine Schule wäre bei sowas begeistert, weil sie eben Vertretungsstunden oder Teilungs- DaZ-Stunden usw. hätte, die sonst nicht da sind und lieber jemanden von uns nur kurzfristig nehmen, als eine Vertretungskraft, die sie einarbeiten muss. Zumal Vertretungskräfte auch rar gesät sind.

  • Naja, um jetzt mal ganz ehrlich zu sein:
    Du musst schauen dass es für dich passt. Für dich ist jetzt erstmal das Ende der Probezeit am wichtigsten. Und wenn das so einfach geht, dass du nach der Elternzeit noch 3 Wochen arbeitest, würde ich das machen. Dein Mann nimmt in der Zeit Urlaub (oder ihr holt euch eine Tagesmutter für die Zeit, wenns nicht anders geht) und du bestehst deine Probezeit. Klar wird die Schule das nicht mögen. Aber je nach Verhältnis zur Schulleitung würde ich deinen Plan denen so kommunizieren wie du das tatsächlich vor hast (bei einem schlechten Verhältnis vielleicht eher nicht ;) ). Und dann sinds halt drei Wochen nur Vertretung. Die Zeit geht auch rum. Und du hast ja vorher Zeit viele Vertretungsstunden vorzubereiten.


    Bezüglich dem Stillen:
    Schau dir mal die Milchpumpen an. Dann brauchst du das Kind am Vormittag nicht stillen ->
    keinen Stress für dich, Kind oder deinen Mann.


    Und ich weiß nicht mehr wies in Bayern ist, aber in NDS besteht nach deiner Elternzeit nicht einmal ein Anrecht darauf an deine vorherige Schule zurück zu kehren, sondern du bekommst eine zugewiesen, an der gerade Platz für dich ist.

  • Dein Mann nimmt in der Zeit Urlaub (oder ihr holt euch eine Tagesmutter für die Zeit, wenns nicht anders geht) und du bestehst deine Probezeit.

    Warum sollte er Urlaub nehmen, wenn ihm doch auch Elternzeit mit Elterngeld zusteht?


    Bezüglich dem Stillen:
    Schau dir mal die Milchpumpen an. Dann brauchst du das Kind am Vormittag nicht stillen ->
    keinen Stress für dich, Kind oder deinen Mann.

    Das kann aber auch deutlich mehr Stress verursachen, als das Stillen selber! Das muss sie sich eben ausprobieren, wie es mit dem Kind passt. Auch da stehen ihr dann aber die Stillpausen zu, um z.B: abzupumpen.

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