Kürzlich äußerte eine Mutter dem Lehrer gegenüber den Wunsch, beim ersten Eltern - Kindgespräch ( Elternsprechtagstreffen mit Kind) eines Erstklässlers das Gespräch " als Erinnerungshilfe" aufnehmen zu wollen. Vor diesem Gespräch verlief der Lehrer Elternkontakt harmonisch.
Wie würdet ihr auf dieses Ansinnen reagieren?
Gibt es eine Empfehlung eines Kultusministeriums diesbezüglich?
Gibt es dazu einen Passus im Schulrecht/ - gesetz?
Über Antworten freue ich mich
Gruß
Simian