Mitschnitt beim Elternsprechtag

  • Kürzlich äußerte eine Mutter dem Lehrer gegenüber den Wunsch, beim ersten Eltern - Kindgespräch ( Elternsprechtagstreffen mit Kind) eines Erstklässlers das Gespräch " als Erinnerungshilfe" aufnehmen zu wollen. Vor diesem Gespräch verlief der Lehrer Elternkontakt harmonisch.


    Wie würdet ihr auf dieses Ansinnen reagieren?
    Gibt es eine Empfehlung eines Kultusministeriums diesbezüglich?
    Gibt es dazu einen Passus im Schulrecht/ - gesetz?


    Über Antworten freue ich mich


    Gruß


    Simian :rose:

  • Wollte bei mir auch mal einer. Habe ich abgelehnt. Wir haben uns dann auf ein Protokoll geeinigt, welches ich dann im Anschluss kopiert habe.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Rechtliche Grundlage weiß ich auch nicht, aber ich würde das auch klar ablehnen (käme mir sonst so ein bisschen vor wie bei einem Polizeiverhör....)
    Protokoll extra und ausführlich nur für den Elternteil würde ich an einem Sprechtag aber auch ablehnen (ich stelle mir gerade vor, ich würde das an einem Elternsprechtag für 25 Eltern machen...). Klar mache ich mir Notizen über die wesentlichen Vereinbarungen und Absprachen und die kann ich dann auch gerne als Kopie mitgeben aber ansonsten würde ich dem Elternteil vorschlagen, sich die wesentlichen Punkte selbst mitzuschreiben (Stift und Papier würde ich auch anreichen). Was anderes ist das bei ausführlicheren Gesprächen, die man aus bestimmten Anlässen mit Eltern führt, das führe ich eh meist Protokoll, vor allem wenn es um wichtige Fragen geht. Das lasse ich mir dann auch von den Eltern unterschreiben.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Icke, wenn du ein Formular vorbereitest und ddarauf stichpunktartig notierst und die Eltern direkt unterschreiben lässt, kannst du dieses a nächten Schultag den Kindern als Kopie mitgeben. Kannst ja als Vorbereitung schon einige Stichpunkte von Themen, die du ansprechen willst, aufführen. Dann ist es kein Mehraufwand und du hast ein Protokoll mit Unterschrift.

  • Ich würde mich auch nicht darauf einlassen.
    Ich habe immer ein Gesprächsblatt in zweifacher Ausführung und Kohlepapier dabei. Ich schreibe dann stichpunktartig mit, alle unterschreiben, ein Exemplar für mich und das andere für die Eltern/den Schüler. Die Sache ist dann gleich erledigt und ich muss nicht mehr daran denken, die Mitschrift zu kopieren und auszuteilen.

  • Gegenfrage: fiele dir ein Grund ein, warum du das für dein eigenes Kind wolltest? Bei Eltern mit seltsamen Sonderwünschen wäre ich vorsichtig. Klares und freundliches Nein.


    Verboten ist es sicher nicht, sie hätten ja vorher gefragt.

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