Note im Zeugnis falsch

  • Hallo,
    ich habe eine rechtliche Frage.
    Heute wurden die Zeugnisse verteilt. Zwei meiner Schülersagten, dass ihre Note falsch sei. (zwei statt drei). Ich bin mit den Schülernzum Kollegen gegangen und habe nachgefragt. Er sagte, dass es sich um einenFehler handele, die beiden müssten eine Zwei haben.
    Ich arbeite seit zehn Jahren an der Schule und habe dieszuvor auch schon erlebt. (nicht ständig und nicht immer nur bei mir, aber eskommt halt vor.) Also bin ich ins Sekretariat, habe die Noten mit demEinverständnis des Fachlehrers ändern lassen und wollte die nun richtigen Zeugnissevon der Schulleitung unterschreiben lassen. Das war auch nie ein Problem. Heuteverweigerte die Schulleitung aber eine Unterschrift mit der Begründung, dassdie Noten auf der Klassenkonferenz beschlossen worden seien und nicht mehrgeändert werden könnten.
    Das verstehe ich nicht.
    Auf der Klassenkonferenz erhalten alle Kollegen dieGelegenheit ihre Noten zu überprüfen. Da hat der Fachkollege einen Fehlergemacht, weil er ja nicht bemerkt hat, dass er die Noten falsch eingetragen hatte.Am Ende der Konferenz wird abgestimmt, ob die vorgelegtenZeugnisangelegenheiten so übernommen werden. Alle haben zugestimmt. Wenn manalso so will, hat er hier einen zweiten Fehler gemacht. Mit der Abstimmungkönnen die Noten laut Schulleitung nicht mehr geändert werden.
    Das widerspricht meiner Auffassung von Gerechtigkeit. Zudemfinde ich es schlimm, dass Fehler, die ja menschlich sind, zu Lasten derSchüler nicht mehr korrigiert werden können. Das macht mich wütend. :sauer:
    Jetzt habe ich schon versucht nachzulesen, auf welcherrechtlichen Grundlage die Schulleitung diese Entscheidung getroffen hat. Leiderfinde ich dazu nichts. Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?


    Informationen die noch wichtig sein könnten: Es handelt sich um Zeugnisse für die achte Klasse, Realschule, Niedersachsen.


    Liebe Grüße Anna

  • Boah, das regt mich auf... Bei uns ist es so, dass die Schüler für nen erneuten Ausdruck löhnen dürfen, aber bei uns wird das noch mal von den Schülern vor dem Druck kontrolliert, also wäre es ihr Versäumnis, wenn da was falsch ist.


    Habe direkt mal Google angeschmissen, aber nix wirklich gefunden.


    Allerdings wird im Zeugniserlass (http://www.mk.niedersachsen.de…enden-schulen-143644.html) ausdrücklich die Möglichkeit einer Zeugniskorrektur erwähnt, in 4.5


    Da es die Versetzung offenbar nicht beeinflusst, greift 2.2.1 wohl nicht.


    Halt! Stop! es scheint da aber nix zu stehen von Klassenkonferenz beschließt die Noten... Gib mir noch ein paar Minuten, falls du gerade während der Korrektur reinschauen solltest.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Vielleicht könnte man mit 3.4 argumentieren?


    Eigentlich sind nur die "Kopfnoten" durch die KK zu bestimmen, oder interpretiere ich da jetzt zu viel rein?

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  • In Bayern wäre das Vorgehen der Schulleitung bei einem *Jahreszeugnis* korrekt: Diese Noten legt die Klassenkonferenz fest, und die ist verantwortlich, und vor der hat sich der notengebende Kollege zu rechtfertigen. Wieso sollte der danach ohne die anderen einfach die Note ändern können? Tatsächlich müsste da schon wieder eine Klassenkonferenz zusammentretenund das neu beschließen.


    Aber: Manchmal nehmen Schulleitungen da eine Abkürzung. Das ist vielleicht sogar manchmal sinnvoll. Aber die Grenzen zwischen Kurzem Dienstweg und Umgehung von gesetzlichen Regelungen (vulgo: Korruption) sind nun mal fließend.


    Beim *Zwischenzeugnis* gilt das alles in Bayern nicht, soweit ich weiß (müsste aber nachschauen). Da spricht nichts gegen eine Änderung.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • danke für die schnellen Antworten,


    MSS, ich lese 3.4 auch so. Die Klassenkonferenz beschließt nicht die Noten, das macht der Fachlehrer. Kann man ihm einen Fehler in seiner Notengebung nachweisen, muss diese geändert werden. In meinem Fall hat der Fachlehrer aber keinen Fehler in der Notengebung gemacht, sondern einen Fehler beim Eintragen der Noten und bei der Kontrolle in der Konferenz. Diese Fehler hat er ja auch zugegeben. Da muss es doch möglich sein, das zu ändern. Ich frage mich auch, warum das in den Jahren zuvor immer möglich war und jetzt nicht mehr.
    Es scheint mir, als würde es sich hier um ein Machtspiel handeln. Die Schulleitung kann die Note ändern, muss es aber nicht. Er will nicht, also haben die Schüler das Nachsehen. Das kann doch nicht sein.
    :schreien: Natürlich handelt es sich um zwei freundliche, nett Schüler mit freundlichen, netten Eltern, die so eine Entscheidung hinnehmen. Das ist doch nicht fair. Ich würde so gern was für sie tun, auch wenn es für die Versetzung oder das gute Zeugnis insgesamt nicht wichtig ist. Das ist einfach nicht gerecht. :sauer:

  • Es kann natürlich sein, dass es wirklich Rechtliches gibt, was degegen spricht, aber das müsste die SL doch benennen können, oder? Das kann man ja auch so aufziehen, dass es deinen Schülern nicht hilft, aber daraus ne Lektion für die Lehrer wird, es besonders gründlich zu prüfen? Dann kann man wenigstens anderen Fällen vorbeugen.
    Zu Machtspielen kann ich natürlich mangels Hintergrundwissens nichts sagen. Könnte da ein wenig Honig ums Maul helfen? :weissnicht:

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  • Die Noten dürften auch so geändert werden... aber falls die SL denn unbedingt möchte:
    Abhilfekonferenz einberufen (also wieder alle beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schüler; den Vorsitz hat der Klassenlehrer). Der Sachverhalt wird dargestellt. Bei Bedarf Möglichkeit der Aussprache. Die Konferenz beschließt erneut - und schafft Abhilfe oder legt die Gründe dar, warum keine Änderung des Zeugnisses erfolgt.


    Damit die Konferenz einberufen wird, scheint mir an dieser Stelle (mit der Haltung der SL...) ein Antrag der Eltern sinnvoll/notwendig...


    (Man stelle sich das bei anderen Behörden vor (z.B. dem Finanzamt): Ein Bescheid erweist sich als fehlerhaft. Eine Korrektur ist (laut Amtsleiter) nicht möglich. Freut einen ja, wenn das dann zum eigenen Gunsten ist. Aber wenn ich umgekehrt dem Finanzamt ungerechtfertigterweise noch ganz viel zahlen soll, ...)
    Ohne jetzt nachgesehen zu haben, vermute ich, dass sich die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (egal ob für Zeugnis oder Steuerbescheid) nicht nur im bereits genannten Erlass, sondern auch im Verwaltungsverfahrensgesetz finden lassen (insbesondere in der Bund-Version, das niedersächsische VwVfG ist doch sehr übersichtlich...)

    • Offizieller Beitrag

    In NRW können Noten nach einer Zeugniskonferenz nur dann noch geändert werden, wenn selbige Konferenz noch einmal zusammentritt. Insofern ist ein Übersehen des Fehlers schon ärgerlich. Eine Note nur mit Zustimmung des Fachlehrers zu ändern, ist nicht zulässig. Letztlich muss der Schulleiter das neue Zeugnis ohnehin noch einmal unterschreiben - spätestens dann wird es ja Rückfragen geben.


    Man kann sich theoretisch auf einen "offensichtlichen Irrtum" beziehen, wenn die Note tatsächlich falsch eingetragen wurde. Ärgerlich ist es trotzdem.

  • Ich würde den Eltern raten, gegen die Entscheidung der Schulleitung einen begründeten Widerspruch zu schreiben. Ihr werdet sehen, wie schnell die SL springen wird. Und dann ist der Fachlehrer und der Klassenlehrer schuld an dem Dilemma. Wetten??

  • Der Fachlehrer hat einen Fehler gemacht. Die Schüler haben kein Problem damit (1. eh nicht relevant, 2. nur Halbjahresinfo, 3. entspannte Familie) und der SL hat eine Entscheidung getroffen. Nichts davon betrifft dich. Trotzdem setzt du Himmel und Hölle in Bewegung?
    Die Sorgen hätte ich gerne :flieh:

  • Weil sie vielleicht Klassenlehrerin ist? Dein Verständnis von Klassenlehrerverantwortung hätte ich gerne einmal erläutert.


    @Topic
    Passiert. Klassenkonferenz einberufen, kurz Sachverhalt erläutern, abstimmen und Zeugnis ändern. Geht bei uns 30 Sekunden die Konferenz.

  • Ich würde den Eltern raten, gegen die Entscheidung der Schulleitung einen begründeten Widerspruch zu schreiben. Ihr werdet sehen, wie schnell die SL springen wird. Und dann ist der Fachlehrer und der Klassenlehrer schuld an dem Dilemma. Wetten??

    Beschwerde ja, Widerspruch nein: Das Zwischenzeugnis ist kein Verwaltungsakt.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Es muss eine zweite Konferenz einberufen werden , in der alle unterrichtenden Fachlehrer über die Note des Schülers formal abstimmen werden

  • Weil sie vielleicht Klassenlehrerin ist? Dein Verständnis von Klassenlehrerverantwortung hätte ich gerne einmal erläutert.

    In den Ferien zum Jugendamt radeln, weil ein wichtiges Gespräch für einen Schüler ansteht, der mit 14 seine leibliche, alkoholabhängige Mutter kennenlernt und halsüberkopf zu ihr ziehen soll. Mit Ex-Häftlings-Eltern so auseinandersetzen, dass man ohne Beschimpfungen eine effektive Unterhaltung über die schulschwänzende Tochter führen kann. Sich um eine Klassenkonferenz kümmern, wenn der Fachkollege aufs Übelste beleidigt wurde. Nachmittags ins psychiatrische Behandlungszentrum fahren, um über die Zukunft eines gewalttätigen Schülers mit Wahnvorstellungen zu diskutieren. Am Wochenende ein Kind besuchen, das ins Heim umziehen musste, weil die Pflegemutter das Kind misshandelt hat.


    Dinge, die halt so anstehen, weil sie für die SchülerInnen relevant sind und weil die Kinder für den/die KlassenlehrerIn bedeutsam geworden sind. Eine 3 in eine 2 ändern, obwohl sich der Schüler selbst darüber gar nicht aufregt würde ich nicht in diese Kategorie zählen. Deswegen der Tip: Magengeschwüre-anärgern lieber für Wichtiges aufheben.

  • Schantalle:
    "Eine 3 in eine 2 ändern, obwohl sich der Schüler selbst darüber gar nicht aufregt würde ich nicht in diese Kategorie zählen. Deswegen der Tip: Magengeschwüre-anärgern lieber für Wichtiges aufheben." (Hervorhebung von mir)
    Das kann man durchaus unterschiedlich bewerten. Ich zum Beispiel reagiere schon seit Längerem nicht mehr auf bestimmte Beiträge.
    Erstens, weil mich der Umgang hier miteinander oft ärgert, und zweitens, weil es mir nicht zusteht, die Beweggründe von anderen hier zu bewerten.
    Ironie: leider haben wir nicht alle hier das Glück, permanent mit den oberkrassen Schüler und noch krasseren Eltern umgehen zu müssen.
    Jetzt nutze ich meine Zeit auch mal wieder für was anderes...
    @ Anna: Geh es an. Tipps hast du ja bekommen.


    Ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

    • Offizieller Beitrag

    Super, Schantalle, wenn wir so wie Du argumentieren, dürfen wir hier in Deutschland uns analog dazu über nichts mehr beklagen, weil es in Afrika oder Asien mit Sicherheit Lebensumstände gibt, die erheblich schlimmer, grausamer etc. sind als unsere. Kommen wir damit weiter?


    Im konkreten Fall hat ein Schüler aus Schusseligkeit einer Lehrkraft eine falsche Note bekommen. Die eigentlich nicht sonderlich aufwändige Korrektur dieses Fehlers wird aus reiner Bequemlichkeit und Willkür verweigert. Das ist nicht in Ordnung. Und in diesem Fall interessiert mich dann nicht, ob es anderen Menschen noch schlechter geht. Dieser Fehler hier ist im Gegensatz zu den anderen weltgewichtigeren Missständen auf dieser Welt nun wirklich leicht zu beheben...

  • ...Und in diesem Fall interessiert mich dann nicht, ob es anderen Menschen noch schlechter geht. Dieser Fehler hier ist im Gegensatz zu den anderen weltgewichtigeren Missständen auf dieser Welt nun wirklich leicht zu beheben...

    Das ist richtig. Die TE kann ja auch eine Konferenz einberufen.

    Es schadet aber nicht, verschiedene Meinungen zu hören und meine ist: Kirche im Dorf lassen, Wutsmileys und alles was dazu gehört mitnichten vonnöten. Schließlich muss man die Arbeit gesund bis zum Rentenalter ausführen. Und wenn man schon die nicht vorhandenen Probleme anderer, die für andere auch nicht als solche wahrgenommen werden (!) dermaßen aufbauscht, dürfte das schwierig werden.
    Was ich bei der Arbeit so erlebe, war nur die Antwort auf die Frage, wie ich denn Klassenlehrerverantwortung definiere.


    Zum Problem von Entwicklungsländern: interessant wären Beiträge von KollegInnen dort durchaus! Die grundsätzlichen Probleme dürften aber überall die gleichen sein: 1. wie bringe ich mit den Mitteln, die ich habe, Kindern etwas bei. 2. wie komme ich mit Vorgesetzten und Kollegen klar. Und 3. lasst uns doch mal über den Tellerrand schauen, es gibt noch was anderes als das westfälische Gymnasium.


    @ninale, dann reagier doch einfach nicht. Dein Beitrag ist nicht wertvoller, hilfreicher oder gar freundlicher, als andere hier.

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