Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage.
Heute wurden die Zeugnisse verteilt. Zwei meiner Schülersagten, dass ihre Note falsch sei. (zwei statt drei). Ich bin mit den Schülernzum Kollegen gegangen und habe nachgefragt. Er sagte, dass es sich um einenFehler handele, die beiden müssten eine Zwei haben.
Ich arbeite seit zehn Jahren an der Schule und habe dieszuvor auch schon erlebt. (nicht ständig und nicht immer nur bei mir, aber eskommt halt vor.) Also bin ich ins Sekretariat, habe die Noten mit demEinverständnis des Fachlehrers ändern lassen und wollte die nun richtigen Zeugnissevon der Schulleitung unterschreiben lassen. Das war auch nie ein Problem. Heuteverweigerte die Schulleitung aber eine Unterschrift mit der Begründung, dassdie Noten auf der Klassenkonferenz beschlossen worden seien und nicht mehrgeändert werden könnten.
Das verstehe ich nicht.
Auf der Klassenkonferenz erhalten alle Kollegen dieGelegenheit ihre Noten zu überprüfen. Da hat der Fachkollege einen Fehlergemacht, weil er ja nicht bemerkt hat, dass er die Noten falsch eingetragen hatte.Am Ende der Konferenz wird abgestimmt, ob die vorgelegtenZeugnisangelegenheiten so übernommen werden. Alle haben zugestimmt. Wenn manalso so will, hat er hier einen zweiten Fehler gemacht. Mit der Abstimmungkönnen die Noten laut Schulleitung nicht mehr geändert werden.
Das widerspricht meiner Auffassung von Gerechtigkeit. Zudemfinde ich es schlimm, dass Fehler, die ja menschlich sind, zu Lasten derSchüler nicht mehr korrigiert werden können. Das macht mich wütend.
Jetzt habe ich schon versucht nachzulesen, auf welcherrechtlichen Grundlage die Schulleitung diese Entscheidung getroffen hat. Leiderfinde ich dazu nichts. Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?
Informationen die noch wichtig sein könnten: Es handelt sich um Zeugnisse für die achte Klasse, Realschule, Niedersachsen.
Liebe Grüße Anna