GEZ und Bafög

  • Hallo an alle Studierenden und gerade fertig Studierten!
    Hat einer ne Ahnung wie das ist mit den Rundfunk-und Fernesehgebühren, wenn man Bafög bekommt? Können die erlassen werden oder nach unten gedrückt?
    So einem Studentenbudget täte das gut...

  • Ich weiß es nicht mehr genau. Aber ich glaube, dass man sich als Student befreien lassen kann. ?(
    Fabula

  • Hallo,
    ich habe Bafög gehabt und war von der GEZ befreit. Geh einfach mal mit deinem Bescheid zum Sozialamt, du bekommst dann ein Antragsformular für die Befreiung. Ab der zweiten Befreiung (die gilt meist nur für ein halbes Jahr) ging das bei mir ganz einfach per Post ohne persönlichen Besuch.
    Wünsche dir viel Erfolg und nette Sachbearbeiter.
    Gruß
    Minchen

  • Hallo,
    das geht aber nur, wenn du allein wohnst bzw. ausschließlich mit "Befreiten". Gleiches gilt für die Telefongrundgebühr, von der kannst du dich auch befreien lassen oder zumindest einen niedrigeren Satz bekommen.


    LG
    Britta

  • Hallo,


    also: bei mir war das damals so, dass ich meinen Bafög-Bescheid sog. "Bürgeramt" der Stadt vorlegen musste. (Die machten Einwohnermeldeamtssachen, Pässe etc.). Dieses Amt wandte sich dann an die GEZ. Mit der GEZ-Befreiung konnte man damals zumindest zusätzlich eine niedrigere Grundgebühr für das Telefon bei der Telekom beantragen. Frag doch einfach nach, ob es das noch gibt.


    Grüße
    Maria Leticia

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hola Maria Leticia,
    el dicho abajo me gusta mucho, es muy divertido.
    Saludos, Natalie

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Holita nofretete,


    chevere el dicho, verdad?


    Besonders gut gefällt er mir in einem Salsalied, dessen Text ich leider nicht im Internet gefunden habe. Die Story des Liedchens geht folgendermassen: Lateinamerikanischer Macho läuft sonntags gelangweilt auf der Strasse rum, dann ruft ihn eine wunderschöne Frau. Sie sah folgendermassen aus: "tenia un escote por delante y detras, pecho redondo si bien lo demas, me enamoro". Auf jeden Fall beschliessen sie, mal kurz in eine sog. Residencia zu verschwinden, das geht folgendermassen "con goteritas ya en el pantalon yo la bese y ella me beso con emocion". Aber die Freunde währte nicht lange: "cuando algo raro empeze a notar medio la puerta alcanze a cerrar y pa'l colchon". Naja, die gute Frau entsprach dann nicht so ganz den Vorstellungen unseres Machito : " ya no se puede dormir ni con reinas de belleza, uno se acuesta confiado y le resultan con presa". Und, schlimmer noch am Ende stellt sich raus: "yo soy León, León tu primo".
    Woraufhin unser betrogener Machito dann raisonniert "y si del cielo te caen limones aprende a hacer limonada, y si del cielo te caen huevos, aprende a hacer huevos fritos".


    Ich liiiiieeebbbe lateinamerikanische Musik!


    un beso
    Maria Leticia

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Danke für eure Antworten! Wär schön, wenn das mit der GEZ-Befreiung und Telefonvergünstigung klappen würde, aber leider ist es so, dass mein Mitbewohner im Doppelappartement nur vielleicht Bafög bekommt. Nach dem was Britta schrieb, steht es also noch auf der Kippe, ob es klappt.


    .....und zur lateinamerikanischen Musik.....ich schließe mich der Begeisterung an, besonders da ich gerne Latein zu lateinamerikanischer Musik tanze....

  • Hallo Britta,


    "das geht aber nur, wenn du allein wohnst bzw. ausschließlich mit "Befreiten". Gleiches gilt für die Telefongrundgebühr, von der kannst du dich auch befreien lassen oder zumindest einen niedrigeren Satz bekommen. "


    Ist es wirklich moeglich. Ich bin zwar keine Bafoeg-Empfaengerin (nicht weil es mir finanziell zu gut geht, sondern keine deutsche Staatsangehoerigkeit habe), aber muss immer die zu hohen Telefongebuehren von Telekom bezahlen. Meinst Du wirklich, dass dieses super kulante und super kundenfreundliche Unternehmen mir guenstige Gebuehren anbieten kann, weil ich Studentin bin??


    Liebe Gruess
    Laura

  • Ich befürchte du brauchst einen Bafög-Bescheid, den du ja leidr nicht hast. Aber vielleicht weiß hier noch jemand anderes Genaueres.

  • laura:


    Versuchs doch einfach mal. Vielleicht kannst du deinen finanzielle Situation auch anders nachweisen, ich weiß auch nicht wo da die Grenzen liegen. Aber ein Versuch ist es doch auf jeden Fall wert, oder?


    LG udn viel Glück
    Britta

  • Laura83


    Ich würde es auch an deiner Stelle einfach mal probieren. Wende dich an die zuständige Stelle und frage einfach nach, was sie für Nachweise/Papiere haben möchten. (Wenn z.B. das Telefon auf dich läuft brauchen die ja nicht zu wissen, dass dein Mitbewohner das auch nutzt und mit Einzelverbindungsnachweis könnt ihr sauber abrechnen). Bei der GEZ könntest du, wenn du eine Befreiung bekommst evtl. angeben, dass dein Mitbewohner mit dir in einem Haushalt wohnt. Habe ich mit meinem Mann damals auch gemacht und sie wollten keine weiteren Angaben über ihn.


    In meinem Fall war die Bewilligung dieser Vergünstigungen ausserdem vom Ermessensspielraum der Sachbearbeiter abhängig, d.h. es gab einen Sachbearbeiter, der mir sagte ich könne keine Vergünstigung bekommen. Ein paar Tage später traf ich auf einen Kollegen, der mir dann anstandslos die Vergünstigung gewährte.


    Viel Glück
    ML

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hola Maria-Leticia,
    ich liebe lateinamerikanische Musik auch, vor allem Bachata und Merengue (aus der Dominikanischen Republik). Leider kenn ich das Salsa Lied nicht. Gehst du in Salsa-Discotheken?
    LG, Natalie ;)

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Nochmal zur GEZ: Einige Mitstudenten haben berichtet, dass sie laut GEZ zwar Anspruch hatten auf eine Gebührenminderung, da sie unter einer bestimmten Einkommenslage waren, dieser Anspruch aber revidiert wurde, weil sie angeblich zu wenig (!!) Geld zur Verfügung hatten. Man hat das denen nicht abgenommen, da es unter einer Grenze lag (ich glaube Sozialsatz oder sowas)........., die angeblich von niemandem unterschritten wird. Glatt gelogen meinte die GEZ....
    NAja, ich hab gehört, wenn man dann Einspruch erhebt und sich genau belegen lässt, dass man nur sowenig hat, wie man hat, hätte man wieder Aussichten....aber trotzdem..... ?(

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