Guten Abend,
eine rechtliche Frage führt mich in dieses Forum und ich traue mich als Neuzugang damit direkt mal an ein Thema... vielleicht hatte ja mal jemand hier so eine Situation...
Ich arbeite als Vertretungslehrerin in der Sek1 in NRW und es könnte sein, dass ich während des Schuljahres anderweitig eine Arbeit finden kann. Nach TV-L habe ich eine Probezeit von 6 Monaten, die bald um ist. Angenommen, ich würde zum Ende des 7. bis 9. Monats meines Vertrags kündigen wollen (er endet nach 10 Monaten), welche Kündigungsfrist gilt dann für mich?
Oder genauer gefragt: was bedeutet dieser Passus "- nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt." aus dem TV-L (Link: http://oeffentlicher-dienst.in…t/kuendigungsfristen.html) für mich?
Danke für jede Hilfe!