Kündigung Angestellte NRW Sek1

  • Guten Abend,


    eine rechtliche Frage führt mich in dieses Forum und ich traue mich als Neuzugang damit direkt mal an ein Thema... vielleicht hatte ja mal jemand hier so eine Situation...


    Ich arbeite als Vertretungslehrerin in der Sek1 in NRW und es könnte sein, dass ich während des Schuljahres anderweitig eine Arbeit finden kann. Nach TV-L habe ich eine Probezeit von 6 Monaten, die bald um ist. Angenommen, ich würde zum Ende des 7. bis 9. Monats meines Vertrags kündigen wollen (er endet nach 10 Monaten), welche Kündigungsfrist gilt dann für mich?
    Oder genauer gefragt: was bedeutet dieser Passus "- nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt." aus dem TV-L (Link: http://oeffentlicher-dienst.in…t/kuendigungsfristen.html) für mich?


    Danke für jede Hilfe!

  • Danke für deine schnelle Antwort. Auch wenn ich sie befürchtet hatte... irgendwie...
    Da hilft es wohl auch nicht, dass ich kündigen würde, um in einem anderen Bundesland eine Planstelle fortzusetzen bzw. aus der Freistellung in Elternzeit zurückzukehren... !?

  • Du kannst aber innerhalb der Probezeit mit zweiwöchiger Frist kündigen! Damit kannst du auch die Kündigung zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erklären und hoffen, dass der AG nicht früher raushaut.

    • Offizieller Beitrag

    was meinst du mit "fortsetzen"?
    NRW hat die Regel, dass eine Vertretungsstelle "verlassen" werden kann, wenn man eine Planstelle aufnimmt. Es ist zwar glaube ich offiziell nur für eine Planstelle in NRW, aber es ist sicher ein Argument. Aber da geht es um eine Aufnahme und nicht die Fortsetzung.
    Mit der Elternzeit und den dazugehörigen Regelungen kenne ich mich nicht aus.
    Aber du hast oben geschrieben, dass du anderweitig eine Arbeit finden würdest. Das mit der Elternzeit müsstest du sicher nachweisen und nicht einfach so sagen und dann doch eine Arbeit woanders annehmen...


    chili

  • @ Seph
    Du meinst, ich sage im 6. Beschäftigungsmonat (am spätestens 14. Tag), dass ich zum Ende des Monats kündigen möchte (mit Ende der Probezeit), aber ein, zwei, drei Monate später favorisieren würde? Und stelle dann die Vorteile für den AG heraus, wenn er mich länger beschäftigt!?


    @ Chilipaprika
    Mit "Fortsetzen" meine ich, dass ich derzeit in Elternzeit bin und eine Stelle als Beamtin habe. Von der bin ich freigestellt für meine derzeitge Tätigkeit. Aus diversen Gründen möchte ich aber wohl eher zurück an die andere Schule und meine jetzige Stelle als Vertretung kündigen.

  • Die Kündigungsfrist beträgt zwar 14 Tage, aber i.d.R. heißt das nicht, dass der Kündigungstermin nicht weiter hinten liegen dürfte. Es sollte also durchaus möglich sein, noch innerhalb des 6. Monats eine Kündigung zu einem späteren Termin (z.B. mit Ablauf des 8. Monats) auszusprechen. Das ist natürlich mit der Gefahr verbunden, dass der AG im Gegenzug mit einer Kündigung mit 14 Tagen Frist kontert. Ob eine solche Kündigung zu einem Termin deutlich nach der Probezeit wirklich so möglich ist, kann ich nicht versprechen, ich bin kein Anwalt. Im Zweifelsfall würde ich hier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

  • ich würde vor allen anwälten erstmal mit deiner schulleitung reden, auch schon im vorfeld. keine mir bekannte schulleitung (außer die an einer sehr verrufenen privatschule mit primär finanziellen interessen) würde eine befristete kraft, die eine planstelle bekommt, am gehen hindern. *jeder* würde dir gratulieren und hektisch damit beginnen, eine alternative für dich zu suchen. auflösungsvertrag, fertig.

  • mh? was genau meinst du? ich habe das so verstanden, dass sie/er vielleicht eine planstelle bekommt und fragt, ob sie/er in dem fall vorzeitig aus dem vertretungsvertrag rauskäme, was eben nach der probezeit sehr schwierig ist, rein rechtlich gesehen. das sollte meiner erfahrung nach aber wirklich trotzdem kein größeres thema sein. wer gönnt bitte der vertretungskraft die planstelle nicht?!

  • Ich verstehe die TE auch so, dass sie eine Planstelle hat, jetzt irgendwo 10 Monate vertritt, nicht schon nach 6 aber auch nicht erst nach 10 Monaten zurückgehen will.
    Entscheide dich halt für Monat 6 oder 10 ?(

    • Offizieller Beitrag

    Da steht oben Freistellung der Beamtenstelle aufgrund der Elternzeit.
    Aber ich habe keine Ahnung von Elternzeit(regelungen).
    Ich gönne jedem seine Planstelleund sein provates Glück, finde aber auch, dass man manchmsl nicht ALLES im Leben haben kann und Kompromisse notwendig werden können.

  • okay, ich verstehe offenbar den ausgangsfall genau gar nicht. wie kann man eine planstelle haben, aber gerade eine vertretung machen? das schließt sich doch aus. also, hier zumindest, außer es ist ein mini-nebenjob, den der dienstherr irgendwie genehmigt hat oder dergleichen, aber dann stellt sich das problem nicht.

  • In der Elternzeit ist das relativ häufig. Nur so kann man beispielsweise unterhälftig, oder an einer anderen Schule arbeiten oder wenn es nicht klappt auch wieder kündigen und weiter zu Hause bleiben.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Da sag ich als TE doch gleich nochmal, wie es ist:


    ich habe eine Planstelle
    bin in Elternzeit
    freigestellt
    und arbeite WOHNORTNAH als Vertretungskraft
    und nun haben sich einige Rahmenbedingungen geändert bzw. werden sich ändern
    und im Optimalfall möchte ich nach 8 Monaten aus dem Vertrag


    @schantelle, chilipraprika
    Sowohl 6 als auch 10 Monate bringen inzwischen Schwierigkeiten, da es nicht nur um mich, sondern auch um meine Familie und das liebe Geld geht. Alles nicht so einfach...
    ...aber ich möchte mich für die vielen Gedanken und Hilfen hier bedanken. Sobald der Dezernent eine Entscheidung getroffen hat, werde ich das Gespräch mit meiner Vertretungsschulleitung suchen und auf positive Ressonanz hoffen (und bei negativer nicht allzu erstaunt sein).
    Danke.

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