Lehramtsstudium L2

  • Hallo alle...


    ich studiere schon seit langem Informatik und Deutsch auf Lehramt (L2)... also von 1-10 Klasse (oder?!)


    Bitte verzeiht mir die Frage, aber ich weiss leider nicht ob ich nur auf Real- und Hauptschulen unterrichten darf (Grundschule geht ja nicht - wegen Informatik) oder ob ich auch auf einem Gymnasium unterrichten dürfte, wobei die Oberstufe davon ausgeschlossen ist?


    So, ich denke das wäre dann genug, fürs Erste :P


    Ich bin für jede Antwort dankbar...


    Gruß
    AurorA

    Nehmen wir Gewesenes und Seiendes für das was es ist: für ein Spiel; traurig oder schön... immer nur für ein Spiel, dessen Sinn wir nicht kennen...
    *Georg Hermann*

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Aurora,


    ich muss gestehen, dass ich etwas verwirrt bin.
    Du weißt nicht, was Du eigentlich genau studierst?
    Und das schon ziemlich lange?
    Aber vielleicht habe ich das ja auch falsch verstanden...


    Klasse 1 - 10 bedeutet bei uns Grundschullehramt - an anderen Unis ist man anschließend Grund- und Hauptschullehrerin, was die Unterrichtsbefähigung fürs Gymn. eigentlich ausschließen würde.


    Wie das aber bei Euch geregelt ist, kann Dir sicher am ehesten die Studienberatung vor Ort sagen.


    Ruf doch da einfach mal an oder geh zur Sprechstunde, dann kannst Du Deine konkreten Fragen loswerden.


    Dafür sind die da - da gibt es keine dummen Fragen, und meistens sind die Mädels und Jungen ziemlich kompetent.


    Viel Erfolg und lG, Melosine

  • Mir gehts wie Melosine: ich bin ziemlich verwirrt, weil du vone einer langen Studienzeit sprichst und nicht genau weißt, was du eigentlich studierst? Finde ich seltsam.


    Denke aber, dass du nicht nur für die Sek ausgebildet wirst, wenn du 1-10 studierst. Ist eigentlich logisch für mich!


    Gruß Annette

  • :D Es tut mir so leid, dass ich euch so verwirrt habe :D


    Nein, natürlich weiss ich was ich studiere, bei uns heisst das 1-10 Klasse Grund-, Real- und Hauptschulen... Wobei Grundschule bei mir wegen Informatik ausgeschlossen wird...


    Ich hatte aber mal von jemandem gehört, dass man auch an Gymnasien bis zur 10. Klasse unterrichten dürfe - und ich wollte jetzt wissen ob das stimmt...


    Ausserdem war das so eine komplizierte Geschichte bei mir mit dem Lehramtsstudium und so... wollte eigentlich mal was ganz anderes werden (Informatik auf Diplom) - eine gaaaaaanz lange Geschichte...


    Verzeiht mir bitte noch einmal, dass ich hier für Verwirrung gesorgt habe... :rolleyes: das bin ich nun mal... ich kann nicht immer das schreiben was ich meine - mit Händen und Füssen erklären fällt mir leichter...


    Trotzdem danke, für eure Antworten...


    Gruß
    AurorA

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    *Georg Hermann*

    • Offizieller Beitrag

    Hi Aurora,


    bist du aus Berlin?


    Fuer alle anderen: In Berlin ist das Lehramtsstudium nicht nach Schularten (Grund- und Hauptschullehrer, Realschullehrer...) getrennt, sondern nach Klassenstufe.


    L1: Lehrer mit wissenschaftlicher Ausbildung in einem Fach, d.h. theoretisch darf das 1. Fach Klasse 1 bis 10 unterrichtet werden, das 2. und 3. Fach Klasse 1 bis 4. Praktisch in Berlin auf jeden Fall bis zur 6 möglich an der Grundschule, außerdem dürfen noch andre Fächer unterrichtet werden, falls benötigt in der Schule. Bevorzugter Einsatzort: Grundschule, aber auch möglich an Hauptschule, im extremen Ausnahmefall Real- oder Gesamtschule. (Eine Mitreferendarin bekam in ner Gesamtschule ne Stelle angeboten, dort hätte sie alle Fächer unterrichten müssen in der SekI.)


    L2: Lehrer mit wissenschaftlicher Ausbildung in einem Fach: Beide Fächer dürfen Klasse 1 bis 10 unterrichtet werden, der grundschulpädagogische Lernbereich Klasse 1 bis 4.
    Aurora: Kann dir da auch nicht weiterhelfen. An meinem ehemaligen Gymnasium sind ganz viele LehrerInnen, die in der Ex-DDR studiert haben und das wird nur als L2 anerkannt. Ob sowas bei Neueinstellungen aber noch möglich ist - keine Ahnung.


    L3: Sonderschullehrer - 1 Fach Klasse 1 bis 10, 2 sonderpädagogische Bereiche.


    L4: Studienrat mit nur wissenschaftlichen Fächern: 1. Fach Klasse (5)7-13, 2. Fach Kl. (5)7-10, theoretisch wohlgemerkt, praktisch ist Kl. 11 im 2. Fach durchaus drin, eventuell nen GK.


    L5: Berufsschullehrer


    L6: Studienrat mit Kunst oder Musik: Kunst bzw. Musik muss als 1. Fach studiert werden, ein weiteres Fach (nicht Kunst oder Musik) als 2.


    So, wer jetzt noch durchsieht kriegt nen Orden. Ich glaub, ich hab 3 Jahre gebraucht.


    :D

  • Hallo Aurora,
    hier in RLP ist es so, daß Haupt- und Realschullehrer tatsächlich auch am Gymn. unterrichten dürfen, in der Unter- und Mittelstufe. An einer Gesamtschule, an der ich mal ein Praktikum gemacht hab, hat das zu sehr viel Unmut geführt, da die Haupt- und Realschullehrer mehr Stunden halten müssen und schlechter bezahlt werden, obwohl sie zu großen Teilen das gleiche tun. Andererseits waren die Gymnasiallehrer angenervt, da sie im Vergleich zu Kollegen an "richtigen" Gymnasien viel mehr (manchmal fast ausschließlich) Oberstufe unterrichten mußten (das durften die anderen ja nicht) und das in der Regel viel arbeitsaufwändiger ist.
    Soviel weiß ich dazu, vielleicht hilfts Dir ja was,
    Artemis

  • Conni,


    soweit, so gut. Kompliziert, aber irgendwie schon zu durchblicken. Aber kannst du mir mal verraten, was für eine Logik dahinter steckt, aus dem Studienrat mit Kunst oder Musik, einen eigenen Studiengang zu machen???


    Gruß
    Britta

  • Conni:
    Danke dass du alle aufgeklärt hast - ja, ich bin aus Berlin...


    Sorry, habe mir gar nicht gedacht, dass es in anderen Bundesländern anders ist...


    Tja, muss ich eben weiterfragen...
    Aber danke für eure Hilfe... Gefällt mir immer mehr hier


    Gruß
    AurorA

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    *Georg Hermann*

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Conni,


    soweit, so gut. Kompliziert, aber irgendwie schon zu durchblicken. Aber kannst du mir mal verraten, was für eine Logik dahinter steckt, aus dem Studienrat mit Kunst oder Musik, einen eigenen Studiengang zu machen???


    Gruß
    Britta


    Hallo Britta,


    der Studiengang ist extra mit einer Bezeichnung versehen, da die Regelstudienzeit von den anderen abweicht (1 Semester mehr als höheres LA mit 2 nichtkünstlerischmusischen Fächern). Vermutlich braucht man dann irgendwelche verschiedenen Bezeichnungen, um die Computer und Akten auch ordnungsgemäß zu füttern. :D

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