Probezeit in RLP verkürzen - wann möglich?

  • Hallo liebe Foren-Mitglieder,


    ich würde gerne wissen, welche Erfahrungen ihr bzgl. der Verkürzung der Probezeit bei Planstellen in Rheinland-Pfalz gemacht habt?
    Bei mir sieht es so aus: Das Ref habe ich in RLP gemacht, habe danach aber zwei Jahre lang Vollzeit an einer Privatschule in Baden-Württemberg unterrichtet. Seit diesem Schuljahr habe ich nun eine Planstelle in RLP. Hätte ich dann nicht Anspruch auf Verkürzung?


    Viele Grüße

  • Ohne Gewähr, aber ich bin mir relativ sicher, dass die Probezeitverkürzung vor ein oder zwei Jahren abgeschafft wurde.
    Zumindest von denen direkt nach dem Ref weiß ich's ganz sicher, die durften bei uns(ca. 5 Jahreher) noch verkürzen, wenn sie besser als 2,5 waren. Jetzt hat jeder drei Jahre bis zur "Vollverbeamtung".


    Gruß,
    DpB

  • Hier geht es m.E. aber nicht um eine Verkürzung, sondern um eine Anerkennung. Du willst ja nur dass dir bereits geleistete Arbeit anerkannt wird. Meines Wissens in den meisten BL kein Problem. Sollte hier keiner eine Lösung haben: wenn du beim 712. Versuch bei der ADD den richtigen am Apparat hast, helfen die ganz gut :D

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Wir hatten an unserer Schule letztes Jahr denselben Fall: Besagter Kollege wurde (deutlich) vor dem Ablauf der mittlerweile festgelegten Dreijahresfrist auf Lebenszeit verbeamtet, weil er bereits in NRW als Vertretungslehrer nach seinem Referendariat gearbeitet hatte, bevor er nach RLP wechselte.
    Ruf doch einfach bei der ADD mal an und erkundige Dich. Nachteile entstehen Dir dadurch keine und entweder geben sie Dir Auskunft oder eben nicht. Soweit ich informiert bin, hatte mein Kollege genau das gemacht und konnte so recht schnell herausfinden, dass ihm die Probezeit deutlich verkürzt wird.


    Aber Vorsicht: Dennoch wird es Dir nicht möglich sein, Dich direkt auf A14 zu bewerben. Da muss die Dreijahresfrist nach der Lebenszeitverbeamtung eingehalten werden.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten! Es geht mir sowohl um die Anerkennung als auch um die Verkürzung. Im Dezember hatte ich schon mal bei der ADD angerufen und da hieß es, ich müsse die drei Jahre abwarten. Aber die Person war auch nur stellvertretend für meinen Sachbearbeiter eingesprungen und kannte meinen Fall nicht. Sie meinte, ich solle in ein paar Monaten wieder anrufen und nachfragen. Sie konnte nur meine Daten ablesen, was bedeutet, dass mein Fall nach knapp vier Monaten noch nicht entschieden war oder ich tatsächlich drei Jahre Probezeit habe. Aber bis es soweit ist, wollte ich nun hier mal nachfragen (ich habe durchaus unterschiedliche Meinungen an meiner Schule gehört).
    Kann die Probezeit auch was mit der Note des zweiten Staatsexamens zu tun haben?

  • Kann die Probezeit auch was mit der Note des zweiten Staatsexamens zu tun haben?

    Nicht mehr, soweit ich weiß. Wie der Pälzer bereits schrieb, wurde vorher auf Lebenszeit verbeamtet, wer einen besseren Schnitt hatte als 2,5 (hier wurde der Landeskinderbonus übrigens verrechnet!). Das ist seit ein paar Jahren nicht mehr der Fall. Jetzt dauert jede Probezeit drei Jahre; die Wartezeit auf die erste A14-Bewerbung sind dann noch mal drei Jahre.


    Lustigerweise kriegt man nie seinen Sachbearbeiter ans Telefon, es ist immer eine Vertretung! :pfeifen: Einfach weiter versuchen!

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

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